Regierung zahlt für Diebstahl
Einigung: Bestohlener Häftling wird mit Steuergeld entschädigt
Windhoek (Nampa/cev) – Die namibische Regierung muss einen Häftling entschädigen, der von einem Wärter bestohlen wurde. Dabei handelt es sich um eine Summe in Höhe von insgesamt 208000 Namibia-Dollar. Darauf haben sich beide Parteien Mitte vergangener Woche in Windhoek geeinigt, bevor es im Obergericht zu einer dafür angesetzten Verhandlung kam. Bei dem Kläger handelt es sich um den Geschäftsmann Lazarus Shaduka, der wegen des Mordes an seiner Ehefrau derzeit eine Haftstrafe von 20 Jahren verbüßt.
Demnach hat sich das Ministerium für Innere Sicherheit, Polizei und Strafvollzug im Namen der Regierung bereiterklärt, Shaduka binnen 90 Tagen zunächst 185000 Namibia-Dollar plus die Hälfte der Verfahrenskosten – ein Betrag in Höhe von 8625 Namibia-Dollar – zu zahlen, bevor der gesamte Betrag schließlich beglichen wird. Zudem wurde dem Geschädigten das Recht eingeräumt, das Ministerium gerichtlich zu zwingen, das Geld binnen sieben Werktagen zu zahlen, sollte die Regierung die genannte Frist von 90 Tagen versäumen.
Schaduka hatte im Mai dieses Jahres Klage gegen das für Strafvollzug zuständige Ministerium eingereicht. Er gab an, dass der nebenbeklagte Wärter Sakaria Joel Fikameni und einige von dessen Kollegen, sich im April 2018 seiner Kreditkarte bemächtigt und damit mehrmals Geld im Gesamtwert von 208000 N$ abgehoben hätten. Dafür macht Shaduka die angebliche Nachlässigkeit der Beklagten verantwortlich, die dafür hätten Sorge tragen müssen, dass persönliche Gegenstände von ihm, inklusive der Kreditkarte im Gefängnis sicher verwahrt werden.
Shaduka war Ende 2012 nach Angola geflohen bevor er in einem Berufungsverfahren zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, hatte sich jedoch nach vier Jahren auf der Flucht freiwillig gestellt (AZ berichtete).
Demnach hat sich das Ministerium für Innere Sicherheit, Polizei und Strafvollzug im Namen der Regierung bereiterklärt, Shaduka binnen 90 Tagen zunächst 185000 Namibia-Dollar plus die Hälfte der Verfahrenskosten – ein Betrag in Höhe von 8625 Namibia-Dollar – zu zahlen, bevor der gesamte Betrag schließlich beglichen wird. Zudem wurde dem Geschädigten das Recht eingeräumt, das Ministerium gerichtlich zu zwingen, das Geld binnen sieben Werktagen zu zahlen, sollte die Regierung die genannte Frist von 90 Tagen versäumen.
Schaduka hatte im Mai dieses Jahres Klage gegen das für Strafvollzug zuständige Ministerium eingereicht. Er gab an, dass der nebenbeklagte Wärter Sakaria Joel Fikameni und einige von dessen Kollegen, sich im April 2018 seiner Kreditkarte bemächtigt und damit mehrmals Geld im Gesamtwert von 208000 N$ abgehoben hätten. Dafür macht Shaduka die angebliche Nachlässigkeit der Beklagten verantwortlich, die dafür hätten Sorge tragen müssen, dass persönliche Gegenstände von ihm, inklusive der Kreditkarte im Gefängnis sicher verwahrt werden.
Shaduka war Ende 2012 nach Angola geflohen bevor er in einem Berufungsverfahren zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, hatte sich jedoch nach vier Jahren auf der Flucht freiwillig gestellt (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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