Loading svg Please wait while we translate the article

Registrierung ungewiss

Die CoD will mit ihrer Klage gegen die angeblich illegale Ernennung der Grenzziehungskommission fortfahren. Dadurch könnte sich die generelle Neuregistrierung aller Wähler weiter verzögern, obwohl der Nationalrat gestern ein dafür notwendiges Gesetz verabschiedet hat.

Wie der CoD-Parlamentarier Tsudao Gurirab gestern auf Anfrage mitteilte, solle der Gerichtsantrag am 22. Juli angehört werden. Die Klage richtet sich gegen Präsident Sam Nujoma und 125 weitere, darunter den Minister für Regionalverwaltung und Wohnungsbau, den Wahldirektor, die Mitglieder der Grenzziehungskommission, sowie alle politischen Parteien und Regionalräte des Landes.


In ihrer relevanten Eingabe argumentiert die CoD, dass die Grenzziehungskommission, die für die Festlegung der Wahlbezirke verantwortlich ist, ihre Tätigkeit ohne die nötige Rechtsgrundlage verrichtet habe, weil ihre Ernennung entgegen den relevanten Vorschriften erfolgt sei. Deshalb hält die CoD die seither geleistete Arbeit der Kommission für illegal und ihre Empfehlungen für null und nichtig.


Da die Registration von Wählern jedoch anhand des Wahlkreises erfolgt, in dem diese sesshaft sind und diese Wahlbezirke von der Grenzziehungskommission festgelegt werden, ist es nun ungewiss, ob die Registrierung fortgesetzt werden kann, bevor die juristischen Auswirkungen des Gerichtsantrags nicht geklärt sind.


"Es obligt nun den Beklagten, uns vor dem 22. Juli mitzuteilen, ob sie unsere Klage anfechten wollen", sagte Gurirab. Nach dessen Einschätzung sei es zwar "theoretisch möglich", dass die Registrierung sofort beginnen könnte, wenn die Beklagten beschließen sollten, den Antrag nicht zu verteidigen. Dann könnte die Erfassung von Stimmberechtigten jedoch nur in den 102 Wahlkreisen erfolgen, die bereits vor der Ernennung der letztes Jahr eingesetzten Kommission in ihrer momentanen Form bestanden haben. Stimmberechtigte in den fünf Wahlbezirken, die von der neuen Kommission geändert wurden, könnten jedoch nicht erfasst werden, wenn sich deren Empfehlungen tatsächlich als ungültig erweisen sollten.


Angesichts der bisher unübersichtlichen Rechtslage hofft Wahldirektor Joram Rukambe, "dass die CoD ihre Position überdenken wird". Rukambe, der sich gestern Nachmittag mit Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana über die Konsequenzen des Gerichtsantrags beraten hat, will heute gemeinsam mit der Wahlkommission beschließen, ob und wann die Wählerregistrierung beginnen kann.


Sollte Ithana ungeachtet der CoD-Klage eine Fortsetzung der Registrierung für rechtens halten, könnte diese bereits Anfang nächster Woche beginnen, nachdem der Nationalrat gestern ein dafür notwendiges Gesetz angenommen hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 36° Rundu: 20° | 37° Eenhana: 22° | 36° Oshakati: 25° | 35° Ruacana: 22° | 36° Tsumeb: 23° | 36° Otjiwarongo: 22° | 35° Omaruru: 23° | 36° Windhoek: 23° | 34° Gobabis: 23° | 35° Henties Bay: 14° | 19° Swakopmund: 14° | 16° Walvis Bay: 13° | 20° Rehoboth: 23° | 35° Mariental: 24° | 38° Keetmanshoop: 24° | 39° Aranos: 28° | 38° Lüderitz: 13° | 25° Ariamsvlei: 23° | 40° Oranjemund: 13° | 21° Luanda: 25° | 26° Gaborone: 22° | 36° Lubumbashi: 17° | 32° Mbabane: 18° | 31° Maseru: 16° | 32° Antananarivo: 17° | 31° Lilongwe: 22° | 33° Maputo: 23° | 31° Windhoek: 23° | 34° Cape Town: 17° | 27° Durban: 20° | 25° Johannesburg: 19° | 31° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 22° | 33° Harare: 21° | 31° #REF! #REF!