Regierung klagt gegen Baufirma
Windhoek (ms) – Die Regierung hat einen Auftragsnehmer wegen angeblichen Vertragsbruchs auf rund 20 Millionen N$ verklagt, der in verschiedenen Regionen des Landes Wohnungen für Lehrer hätte errichten sollen.
Laut Kläger sei eine entsprechende Vereinbarung am 29. Januar 2014 zwischen dem Erziehungsministerium und der als Antragsgegner geführten Firma Otja Trading Enterprises geschlossen worden. Gemäß dieser Abmachung habe sich das Unternehmen verpflichtet, das in diverse Teilbereiche gegliederte und mit einem Finanzvolumen von 21,8 Millionen N$ ausgestattete Projekt binnen 90 Tagen abzuschließen.
Die Beklagten hätten es jedoch versäumt, die ihnen zugewiesenen Arbeiten bis zum Stichdatum des 24. April 2014 fertigzustellen und auch keine Verlängerung der Frist beantragt. Obwohl Otja Trading ein Aufschub bis zum 30. November gewährt und eine Summe von 2 Millionen N$ für bereits geleistete Arbeit bzw. bis dato angeschafftes Material bezahlt worden sei, habe die Firma auch diesen Termin nicht eingehalten.
Deshalb habe das Ministerium einen Disput erklärt und zur Schlichtung verwiesen, ohne dass der eingesetzte Vermittler eine Einigung habe herbeiführen können. Anschließend habe das Ministerium die Beklagten vergeblich aufgefordert, die von ihnen „besetzt gehaltenen“ Grundstücke zu räumen, auf denen die Lehrerwohnungen hätten entstehen sollen. Folglich beantragen die Kläger einen Räumungsbefehl gegen Otja Trading und wollen die Firma ferner verpflichten, ihnen knapp 20 Millionen N$ dafür zu zahlen, dass die teilweise errichteten, aber angeblich „defekten“ Häuser „entfernt“ bzw. unter Einhaltung geltender Qualitätsstandards fertiggestellt werden müssten.
Laut Kläger sei eine entsprechende Vereinbarung am 29. Januar 2014 zwischen dem Erziehungsministerium und der als Antragsgegner geführten Firma Otja Trading Enterprises geschlossen worden. Gemäß dieser Abmachung habe sich das Unternehmen verpflichtet, das in diverse Teilbereiche gegliederte und mit einem Finanzvolumen von 21,8 Millionen N$ ausgestattete Projekt binnen 90 Tagen abzuschließen.
Die Beklagten hätten es jedoch versäumt, die ihnen zugewiesenen Arbeiten bis zum Stichdatum des 24. April 2014 fertigzustellen und auch keine Verlängerung der Frist beantragt. Obwohl Otja Trading ein Aufschub bis zum 30. November gewährt und eine Summe von 2 Millionen N$ für bereits geleistete Arbeit bzw. bis dato angeschafftes Material bezahlt worden sei, habe die Firma auch diesen Termin nicht eingehalten.
Deshalb habe das Ministerium einen Disput erklärt und zur Schlichtung verwiesen, ohne dass der eingesetzte Vermittler eine Einigung habe herbeiführen können. Anschließend habe das Ministerium die Beklagten vergeblich aufgefordert, die von ihnen „besetzt gehaltenen“ Grundstücke zu räumen, auf denen die Lehrerwohnungen hätten entstehen sollen. Folglich beantragen die Kläger einen Räumungsbefehl gegen Otja Trading und wollen die Firma ferner verpflichten, ihnen knapp 20 Millionen N$ dafür zu zahlen, dass die teilweise errichteten, aber angeblich „defekten“ Häuser „entfernt“ bzw. unter Einhaltung geltender Qualitätsstandards fertiggestellt werden müssten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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