Reform forciert
Windhoek - Die Regierung wird künftig gegen Farmer vorgehen, die ihre Ländereien als eine personenbezogene Aktiengesellschaft (close corporation) eintragen lassen und mit der Teilhaberschaft dieser cc auch ihre Farm neuen Besitzern übertragen, ohne diese vorher dem Staat zum Kauf anzubieten.
Im Zuge verschiedener Ergänzungen an dem Gesetz zur kommerziellen Landreform, die heute im Parlament vorgelegt werden, müssen sich Landwirte, die ihre Farm als cc registriert haben und verkaufen wollen, dem diesbezüglichen Vorkaufsrecht der Regierung beugen. Der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Hifikepunye Pohamba hat in diesem Zusammenhang wiederholt beklagt, dass Farmen, die als cc registriert sind, durch die Übertragung der Anteile an dieser cc an neue Eigentümer veräussert würden, ohne dass die Farm zunächst der Regierung für den Zweck der Umsiedlung landloser Bewohner angeboten werde.
Die nun geplante Gesetzreform sieht vor, dass Farmen, die als cc eingetragen sind, nur dann durch die Übertragung der Mehrheitsbeteiligung dieser cc verkauft werden dürfen, wenn sie vorher der Regierung angeboten und von dieser abgelehnt wurde.
Neben diesen Neuerungen wird die geplante Gesetzreform auch den "absichtlichen Verkauf" von Farmen an Ausländer unter Strafe stellen. So soll beispielsweise der Registerführer für Gesellschaften das Ministerium informieren, wenn eine als cc registrierte Farm an einen Ausländer übertragen wurde. Dieser Vorgang soll für den Verkäufer künftig mit einer Höchstrafe von N$ 100.000 oder 5 Jahren Gefängnis bedroht sein.
Im Zuge verschiedener Ergänzungen an dem Gesetz zur kommerziellen Landreform, die heute im Parlament vorgelegt werden, müssen sich Landwirte, die ihre Farm als cc registriert haben und verkaufen wollen, dem diesbezüglichen Vorkaufsrecht der Regierung beugen. Der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Hifikepunye Pohamba hat in diesem Zusammenhang wiederholt beklagt, dass Farmen, die als cc registriert sind, durch die Übertragung der Anteile an dieser cc an neue Eigentümer veräussert würden, ohne dass die Farm zunächst der Regierung für den Zweck der Umsiedlung landloser Bewohner angeboten werde.
Die nun geplante Gesetzreform sieht vor, dass Farmen, die als cc eingetragen sind, nur dann durch die Übertragung der Mehrheitsbeteiligung dieser cc verkauft werden dürfen, wenn sie vorher der Regierung angeboten und von dieser abgelehnt wurde.
Neben diesen Neuerungen wird die geplante Gesetzreform auch den "absichtlichen Verkauf" von Farmen an Ausländer unter Strafe stellen. So soll beispielsweise der Registerführer für Gesellschaften das Ministerium informieren, wenn eine als cc registrierte Farm an einen Ausländer übertragen wurde. Dieser Vorgang soll für den Verkäufer künftig mit einer Höchstrafe von N$ 100.000 oder 5 Jahren Gefängnis bedroht sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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