Regierung vom Gericht "enttäuscht"
Windhoek - Minister Immanuel Ngatjizeko hat gestern die formelle Reaktion der Regierung auf den Schiedsspruch vorgetragen, der das Verbot der Leiharbeit, wie unter Artikel 128 im neuen Arbeitsgesetz enthalten, als verfassungswidrig deklariert hat. Somit wurde das System der Leiharbeit und der Arbeitsagenturen, worin die Regierung und die Gewerkschaften einen Überhang aus der Apartheidszeit vermuten, wieder legalisiert, so dass Leiharbeitsfirmen (Labour hire firms) ihre Arbeit erneut aufnehmen können, die seit dem 1. März 2009 verboten war.
Der Pressekonferenz des Arbeitsministers wohnten gestern auch der Generalsekretär Evilastus Kaaronda vom Dachverband namibischer Gewerkschaften (NUNW) und Vilbard Hausiku von der Affirmative Action-Arbeitskommission bei. Die Advokatenvereinigung Namibias erwägt eine Klage gegen Kaaronda, der den Schiedsspruch des Obersten Gerichts zum Anlass genommen hat, gegen die Richter Gift und Galle zu spucken. Kaaronda kann wegen Missachtung des Gerichts angeklagt werden.
Neben der Enttäuschung betonte Arbeitsminister Ngatjizeko jedoch: "Das Oberste Gericht hat gesprochen. Als eine Nation, die auf die Rechtsstaatlichkeit baut, respektiert die namibische Regierung bei der Auslegung der namibischen Verfassung das Oberste Gericht als letzte Instanz." Die Regierung wäre jedoch nachlässig, wenn sie nicht ihr verfassungsmäßiges Recht ausüben würde, ihren Widerspruch zum Gerichtsentscheid auszusprechen. Ngatjizeko stieß gleich zum Kern der unterschiedlichen Auffassungen vor. Derweil das Oberste Gericht zwischen dem System der Leiharbeit im Rahmen der neuen demokratischen Gesellschaft, wo die Arbeitgeber und Arbeiter gleichberechtigte Vertragspartner seien, und dem früheren Kontraktarbeitersystem in der Apartheidszeit einen deutlichen Unterschied trifft, nämlich, dass die zwei Systeme nicht identisch seien, sind Ngatjizeko und die Regierungspolitiker völlig anderer Meinung. "Das mag ein gültiger theoretischer Unterschied sein, aber die Realität des namibischen Arbeitsmarktes demonstriert etwas Anderes."
Der Arbeitsminister zählte dann mehrere Schwächen, beziehungsweise angebliche Ungerechtigkeiten des Leiharbeitssystems her, darunter die Ausschaltung der Gewerkschaften bei Arbeitsverträgen unter dem System. Den Endeffekt, wie er ihn sieht, schilderte Ngatjizeko wie folgt: "Das Kontraktarbeitersystem und das Leiharbeitssystem sind sich darin ähnlich, dass sie den Arbeitgebern Billigarbeit liefern und den Schutz der Arbeiter ausschalten."
Die Regierung werde sich nicht von ihrem Auftrag und ihrer Pflicht abbringen lassen, die am meisten marginalisierten und anfälligen Arbeiter im Lande zu schützen. Die Regierung will dazu wiederum den Verfassungsweg einschlagen, entweder durch neue Gesetzgebung oder durch verbindliche Verordnungen zum Schutz von Leiharbeitern. Den letzteren Weg hat das Oberste Gericht mehrfach in der Motivierung des Schiedsspruchs vorgeschlagen. Ngatjizeko: "Wir werden dieses Projekt so schnell wie möglich anpacken und Interimsmaßnahmen verordnen, um den Arbeitern unter dem bestehenden Gesetz Schutz zu verleihen."
Der Pressekonferenz des Arbeitsministers wohnten gestern auch der Generalsekretär Evilastus Kaaronda vom Dachverband namibischer Gewerkschaften (NUNW) und Vilbard Hausiku von der Affirmative Action-Arbeitskommission bei. Die Advokatenvereinigung Namibias erwägt eine Klage gegen Kaaronda, der den Schiedsspruch des Obersten Gerichts zum Anlass genommen hat, gegen die Richter Gift und Galle zu spucken. Kaaronda kann wegen Missachtung des Gerichts angeklagt werden.
Neben der Enttäuschung betonte Arbeitsminister Ngatjizeko jedoch: "Das Oberste Gericht hat gesprochen. Als eine Nation, die auf die Rechtsstaatlichkeit baut, respektiert die namibische Regierung bei der Auslegung der namibischen Verfassung das Oberste Gericht als letzte Instanz." Die Regierung wäre jedoch nachlässig, wenn sie nicht ihr verfassungsmäßiges Recht ausüben würde, ihren Widerspruch zum Gerichtsentscheid auszusprechen. Ngatjizeko stieß gleich zum Kern der unterschiedlichen Auffassungen vor. Derweil das Oberste Gericht zwischen dem System der Leiharbeit im Rahmen der neuen demokratischen Gesellschaft, wo die Arbeitgeber und Arbeiter gleichberechtigte Vertragspartner seien, und dem früheren Kontraktarbeitersystem in der Apartheidszeit einen deutlichen Unterschied trifft, nämlich, dass die zwei Systeme nicht identisch seien, sind Ngatjizeko und die Regierungspolitiker völlig anderer Meinung. "Das mag ein gültiger theoretischer Unterschied sein, aber die Realität des namibischen Arbeitsmarktes demonstriert etwas Anderes."
Der Arbeitsminister zählte dann mehrere Schwächen, beziehungsweise angebliche Ungerechtigkeiten des Leiharbeitssystems her, darunter die Ausschaltung der Gewerkschaften bei Arbeitsverträgen unter dem System. Den Endeffekt, wie er ihn sieht, schilderte Ngatjizeko wie folgt: "Das Kontraktarbeitersystem und das Leiharbeitssystem sind sich darin ähnlich, dass sie den Arbeitgebern Billigarbeit liefern und den Schutz der Arbeiter ausschalten."
Die Regierung werde sich nicht von ihrem Auftrag und ihrer Pflicht abbringen lassen, die am meisten marginalisierten und anfälligen Arbeiter im Lande zu schützen. Die Regierung will dazu wiederum den Verfassungsweg einschlagen, entweder durch neue Gesetzgebung oder durch verbindliche Verordnungen zum Schutz von Leiharbeitern. Den letzteren Weg hat das Oberste Gericht mehrfach in der Motivierung des Schiedsspruchs vorgeschlagen. Ngatjizeko: "Wir werden dieses Projekt so schnell wie möglich anpacken und Interimsmaßnahmen verordnen, um den Arbeitern unter dem bestehenden Gesetz Schutz zu verleihen."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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