Regierung greift doch ein
Privatschulen in Khomas-Region können nicht wie geplant öffnen
Von Steffi Balzar, Windhoek
Bei vielen Interessenvertretern des Bildungssektors herrscht erneut große Verwirrung bezüglich der landesweiten Fortführung des Präsenzunterrichts. Viele Privatschulen hatten unter dem Eindruck gestanden, dass sie im Gegensatz zu den Staatschulen am gestrigen Montag für alle Stufen öffnen dürften und sich auf die entsprechende Proklamation des Präsidenten berufen (AZ berichtete). Nach Intervention der hiesigen Lehrergewerkschaft hatte die Regierung die zutreffende Verordnung jedoch in letzter Minute geändert. Am Sonntag wurde die folgende Änderung der Richtlinien für Phase drei des Notstands im Amtsblatt veröffentlicht: „Frühkindliche Entwicklungszentren, Schulen und Bildungsstätten dürfen in dem betreffenden Zeitraum keinen Präsenzunterricht anbieten“.
Die genannten Ausnahmen der geänderten Verordnung decken sich mit den Angaben des Bildungsministeriums, das am vergangenen Donnerstag einen gestaffelten Unterrichtsbeginn bekanntgegeben hatte (AZ berichtete). Laut Amtsblatt und Ministerium durften somit landesweit Schüler der Klassen sieben, acht und neun mit Ausnahme der Khomas-Region ab dem 7. September wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Ferner heißt es im Amtsblatt, dass „Schüler der zehnten, elften und zwölften Klasse weiterhin Präsenzunterricht erhalten und Hochschuleinrichtungen diesen wieder aufnehmen dürfen.“
Im Falle von Staatschulen habe der Bildungsminister und im Falle von Privatschulen hätten die zuständigen Gremien die Möglichkeit, alternative Lernformen anzubringen, heißt es weiter. Auf den weiteren Verlauf des Präsenzunterrichts für die übrigen Stufen ab dem 14. September geht das Amtsblatt nicht ein. Die Kinderbeauftragte des Büros des Ombudsmannes hatte am Samstag indessen in einer schriftlichen Mitteilung eine Fortführung des Präsenzunterrichts begrüßt.
Unterdessen gab das Bildungsministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium am vergangenen Freitag neue Reisebestimmungen für den Bildungssektor bekannt. Lehrer, Studenten sowie Schüler und Familienmitglieder, die sie begleiten, brauchen zwar eine Reisegenehmigung, um aus Windhoek, Rehoboth und Okahandja auszureisen, müssen sich zuvor jedoch keinem Corona-Test unterziehen. Dasselbe gilt für die Einreise in die drei Kommunen, die aufgrund der Corona-Richtlinien momentan sogenannte Sperrzonen sind.
Die Ermittlung des COVID-19-Status vor der Reise sei zwar die Norm, doch aufgrund der begrenzten Testkapazitäten und der langen Bearbeitungszeit für die Bekanntgabe der Ergebnisse, sei ein Test in den oben genannten Fällen nicht obligatorisch, so die Mitteilung. „Die Zahl der COVID-19-Fälle unter Schülern ist relativ gering geblieben, dennoch bleibt das Risiko, dass das Virus in andere Gebiete eingeschleppt wird“, hieß es ferner. Daher müssten alle Hygienerichtlinien jederzeit eingehalten werden.
„Betreffende Personen können sich an jede Polizeidienstelle wenden, um eine Reisegenehmigung zur erhalten“, so die Mitteilung. Neben dem Test sei zudem auch keine Quarantäne notwendig. Schüler, die beabsichtigen, aus den Sperrzonen ausreisen, sollten sich jedoch vor der Abreise sieben Tage lang isolieren, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Bei vielen Interessenvertretern des Bildungssektors herrscht erneut große Verwirrung bezüglich der landesweiten Fortführung des Präsenzunterrichts. Viele Privatschulen hatten unter dem Eindruck gestanden, dass sie im Gegensatz zu den Staatschulen am gestrigen Montag für alle Stufen öffnen dürften und sich auf die entsprechende Proklamation des Präsidenten berufen (AZ berichtete). Nach Intervention der hiesigen Lehrergewerkschaft hatte die Regierung die zutreffende Verordnung jedoch in letzter Minute geändert. Am Sonntag wurde die folgende Änderung der Richtlinien für Phase drei des Notstands im Amtsblatt veröffentlicht: „Frühkindliche Entwicklungszentren, Schulen und Bildungsstätten dürfen in dem betreffenden Zeitraum keinen Präsenzunterricht anbieten“.
Die genannten Ausnahmen der geänderten Verordnung decken sich mit den Angaben des Bildungsministeriums, das am vergangenen Donnerstag einen gestaffelten Unterrichtsbeginn bekanntgegeben hatte (AZ berichtete). Laut Amtsblatt und Ministerium durften somit landesweit Schüler der Klassen sieben, acht und neun mit Ausnahme der Khomas-Region ab dem 7. September wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Ferner heißt es im Amtsblatt, dass „Schüler der zehnten, elften und zwölften Klasse weiterhin Präsenzunterricht erhalten und Hochschuleinrichtungen diesen wieder aufnehmen dürfen.“
Im Falle von Staatschulen habe der Bildungsminister und im Falle von Privatschulen hätten die zuständigen Gremien die Möglichkeit, alternative Lernformen anzubringen, heißt es weiter. Auf den weiteren Verlauf des Präsenzunterrichts für die übrigen Stufen ab dem 14. September geht das Amtsblatt nicht ein. Die Kinderbeauftragte des Büros des Ombudsmannes hatte am Samstag indessen in einer schriftlichen Mitteilung eine Fortführung des Präsenzunterrichts begrüßt.
Unterdessen gab das Bildungsministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium am vergangenen Freitag neue Reisebestimmungen für den Bildungssektor bekannt. Lehrer, Studenten sowie Schüler und Familienmitglieder, die sie begleiten, brauchen zwar eine Reisegenehmigung, um aus Windhoek, Rehoboth und Okahandja auszureisen, müssen sich zuvor jedoch keinem Corona-Test unterziehen. Dasselbe gilt für die Einreise in die drei Kommunen, die aufgrund der Corona-Richtlinien momentan sogenannte Sperrzonen sind.
Die Ermittlung des COVID-19-Status vor der Reise sei zwar die Norm, doch aufgrund der begrenzten Testkapazitäten und der langen Bearbeitungszeit für die Bekanntgabe der Ergebnisse, sei ein Test in den oben genannten Fällen nicht obligatorisch, so die Mitteilung. „Die Zahl der COVID-19-Fälle unter Schülern ist relativ gering geblieben, dennoch bleibt das Risiko, dass das Virus in andere Gebiete eingeschleppt wird“, hieß es ferner. Daher müssten alle Hygienerichtlinien jederzeit eingehalten werden.
„Betreffende Personen können sich an jede Polizeidienstelle wenden, um eine Reisegenehmigung zur erhalten“, so die Mitteilung. Neben dem Test sei zudem auch keine Quarantäne notwendig. Schüler, die beabsichtigen, aus den Sperrzonen ausreisen, sollten sich jedoch vor der Abreise sieben Tage lang isolieren, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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