Regierung siegesgewiss
Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana ist zuversichtlich, dass die Wahlkommission die "unbegründete" Klage auf eine Annullierung der Parlamentswahl erfolgreich verteidigen und damit die "wesentliche Fairness des namibischen Wahlprozesses" bestätigen wird.
Windhoek - Während einer gestrigen Pressekonferenz wollte Ithana zwar das schwebende Verfahren nicht direkt kommentieren. Angesichts der "alarmierenden Schlagzeilen" sah sie sich aber dennoch veranlasst, einige Fragen zu klären, die sich aus der Klage der RP und CoD ergeben.
Dabei wies Ithana zunächst daraufhin, dass ihr Büro von der Wahlkommission beauftragt worden sei, eine Verteidigung gegen die Klage vorzubereiten, die Anfang Februar nächsten Jahres verhandelt werden soll. "Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Ergebnis des Gerichtsverfahrens die wesentliche Fairness des namibischen Wahlprozesses bestätigen wird" sagte sie und ergänzte: "Die Öffentlichkeit sollte sich nicht von den emotionalen und grundlosen Äußerungen in den Medien beeinflussen lassen, die Besorgnis und Verzweiflung auslösen und unsere demokratischen Institutionen in Verruf bringen sollen".
Nach Angaben der Generalstaatsanwältin hätten hiesige Oppositionsparteien bereits in der Vergangenheit wiederholt versucht, Wahlen auf Grund angeblicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklären zu lassen. Gleichzeitig hob sie hervor, derartige Bemühungen könnten nur dann erfolgreich sein, wenn die Antragsteller beweisen könnten, dass die angeblichen Ungereimtheiten das Ergebnis eines Urnengangs beeinflusst haben könnten.
Ob die RP und CoD diesen Nachweis erbringen können, hält Ithana für zweifelhaft. "Unsere Mandanten (die Wahlkommission) sind der festen Überzeugung, dass die Wahlen frei und fair waren", erklärte sie. Die angefochtene Stimmabgabe sei zwar "wie alle anderen nicht gegen kleine Fehler und Defekte immun" gewesen. Dennoch seien die Wahlkommission und das Wahldirektorat sicher, dass der Urnengang "internationalen Normen" entsprochen habe. Dieser Eindruck sei nicht nur von hiesigen und internationalen Wahlbeobachtern, sondern auch von jenen Oppositionsparteien bestätigt worden, die sich nicht an der Wahlklage beteiligen.
Abgesehen von der Klage auf eine Annullierung der vermeintlich manipulierten Parlamentswahl äußerte sich Ithana auch zu dem Urteil von Richter Elton Hoff, der die Wahlkommission am Donnerstag verpflichtet hatte, der RP und CoD die von ihnen geforderten Wahlunterlagen bereitzustellen. "Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesem Befund um ein Fehlurteil handelt und haben deshalb Berufung eingelegt", kündigte Ithana an. Ihr Büro werde diese Revision ungeachtet der Tatsache verfolgen, dass die RP und CoD bereits Kopien von den relevanten Dokumenten angefertigt und diese studiert haben. "Wir können diese Akteneinsicht natürlich nicht mehr rückgängig machen", sagte Ithana und fügte hinzu: "Dennoch möchten wir dieses falsche Urteil anfechten und aus den Gerichtsakten tilgen".
Der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, sieht der Wahlklage nach eigenen Angaben ebenfalls gelassen entgegen. "Die Wahlkommission nimmt Stimmabgaben nicht auf die leichte Schulter, sondern sehr Ernst", betonte er gestern. Ferner hob er hervor, es habe "bei der Durchführung der Parlaments- und Präsidentschaftswahl, sowie der Regionalwahl nicht unziemliches gegeben". Der Wahlvorgang sei "hochtransparent" gewesen und die Wahlbeamten hätten sich zu jeder Zeit an die Wahlgesetzgebung gehalten.
Tonchi räumte zwar ein, es habe "geringfügige, administrative Defekte" bei dem Urnengang gegeben, die auf "verständlichen menschlichen Fehlern" beruht hätten. Von einer weit verbreiteten Wahlfälschung könne jedoch nicht die Rede sein, bekräftigte Tonchi, der den Vorwurf "erniedrigend" findet, es seien bei der Parlamentswahl "Wahlurnen mit Stimmzetteln gefüllt worden, die nicht von Stimmberechtigten abgegeben wurden".
