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Reform wird forciert

Windhoek - Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung will das Kabinett um eine Empfehlung darüber bitten, wie es bei der geplanten Enteignung von 192 Farmen vorgehen soll, die sich im Besitz von Ausländern befinden. Die Enteignung soll dabei offensichtlich unabhängig von der Frage erfolgen, ob die betroffenen Farmen für Viehzucht bzw. Ackerbau genutzt werden oder nicht.

"So wie ich die relevante Resolution des Swapo-Parteitages interpretiere, sollen sämtliche der 192 Farmen von Ausländern enteignet werden, egal, ob diese landwirtschaftlich genutzt werden oder nicht", erklärte der stellvertretende Minister für Ländereien und Neusiedlung, Isaack Katali, gestern auf Anfrage der AZ. Er hob jedoch gleichzeitig hervor, dass die diesbezügliche Entscheidung des Swapo-Kongresses erst seit zwei Tagen vorliege und sich die Verantwortlichen seines Ministeriums bisher nicht über die genauen Konsequenzen des Beschlusses beraten hätten.


Katali zufolge seien die 192 ausländischen Farmer, die der Definition "abwesender Landbesitzer" entsprechen, während einer Erhebung identifiziert worden, die für die Planung der Bodensteuer durchgeführt worden sei. Bei dieser Zahl handele es sich jedoch "bei weitem nicht um alle Ausländer, die in Namibia Grund und Boden besitzen". Viele von ihnen seien dem Ministerium jedoch nicht bekannt, da sie ihre Farmen als closed corporation registriert und damit die tatsächlichen Besitzverhältnisse "verschleiert" hätten.


Diese Maßnahme wird die betroffenen Ausländer nach Angaben von Katali jedoch nicht langfristig vor einer möglichen Enteignung schützen. So werde sein Ministerium alle closed corporations daraufhin untersuchen, welche unter ihnen von ausländischen Farmbesitzern registriert wurden. Sollte jene Untersuchung ergeben, dass diese Ausländer nicht auf ihren Farmen sesshaft sind, könnte ihr Grundbesitz in Zukunft ebenfalls enteignet werden.


Den bisherigen Eigentümern der Farmen soll Katali zufolge bei einer möglichen Enteignung ihrer Ländereien eine "angemessene" Entschädigung angeboten werden. Sollte dieses Angebot von den Landwirten abgelehnt werden, könnten diese das bereits funktionsfähige Landtribunal anrufen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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