Registrierung kann beginnen
Die Wahlkommission hat angekündigt, am kommenden Mittwoch mit der zweiten generellen Wählerregistrierung beginnen zu wollen. Für die Verzögerung dieses Vorgangs, der eigentlich am 1. Juli anfangen sollte, hat Präsident Sam Nujoma die CoD verantwortlich gemacht.
Wie der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, am Freitag mitteilte, sei er "zuversichtlich", dass die Registrierung ungeachtet einer Klage der CoD beginnen könnte, die vor Gericht die gesetzliche Grundlage der Grenzziehungskommission in Frage stellen und damit die Rechtmäßigkeit des Registrierungsverfahrens anzweifeln will. "Unsere Rechtsberater haben uns versichert, dass wir unabhängig von der CoD-Klage mit der Erfassung der Wähler fortfahren können", sagte Tonchi.
Nach dessen Darstellung sei die Wahlkommission im Zuge eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes rechtlich verpflichtet, mit der Registrierung so schnell wie möglich anzufangen. "Wir haben keine andere Wahl, als weiterzumachen, weil wir sonst gegen das relevante Gesetz verstoßen würden, das für die Registrierung den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. August vorsieht", sagte Tonchi. Dabei ist er "optimistisch", dass der Registrierungs-Prozess trotz der Start-Verzögerung nicht verlängert werden muss, sondern vor dem 30. August abgeschlossen werden kann.
Unterdessen hat Präsident Sam Nujoma die CoD dafür verantwortlich gemacht, dass die Registrierung nicht wie ursprünglich geplant, am 1. Juli beginnen konnte. "Die Klage der CoD hat unserer Nation große Unannehmlichkeiten verursacht", sagte Nujoma am Samstag bei einer Kundgebung in Katutura. Der Gerichtsantrag der CoD, in dem die Rechtmäßigkeit der Grenzziehungskommission angefochten wird, hat Nujoma vor allem angesichts der Tatsache "verwundert", dass die Oppositionspartei "bei eben jener Kommission Eingaben gemacht hat, deren juristische Grundlage sie nun anzweifelt".
Die CoD stützt sich in ihrer Klage auf das Regionalratsgesetz, in dem die Amtszeit der Grenzziehungskommission definiert ist. Die relevante Klausel besagt, dass die Amtsperiode der Kommission mindestens sechs und höchstens 12 Jahre betragen darf. Obwohl die Mindestdauer dieses Mandats im Zuge einer Gesetzesänderung im letzten Jahr auf fünf Jahre reduziert wurde, ist die CoD dennoch der Auffassung, dass die amtierende Kommission verfrüht ernannt und deshalb illegal angestellt wurde.
So macht die CoD darauf aufmerksam, dass Präsident Sam Nujoma die neue Grenzziehungskommission per Proklamation am 15. November 2002 angestellt habe, bevor die Vorgängerkommission ihr Mindestmandat von fünf Jahren absolviert habe. Aus diesem Grunde sei die Einsetzung der neuen Kommission gesetzeswidrig und ihre Arbeit folglich illegal gewesen. Vor diesem Hintergrund zweifelt die CoD auch die gesetzliche Grundlage des Registrierungs-Verfahrens an, da dieser Prozess auf den (von der Grenzziehungskommission festgelegten) Wahlkreisen basiert.
Nujoma zufolge habe die CoD den Registrierungsprozess jedoch nicht nur durch ihre Klage, sondern auch durch ihre angebliche Sabotage einer dafür notwendigen Gesetzgebung verzögert. So teilte der Präsident am Samstag mit, die parlamentarischen Beratungen über den relevanten Gesetzentwurf sei auf "auf Bitte" der CoD "vertagt" worden, obwohl der zuständige Minister für Regionalverwaltung und Wohnungsbau, Joel Kapaanda, versucht habe, die Annahme der Novelle zu "beschleunigen".
Wie der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, am Freitag mitteilte, sei er "zuversichtlich", dass die Registrierung ungeachtet einer Klage der CoD beginnen könnte, die vor Gericht die gesetzliche Grundlage der Grenzziehungskommission in Frage stellen und damit die Rechtmäßigkeit des Registrierungsverfahrens anzweifeln will. "Unsere Rechtsberater haben uns versichert, dass wir unabhängig von der CoD-Klage mit der Erfassung der Wähler fortfahren können", sagte Tonchi.
Nach dessen Darstellung sei die Wahlkommission im Zuge eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes rechtlich verpflichtet, mit der Registrierung so schnell wie möglich anzufangen. "Wir haben keine andere Wahl, als weiterzumachen, weil wir sonst gegen das relevante Gesetz verstoßen würden, das für die Registrierung den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. August vorsieht", sagte Tonchi. Dabei ist er "optimistisch", dass der Registrierungs-Prozess trotz der Start-Verzögerung nicht verlängert werden muss, sondern vor dem 30. August abgeschlossen werden kann.
Unterdessen hat Präsident Sam Nujoma die CoD dafür verantwortlich gemacht, dass die Registrierung nicht wie ursprünglich geplant, am 1. Juli beginnen konnte. "Die Klage der CoD hat unserer Nation große Unannehmlichkeiten verursacht", sagte Nujoma am Samstag bei einer Kundgebung in Katutura. Der Gerichtsantrag der CoD, in dem die Rechtmäßigkeit der Grenzziehungskommission angefochten wird, hat Nujoma vor allem angesichts der Tatsache "verwundert", dass die Oppositionspartei "bei eben jener Kommission Eingaben gemacht hat, deren juristische Grundlage sie nun anzweifelt".
Die CoD stützt sich in ihrer Klage auf das Regionalratsgesetz, in dem die Amtszeit der Grenzziehungskommission definiert ist. Die relevante Klausel besagt, dass die Amtsperiode der Kommission mindestens sechs und höchstens 12 Jahre betragen darf. Obwohl die Mindestdauer dieses Mandats im Zuge einer Gesetzesänderung im letzten Jahr auf fünf Jahre reduziert wurde, ist die CoD dennoch der Auffassung, dass die amtierende Kommission verfrüht ernannt und deshalb illegal angestellt wurde.
So macht die CoD darauf aufmerksam, dass Präsident Sam Nujoma die neue Grenzziehungskommission per Proklamation am 15. November 2002 angestellt habe, bevor die Vorgängerkommission ihr Mindestmandat von fünf Jahren absolviert habe. Aus diesem Grunde sei die Einsetzung der neuen Kommission gesetzeswidrig und ihre Arbeit folglich illegal gewesen. Vor diesem Hintergrund zweifelt die CoD auch die gesetzliche Grundlage des Registrierungs-Verfahrens an, da dieser Prozess auf den (von der Grenzziehungskommission festgelegten) Wahlkreisen basiert.
Nujoma zufolge habe die CoD den Registrierungsprozess jedoch nicht nur durch ihre Klage, sondern auch durch ihre angebliche Sabotage einer dafür notwendigen Gesetzgebung verzögert. So teilte der Präsident am Samstag mit, die parlamentarischen Beratungen über den relevanten Gesetzentwurf sei auf "auf Bitte" der CoD "vertagt" worden, obwohl der zuständige Minister für Regionalverwaltung und Wohnungsbau, Joel Kapaanda, versucht habe, die Annahme der Novelle zu "beschleunigen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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