Regel für Kfz-Import gelockert
Windhoek - Die Bestimmung, nach der für jedes nach Namibia eingeführte Auto eine "Geburtsturkunde" nachgewiesen werden muss, ist jetzt auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Das teilte Marius van Breda, Landesgeschäftsführer der Firma TransUnion in Namibia, die für die Registrierung in diesem Land verantwortlich ist, gestern der AZ mit.
Van Breda berief sich auf eine Information vom Internationalen Fahrzeug-Registrierungsbüro (IVID) in Südafrika. IVID teilte mit, dass die Zollbehörde "die Einführung der Geburtsurkunden-Regelung ausgesetzt" habe.
Als Grund wurde die mangelnde Information der Importeure und Autohändler über das neue System angegeben. Diese hätten moniert, dass sich viele Autos im Transitverkehr nach Namibia befänden, für die man keine Vorkehrungen hinsichtlich des benötigten Zertifikats getroffen habe. "Ein neues Einführungsdatum wird im neuen Jahr erwartet", erklärte Lee Dutton von IVID.
Das System der Zertifizierung und Registrierung von importierten Fahrzeugen ist am 1. Dezember 2006 in Namibia in Kraft getreten (AZ berichtete). Es verlangt für jedes Auto, das z.B. von Südafrika nach Namibia gebracht wird, neben allen bekannten Formalitäten eine Art Geburtsurkunde, die als Herkunftsnachweis des Wagens gilt. Damit soll Diebstahl, Missbrauch sowie Verletzung der Zoll- und Steuervorschriften entgegengewirkt werden.
Grundlage ist eine Datenbank, in der alle ab 1990 in Südafrika hergestellten Fahrzeuge registriert sind. Für Autos, die aus anderen Ländern eingeführt werden, ermöglicht IVID den Zugriff auf eine globale Datenbank.
Mit diesen Informationen könne laut van Breda z.B. festgestellt werden, ob ein als Neuwagen deklarierter Wagen auch wirklich ungenutzt sei oder ob ein Gebrauchtfahrzeug noch über gewisse Originalbauteile (Motor usw.) verfügt.
Van Breda berief sich auf eine Information vom Internationalen Fahrzeug-Registrierungsbüro (IVID) in Südafrika. IVID teilte mit, dass die Zollbehörde "die Einführung der Geburtsurkunden-Regelung ausgesetzt" habe.
Als Grund wurde die mangelnde Information der Importeure und Autohändler über das neue System angegeben. Diese hätten moniert, dass sich viele Autos im Transitverkehr nach Namibia befänden, für die man keine Vorkehrungen hinsichtlich des benötigten Zertifikats getroffen habe. "Ein neues Einführungsdatum wird im neuen Jahr erwartet", erklärte Lee Dutton von IVID.
Das System der Zertifizierung und Registrierung von importierten Fahrzeugen ist am 1. Dezember 2006 in Namibia in Kraft getreten (AZ berichtete). Es verlangt für jedes Auto, das z.B. von Südafrika nach Namibia gebracht wird, neben allen bekannten Formalitäten eine Art Geburtsurkunde, die als Herkunftsnachweis des Wagens gilt. Damit soll Diebstahl, Missbrauch sowie Verletzung der Zoll- und Steuervorschriften entgegengewirkt werden.
Grundlage ist eine Datenbank, in der alle ab 1990 in Südafrika hergestellten Fahrzeuge registriert sind. Für Autos, die aus anderen Ländern eingeführt werden, ermöglicht IVID den Zugriff auf eine globale Datenbank.
Mit diesen Informationen könne laut van Breda z.B. festgestellt werden, ob ein als Neuwagen deklarierter Wagen auch wirklich ungenutzt sei oder ob ein Gebrauchtfahrzeug noch über gewisse Originalbauteile (Motor usw.) verfügt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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