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Regelungen schüren Verwirrung
Regelungen schüren Verwirrung

Regelungen schüren Verwirrung

Beim Missachten von neuen COVID-19-Regeln droht eine harte Strafe
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek

Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie in Namibia hat Gesundheitsminister Dr. Kalumbi Shangula neue Regelungen als Teil des Öffentlichkeits- und Umweltgesundheitsgesetzes von 2015 angekündigt, die in der Nacht auf Freitag (heute) in Kraft getreten sind und bis Mitternacht am 21. Oktober andauern. Das entsprechende Amtsblatt wurde am Mittwoch veröffentlicht.

„Ich rufe die Öffentlichkeit auf, sich mit diesen neuen Richtlinien vertraut zu machen (...) Ich will auch betonen, dass darin strengere Strafen für alle enthalten sind, die sich nicht daran halten“, sagte Shangula gestern Nachmittag in Windhoek. Bei der Gelegenheit gab er das jüngste Update über die COVID-19-Pandemie in Namibia bekannt und kündigte 77 Neuinfektionen, zwei Sterbefälle und 51 Genesungen an.

Laut den neuen Richtlinien droht somit eine Strafe von bis zu 100 000 N$ und/oder zehn Jahre Haft, wenn jene missachtet würden. Zu den Regelungen gehört weiterhin die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, derweil nicht mehr als 50 Personen eine Versammlung beiwohnen dürfen. Wie bereits in der Vergangenheit gibt es weiterhin gewisse Restriktionen im öffentlichen Verkehr. Alle Geschäfte dürfen ihren Betrieb wie gewohnt weiterführen, es gilt lediglich eine Ausnahme bei Betrieben, die alkoholische Getränke verkaufen. An Wochentagen ist der Alkoholverkauf bis 18 Uhr möglich, an Samstagen bis 13 Uhr - dies ist aber bedingt auf die jeweilige Alkohollizenz. Bars, Kneipen und sonstige Betriebe, die über eine Alkoholkonsumlizenz verfügen, dürfen Alkohol lediglich bis 22 Uhr verkaufen.

Besonders bei der Einreise für Touristen sorgen die neuen Regelungen allerdings für Verwirrung. Personen dürfen lediglich dann einreisen, wenn sie über einen negativen COVID-19-Test (PCR) verfügen, der nicht älter als sieben Tage ist. Dies ist ein starker Kontrast zu der vorigen Regelung, dass das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden bzw. drei Tage ist. Es bleiben aber weiterhin die beiden internationalen Flughäfen Hosea Kutako und Walvis Bay geöffnet, es sind auch einige „speziell ausgewiesene“ Grenzposten offen.

Laut den neuen Regelungen müssen alle Stadträte in Namibia ein Hospital identifizieren, in dem lediglich COVID-19-Patienten behandelt werden. In den Ortsschaften muss es auch eine ausgewiesene Isolationseinrichtung geben. Jede Person, die positiv auf das Virus getestet wird, muss sich einer obligatorischen Isolation unterziehen, derweil Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen in eine ausgewiesene, überwachte Quarantäneeinrichtung versetzt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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