"Die Wahlkommission hat nichts zu verheimlichen, wird sich aber auch nicht von Einzelpersonen oder Gruppen bedrängen lassen, die als höchst unehrlich bekannt sind", gab sich Tonchi abschließend kämpferisch.
Windhoek - Während einer gestrigen Pressekonferenz wollte Ithana zwar das schwebende Verfahren nicht direkt kommentieren. Angesichts der "alarmierenden Schlagzeilen" sah sie sich aber dennoch veranlasst, einige Fragen zu klären, die sich aus der Klage der RP und CoD ergeben.
Dabei wies Ithana zunächst daraufhin, dass ihr Büro von der Wahlkommission beauftragt worden sei, eine Verteidigung gegen die Klage vorzubereiten, die Anfang Februar nächsten Jahres verhandelt werden soll. "Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Ergebnis des Gerichtsverfahrens die wesentliche Fairness des namibischen Wahlprozesses bestätigen wird" sagte sie und ergänzte: "Die Öffentlichkeit sollte sich nicht von den emotionalen und grundlosen Äußerungen in den Medien beeinflussen lassen, die Besorgnis und Verzweiflung auslösen und unsere demokratischen Institutionen in Verruf bringen sollen".
Nach Angaben der Generalstaatsanwältin hätten hiesige Oppositionsparteien bereits in der Vergangenheit wiederholt versucht, Wahlen auf Grund angeblicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklären zu lassen. Gleichzeitig hob sie hervor, derartige Bemühungen könnten nur dann erfolgreich sein, wenn die Antragsteller beweisen könnten, dass die angeblichen Ungereimtheiten das Ergebnis eines Urnengangs beeinflusst haben könnten.
Ob die RP und CoD diesen Nachweis erbringen können, hält Ithana für zweifelhaft. "Unsere Mandanten (die Wahlkommission) sind der festen Überzeugung, dass die Wahlen frei und fair waren", erklärte sie. Die angefochtene Stimmabgabe sei zwar "wie alle anderen nicht gegen kleine Fehler und Defekte immun" gewesen. Dennoch seien die Wahlkommission und das Wahldirektorat sicher, dass der Urnengang "internationalen Normen" entsprochen habe. Dieser Eindruck sei nicht nur von hiesigen und internationalen Wahlbeobachtern, sondern auch von jenen Oppositionsparteien bestätigt worden, die sich nicht an der Wahlklage beteiligen.
Abgesehen von der Klage auf eine Annullierung der vermeintlich manipulierten Parlamentswahl äußerte sich Ithana auch zu dem Urteil von Richter Elton Hoff, der die Wahlkommission am Donnerstag verpflichtet hatte, der RP und CoD die von ihnen geforderten Wahlunterlagen bereitzustellen. "Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesem Befund um ein Fehlurteil handelt und haben deshalb Berufung eingelegt", kündigte Ithana an. Ihr Büro werde diese Revision ungeachtet der Tatsache verfolgen, dass die RP und CoD bereits Kopien von den relevanten Dokumenten angefertigt und diese studiert haben. "Wir können diese Akteneinsicht natürlich nicht mehr rückgängig machen", sagte Ithana und fügte hinzu: "Dennoch möchten wir dieses falsche Urteil anfechten und aus den Gerichtsakten tilgen".
Der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, sieht der Wahlklage nach eigenen Angaben ebenfalls gelassen entgegen. "Die Wahlkommission nimmt Stimmabgaben nicht auf die leichte Schulter, sondern sehr Ernst", betonte er gestern. Ferner hob er hervor, es habe "bei der Durchführung der Parlaments- und Präsidentschaftswahl, sowie der Regionalwahl nicht unziemliches gegeben". Der Wahlvorgang sei "hochtransparent" gewesen und die Wahlbeamten hätten sich zu jeder Zeit an die Wahlgesetzgebung gehalten.
Tonchi räumte zwar ein, es habe "geringfügige, administrative Defekte" bei dem Urnengang gegeben, die auf "verständlichen menschlichen Fehlern" beruht hätten. Von einer weit verbreiteten Wahlfälschung könne jedoch nicht die Rede sein, bekräftigte Tonchi, der den Vorwurf "erniedrigend" findet, es seien bei der Parlamentswahl "Wahlurnen mit Stimmzetteln gefüllt worden, die nicht von Stimmberechtigten abgegeben wurden".
"Die Wahlkommission hat nichts zu verheimlichen, wird sich aber auch nicht von Einzelpersonen oder Gruppen bedrängen lassen, die als höchst unehrlich bekannt sind", gab sich Tonchi abschließend kämpferisch.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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