Regierung umgarnt Flüchtlinge
Behörden starten neuen Repatriierungs-Appel an Dukwe-Exilanten
Von Marc Springer und Nampa
Windhoek/Katima Mulilo
Darauf haben sich vergangene Woche die namibische Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana, der botswanische Minister für Verteidigung, Justiz und Sicherheit, Shaw Kgathi, und die Regionalvertreterin des Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), Sharon Cooper, verständigt.
Bei ihren Beratungen in Katima Mulilo waren sich die Vertreter der sogenannten Troika einig, man solle die Exilanten ermutigen, sich individuell oder in Gruppen ein Bild der Lage in Namibia zu machen und ihre dabei gesammelten Erfahrungen mit anderen Flüchtlingen in Dukwe zu teilen. So solle Vertrauen geschaffen und die Erkenntnis gefördert werden, dass den Flüchtlingen im Falle einer freiwilligen Rückkehr in die Heimat keine Verhaftung oder Verfolgung drohe. Diese Bemühungen sollten ferner von einer Aufklärungskampagne begleitet werden, die den Flüchtlingen die Furcht davor nehmen solle, im Falle einer Heimkehr möglichen Repressalien ausgesetzt zu werden.
Iivula-Ithana zufolge sei bei dem Treffen die Einsicht gereift, dass bei früheren Rückführungsbemühungen Fehler gemacht worden seien, die bei der neuesten Repatriierungs-Kampagne nicht wiederholt werden dürften. Gleichzeitig gab sie sich mit Hinweis auf den Elan aller Beteiligten zuversichtlich, dass die noch in Dukwe verweilenden Flüchtlinge zügig nach Namibia zurückkehren würden. Außerdem war ihr die Feststellung wichtig, dass ein gutes Verhältnis zwischen Namibia, Botswana und dem UNHCR bestehe und Namibia „fähig und willens“ sei, die Exilanten wieder in ihrer Heimat zu begrüßen.
Seitdem die Flüchtlinge mit Wirkung vom 31. Dezember 2015 vorübergehend ihren Asylstatus und damit auch ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, sind 21 von ihnen freiwillig nach Namibia zurückgekehrt. Der Rest hatte in Botswana erfolgreich gegen die Aufhebung des Flüchtlingsstatus geklagt und damit eine drohende Abschiebung nach Namibia abgewendet.
Die Exilanten hatten ihre Klage gegen die Annullierung ihres Flüchtlingsstatus vor einem Gericht in Lobatse damit begründet, ihnen drohe im Falle der angekündigten Abschiebung nach Namibia dort Folter oder gar die Ermordung. Außerdem hatten sie Einsicht in einen Bericht verlangt, in dem die Regierung von Botswana zu dem Schluss gelangt, die Lage im Caprivi (heute Sambesi-Region) habe sich soweit stabilisiert, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Rückkehr der Exilanten sprechen würden.
Die Betroffenen waren nach dem Aufstand vom 2. August 1999 aus Namibia geflohen, bei dem 8 Menschen in und um Katima Mulilo von Caprivi-Separatisten erschossen wurden. Der Revolte schloss sich eine Welle der Verhaftungen von mutmaßlichen Sympathisanten der Separatisten an, die Polizei und Militär vor allem unter ethnischen Minderheiten vermutete. Inzwischen ist die Regierung in Botswana zu dem Schluss gelangt, dass den Flüchtlingen in Namibia keine Gefahr mehr droht und sie folglich auch keinen Anspruch auf ein Bleiberecht mehr haben.
Windhoek/Katima Mulilo
Darauf haben sich vergangene Woche die namibische Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana, der botswanische Minister für Verteidigung, Justiz und Sicherheit, Shaw Kgathi, und die Regionalvertreterin des Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), Sharon Cooper, verständigt.
Bei ihren Beratungen in Katima Mulilo waren sich die Vertreter der sogenannten Troika einig, man solle die Exilanten ermutigen, sich individuell oder in Gruppen ein Bild der Lage in Namibia zu machen und ihre dabei gesammelten Erfahrungen mit anderen Flüchtlingen in Dukwe zu teilen. So solle Vertrauen geschaffen und die Erkenntnis gefördert werden, dass den Flüchtlingen im Falle einer freiwilligen Rückkehr in die Heimat keine Verhaftung oder Verfolgung drohe. Diese Bemühungen sollten ferner von einer Aufklärungskampagne begleitet werden, die den Flüchtlingen die Furcht davor nehmen solle, im Falle einer Heimkehr möglichen Repressalien ausgesetzt zu werden.
Iivula-Ithana zufolge sei bei dem Treffen die Einsicht gereift, dass bei früheren Rückführungsbemühungen Fehler gemacht worden seien, die bei der neuesten Repatriierungs-Kampagne nicht wiederholt werden dürften. Gleichzeitig gab sie sich mit Hinweis auf den Elan aller Beteiligten zuversichtlich, dass die noch in Dukwe verweilenden Flüchtlinge zügig nach Namibia zurückkehren würden. Außerdem war ihr die Feststellung wichtig, dass ein gutes Verhältnis zwischen Namibia, Botswana und dem UNHCR bestehe und Namibia „fähig und willens“ sei, die Exilanten wieder in ihrer Heimat zu begrüßen.
Seitdem die Flüchtlinge mit Wirkung vom 31. Dezember 2015 vorübergehend ihren Asylstatus und damit auch ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, sind 21 von ihnen freiwillig nach Namibia zurückgekehrt. Der Rest hatte in Botswana erfolgreich gegen die Aufhebung des Flüchtlingsstatus geklagt und damit eine drohende Abschiebung nach Namibia abgewendet.
Die Exilanten hatten ihre Klage gegen die Annullierung ihres Flüchtlingsstatus vor einem Gericht in Lobatse damit begründet, ihnen drohe im Falle der angekündigten Abschiebung nach Namibia dort Folter oder gar die Ermordung. Außerdem hatten sie Einsicht in einen Bericht verlangt, in dem die Regierung von Botswana zu dem Schluss gelangt, die Lage im Caprivi (heute Sambesi-Region) habe sich soweit stabilisiert, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Rückkehr der Exilanten sprechen würden.
Die Betroffenen waren nach dem Aufstand vom 2. August 1999 aus Namibia geflohen, bei dem 8 Menschen in und um Katima Mulilo von Caprivi-Separatisten erschossen wurden. Der Revolte schloss sich eine Welle der Verhaftungen von mutmaßlichen Sympathisanten der Separatisten an, die Polizei und Militär vor allem unter ethnischen Minderheiten vermutete. Inzwischen ist die Regierung in Botswana zu dem Schluss gelangt, dass den Flüchtlingen in Namibia keine Gefahr mehr droht und sie folglich auch keinen Anspruch auf ein Bleiberecht mehr haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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