Registrierung beginnt heute
Das Wahldirektorat wird heute wie geplant mit der landesweiten Neuregistrierung aller namibischen Stimmberechtigten beginnen und diesen Prozess bis zum 30. August dieses Jahres fortsetzen.
Windhoek - Jeder Namibier, der älter als 18 Jahre ist und sich damit für eine Wahl-Teilnahme qualifiziert, ist im Zuge der Neuregistrierung aufgerufen, sich als Stimmberechtigter erfassen zu lassen. Antragsteller werden dabei eines der über 2300 Registrierungsstellen anlaufen müssen, deren genaue Lage über Radiosendungen angekündigt und an Regionalbüros, Schulen, Kirchen und andren "öffentlichen Versammlungsstellen" angeschlagen werden sollen.
Bewerber müssen im Besitz einer Identitätskarte, eines Reisepasses, einer Geburtsurkunde oder eines Führerscheins sein und damit ihre namibische Bürgerschaft belegen. Personen, die keines dieser Dokumente besitzen, können sich dennoch mittels eidesstattlicher Erklärung registrieren lassen. Dafür müssen zwei Personen, die eines der oben genannten Ausweise bei sich haben, den Bewerber zur Registrierungsstelle begleiten und für dessen namibische Staatsangehörigkeit bürgen.
Die Registrierungsstellen werden zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr geöffnet und in abgelegenen Gegenden mobile Registrierungs-Einheiten im Einsatz sein, um dort Stimmberechtigte zu erfassen, die weit entfernt von größeren Ortschaften leben. Stimmberechtigte müssen sich grundsätzlich in dem Wahlkreis registrieren, in dem sie sesshaft sind und in dem sie während eines bevorstehenden Urnengangs ihre Stimme abgeben werden. Einwohner, die in einem Wahlkreis ihren festen Wohnsitz haben und in einem andren arbeiten, der weit entfernt liegt, müssen sich entscheiden, in welchem der beiden Wahlbezirke sie sich registrieren und später wählen wollen.
Die neuen Wahlkarten, die für Regional-, Stadtrats-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gültig sind, enthalten ein Foto sowie die Adresse und die Unterschrift des Besitzers und haben etwa die Größe einer Kreditkarte. Einwohner von proklamierten Ortschaften, die dort an Lokalwahlen teilnehmen und sich deshalb für Kommunalwahlen registrieren wollen, werden mittels zwei Rechnungen der Telecom oder ihrer Stadtverwaltung belegen müssen, dass sie seit mindestens zwölf Monaten in dieser Ortschaft gelebt haben.
Windhoek - Jeder Namibier, der älter als 18 Jahre ist und sich damit für eine Wahl-Teilnahme qualifiziert, ist im Zuge der Neuregistrierung aufgerufen, sich als Stimmberechtigter erfassen zu lassen. Antragsteller werden dabei eines der über 2300 Registrierungsstellen anlaufen müssen, deren genaue Lage über Radiosendungen angekündigt und an Regionalbüros, Schulen, Kirchen und andren "öffentlichen Versammlungsstellen" angeschlagen werden sollen.
Bewerber müssen im Besitz einer Identitätskarte, eines Reisepasses, einer Geburtsurkunde oder eines Führerscheins sein und damit ihre namibische Bürgerschaft belegen. Personen, die keines dieser Dokumente besitzen, können sich dennoch mittels eidesstattlicher Erklärung registrieren lassen. Dafür müssen zwei Personen, die eines der oben genannten Ausweise bei sich haben, den Bewerber zur Registrierungsstelle begleiten und für dessen namibische Staatsangehörigkeit bürgen.
Die Registrierungsstellen werden zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr geöffnet und in abgelegenen Gegenden mobile Registrierungs-Einheiten im Einsatz sein, um dort Stimmberechtigte zu erfassen, die weit entfernt von größeren Ortschaften leben. Stimmberechtigte müssen sich grundsätzlich in dem Wahlkreis registrieren, in dem sie sesshaft sind und in dem sie während eines bevorstehenden Urnengangs ihre Stimme abgeben werden. Einwohner, die in einem Wahlkreis ihren festen Wohnsitz haben und in einem andren arbeiten, der weit entfernt liegt, müssen sich entscheiden, in welchem der beiden Wahlbezirke sie sich registrieren und später wählen wollen.
Die neuen Wahlkarten, die für Regional-, Stadtrats-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gültig sind, enthalten ein Foto sowie die Adresse und die Unterschrift des Besitzers und haben etwa die Größe einer Kreditkarte. Einwohner von proklamierten Ortschaften, die dort an Lokalwahlen teilnehmen und sich deshalb für Kommunalwahlen registrieren wollen, werden mittels zwei Rechnungen der Telecom oder ihrer Stadtverwaltung belegen müssen, dass sie seit mindestens zwölf Monaten in dieser Ortschaft gelebt haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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