Regierung vernachlässigt Informationspflicht
Die Erhebung, an der 58 Personen, darunter Politiker, Studenten, Journalisten und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen teilgenommen haben, hat ergeben, dass Namibier kaum über ihr Recht auf Information aufgeklärt sind. So habe die absolute Mehrheit der Befragten laut MISA nicht gewusst, dass in Namibia kein Gesetz zum Schutz der Informationsfreiheit in Kraft ist.
Viele der Befragten hätten angegeben, das Recht auf Information sei in Namibia garantiert und sich dabei auf die Rede- und Pressefreiheit berufen, "ohne sich über den Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten bewusst zu sein". Besonders alarmiert ist MISA in diesem Zusammenhang darüber, dass 75 Prozent der befragten Journalisten ein "vages oder falsches Verständnis" des Rechts auf Information gehabt hätten. Bei den Mitgliedern des Nationalrates habe diese Zahl sogar 100 Prozent betragen und sei sich keiner der Parlamentarier über seine Pflicht als Regierungsvertreter im Klaren gewesen, "aktiv Information zu verbreiten".
Die Ignoranz über ihr eigenes Recht auf Information illustriert die Analyse ferner mit dem Hinweis darauf, dass vor allem die Reporter der Staatsmedien nach eigenen Angaben "Selbstzensur" üben würden. Dieses Verhalten hätten viele der befragten Redakteure damit begründet, sie würden aus Furcht vor Konsequenzen auf kritische Berichterstattung über die Regierung verzichten.
Weitere 90 Prozent der befragten Journalisten und 86 Prozent der nichtstaatlichen Organisationen gaben an, es sei grundsätzlich schwierig, Informationen von der Regierung zu erlangen. Als Ursache dafür wurden vor allem bürokratische Hindernisse, Geheimhaltung und Unkenntnis bzw. Inkompetenz von Entscheidungsträgern genannt. Außerdem hätten einige der Betroffenen zu Protokoll gegeben, viele Regierungsvertreter seien aus Angst vor disziplinarischen Maßnahmen ihrer Vorgesetzten zögerlich, vermeintlich vertrauliche Informationen preiszugeben.
Die weit verbreitete Unwissenheit über ihr Recht auf Information steht der Studie zufolge im Widerspruch mit der generell progressiven Auffassung davon, auf welche Auskunft die Einwohner Anspruch haben. So vertritt die Mehrheit der Befragten nach Darstellung von MISA die Meinung, sie habe ein Recht über die Gehälter und Reisekosten von Politikern aufgeklärt zu werden. Im Gegensatz zu dieser liberalen Auslegung war sich die Mehrheit der Befragten jedoch nicht bewusst, dass "es ihr Recht ist, diese Auskunft zu verlangen."
Demnach fühlen sich viele der Befragten von der Regierung nicht hinreichend über ihre Aktivitäten informiert und vermissen bei ihr die gewünschte Transparenz.
Diese angebliche Zurückhaltung hat nach Einschätzung von MISA schwerwiegende Konsequenzen für den Erhalt der Demokratie in Namibia, weil die Kultur der Geheimhaltung der Korruption und dem Machtmissbrauch Vorschub leiste, die Bürger entmündige und sie der staatlichen Willkür aussetze. Vor diesem Hintergrund fordert MISA eine längst überfällige Gesetzgebung zum Schutz des Rechts auf Information, das Regierungsinstanzen zwingen müsse, aktiv sämtliche Information preiszugeben, die im öffentlichen Interesse sei.
Dabei dürften nur in absoluten Ausnahmefällen wichtige Informationen, z.B. aus Gründen der Staatssicherheit, geheim gehalten werden. Schließlich sei das Recht auf Information das Fundament aller anderen Grundrechte und die Voraussetzung für den Erhalt der Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit.
Viele der Befragten hätten angegeben, das Recht auf Information sei in Namibia garantiert und sich dabei auf die Rede- und Pressefreiheit berufen, "ohne sich über den Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten bewusst zu sein". Besonders alarmiert ist MISA in diesem Zusammenhang darüber, dass 75 Prozent der befragten Journalisten ein "vages oder falsches Verständnis" des Rechts auf Information gehabt hätten. Bei den Mitgliedern des Nationalrates habe diese Zahl sogar 100 Prozent betragen und sei sich keiner der Parlamentarier über seine Pflicht als Regierungsvertreter im Klaren gewesen, "aktiv Information zu verbreiten".
Die Ignoranz über ihr eigenes Recht auf Information illustriert die Analyse ferner mit dem Hinweis darauf, dass vor allem die Reporter der Staatsmedien nach eigenen Angaben "Selbstzensur" üben würden. Dieses Verhalten hätten viele der befragten Redakteure damit begründet, sie würden aus Furcht vor Konsequenzen auf kritische Berichterstattung über die Regierung verzichten.
Weitere 90 Prozent der befragten Journalisten und 86 Prozent der nichtstaatlichen Organisationen gaben an, es sei grundsätzlich schwierig, Informationen von der Regierung zu erlangen. Als Ursache dafür wurden vor allem bürokratische Hindernisse, Geheimhaltung und Unkenntnis bzw. Inkompetenz von Entscheidungsträgern genannt. Außerdem hätten einige der Betroffenen zu Protokoll gegeben, viele Regierungsvertreter seien aus Angst vor disziplinarischen Maßnahmen ihrer Vorgesetzten zögerlich, vermeintlich vertrauliche Informationen preiszugeben.
Die weit verbreitete Unwissenheit über ihr Recht auf Information steht der Studie zufolge im Widerspruch mit der generell progressiven Auffassung davon, auf welche Auskunft die Einwohner Anspruch haben. So vertritt die Mehrheit der Befragten nach Darstellung von MISA die Meinung, sie habe ein Recht über die Gehälter und Reisekosten von Politikern aufgeklärt zu werden. Im Gegensatz zu dieser liberalen Auslegung war sich die Mehrheit der Befragten jedoch nicht bewusst, dass "es ihr Recht ist, diese Auskunft zu verlangen."
Demnach fühlen sich viele der Befragten von der Regierung nicht hinreichend über ihre Aktivitäten informiert und vermissen bei ihr die gewünschte Transparenz.
Diese angebliche Zurückhaltung hat nach Einschätzung von MISA schwerwiegende Konsequenzen für den Erhalt der Demokratie in Namibia, weil die Kultur der Geheimhaltung der Korruption und dem Machtmissbrauch Vorschub leiste, die Bürger entmündige und sie der staatlichen Willkür aussetze. Vor diesem Hintergrund fordert MISA eine längst überfällige Gesetzgebung zum Schutz des Rechts auf Information, das Regierungsinstanzen zwingen müsse, aktiv sämtliche Information preiszugeben, die im öffentlichen Interesse sei.
Dabei dürften nur in absoluten Ausnahmefällen wichtige Informationen, z.B. aus Gründen der Staatssicherheit, geheim gehalten werden. Schließlich sei das Recht auf Information das Fundament aller anderen Grundrechte und die Voraussetzung für den Erhalt der Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen