Regierung gibt Pinten-Besitzern nach
Die Regierung hat dem Druck der Shebeen-Besitzer nachgegeben und mit sofortiger Wirkung die Bestimmungen gelockert, die jene für eine Lizenzierung ihrer Establishments erfüllen müssen. Die Shebeen-Vereinigung (NASA) feiert ihren "ersten Teilerfolg".
Windhoek - Im Rahmen einiger Änderungen an dem Alkoholgesetz, die gestern im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wurden, müssen Shebeen-Betreiber künftig nicht mehr eine Gewerbegenehmigung der Stadtverwaltung erhalten, bevor sie sich bei einem der 13 regionalen Alkoholkomitees um eine Spirituosen-Lizenz bewerben. Vielmehr werden sie sich künftig direkt an eines der Alkoholkomitees wenden können, das ihren Antrag dann wiederum mit der jeweils zuständigen Stadtverwaltung besprechen soll.
Im Zuge der Gesetzesänderung, die am Mittwoch vom Minister für Handel und Industrie, Immanuel Ngatjizeko, verfügt wurde, müssen Pinten-Besitzer nur noch ein zweiseitiges Formular ausfüllen und darin ihre Personalien angeben, wenn sie sich bei einem der Alkohol-Komitees um eine Lizenz bewerben. Damit entfällt für die Pinten-Besitzer der aufwändige Behördengang zu den Stadtverwaltungen, wo sie bisher diverse Formulare, einreichen mussten, um sich für eine Gewerbegenehmigung zu qualifizieren. Dazu zählte unter anderem ein Kauf- oder Mietvertrag für ihr Establishment, sowie die schriftliche Bestätigung der Nachbarn, dass sie keine Einwände gegen die geplante Eröffnung der betroffenen Shebeen haben.
Die Gesetzesänderung soll diesen Vorgang nun erleichtern und beschleunigen. So werden die Schenken-Besitzer ab sofort nur noch durch eine Zeitungsannonce bzw. durch eine Mitteilung an einem Notizbrett in öffentlichen Gebäuden, Postämtern oder Polizeistationen darauf hinweisen müssen, dass sie eine Shebeen eröffnen wollen. Sollte dieser Ankündigung kein Protest aus der betroffenen Nachbarschaft folgen und die jeweils zuständige Stadtverwaltung keine Einwände gegen die geplante Kaschemme haben, sind die Alkoholkomitees verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen.
Darüber hinaus werden die Alkoholkomitees ab sofort monatlich zusammenkommen und nicht wie bisher üblich, nur vier Mal im Jahr. Dadurch soll die Bewertung von Anträgen auf Alkohol-Lizenzen beschleunigt und die Wartezeit für Antragsteller entsprechend reduziert werden.
Ungeachtet dieser Maßnahme, werden die Shebeen-Betreiber jedoch mindestens 42 Tage vor einem Treffen eines jeweiligen Alkoholkomitees ihre Bewerbung für eine Spirituosen-Lizenz einreichen müssen. Diese Bestimmung soll den Komitees ausreichend Zeit gewähren, die jeweils zuständige Stadtverwaltung und bei Bedarf auch die betroffenen Nachbarn über den Antrag zu konsultieren.
Der Präsident der Namibischen Shebeen-Vereinigung (NASA), Viripi Kandenge, nahm die Neuerung gestern erleichtert zur Kenntnis. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird unseren Mitgliedern den Weg in die Legalität wesentlich erleichtern", sagte er gestern auf Anfrage der AZ. Gleichzeitig jedoch hob er hervor, die NASA wünsche weitere Änderungen an dem Alkoholgesetz aus dem Jahre 1998 die sie mit dem Handelsministerium besprechen wolle. Dazu gehöre unter anderem die "ungerechte" Bestimmung, dass der in Shebeens gekaufte Alkohol auch dort konsumiert werden muss.
Windhoek - Im Rahmen einiger Änderungen an dem Alkoholgesetz, die gestern im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wurden, müssen Shebeen-Betreiber künftig nicht mehr eine Gewerbegenehmigung der Stadtverwaltung erhalten, bevor sie sich bei einem der 13 regionalen Alkoholkomitees um eine Spirituosen-Lizenz bewerben. Vielmehr werden sie sich künftig direkt an eines der Alkoholkomitees wenden können, das ihren Antrag dann wiederum mit der jeweils zuständigen Stadtverwaltung besprechen soll.
Im Zuge der Gesetzesänderung, die am Mittwoch vom Minister für Handel und Industrie, Immanuel Ngatjizeko, verfügt wurde, müssen Pinten-Besitzer nur noch ein zweiseitiges Formular ausfüllen und darin ihre Personalien angeben, wenn sie sich bei einem der Alkohol-Komitees um eine Lizenz bewerben. Damit entfällt für die Pinten-Besitzer der aufwändige Behördengang zu den Stadtverwaltungen, wo sie bisher diverse Formulare, einreichen mussten, um sich für eine Gewerbegenehmigung zu qualifizieren. Dazu zählte unter anderem ein Kauf- oder Mietvertrag für ihr Establishment, sowie die schriftliche Bestätigung der Nachbarn, dass sie keine Einwände gegen die geplante Eröffnung der betroffenen Shebeen haben.
Die Gesetzesänderung soll diesen Vorgang nun erleichtern und beschleunigen. So werden die Schenken-Besitzer ab sofort nur noch durch eine Zeitungsannonce bzw. durch eine Mitteilung an einem Notizbrett in öffentlichen Gebäuden, Postämtern oder Polizeistationen darauf hinweisen müssen, dass sie eine Shebeen eröffnen wollen. Sollte dieser Ankündigung kein Protest aus der betroffenen Nachbarschaft folgen und die jeweils zuständige Stadtverwaltung keine Einwände gegen die geplante Kaschemme haben, sind die Alkoholkomitees verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen.
Darüber hinaus werden die Alkoholkomitees ab sofort monatlich zusammenkommen und nicht wie bisher üblich, nur vier Mal im Jahr. Dadurch soll die Bewertung von Anträgen auf Alkohol-Lizenzen beschleunigt und die Wartezeit für Antragsteller entsprechend reduziert werden.
Ungeachtet dieser Maßnahme, werden die Shebeen-Betreiber jedoch mindestens 42 Tage vor einem Treffen eines jeweiligen Alkoholkomitees ihre Bewerbung für eine Spirituosen-Lizenz einreichen müssen. Diese Bestimmung soll den Komitees ausreichend Zeit gewähren, die jeweils zuständige Stadtverwaltung und bei Bedarf auch die betroffenen Nachbarn über den Antrag zu konsultieren.
Der Präsident der Namibischen Shebeen-Vereinigung (NASA), Viripi Kandenge, nahm die Neuerung gestern erleichtert zur Kenntnis. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird unseren Mitgliedern den Weg in die Legalität wesentlich erleichtern", sagte er gestern auf Anfrage der AZ. Gleichzeitig jedoch hob er hervor, die NASA wünsche weitere Änderungen an dem Alkoholgesetz aus dem Jahre 1998 die sie mit dem Handelsministerium besprechen wolle. Dazu gehöre unter anderem die "ungerechte" Bestimmung, dass der in Shebeens gekaufte Alkohol auch dort konsumiert werden muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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