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Registrierungs-Regeln gelockert

Die Wahlkommission hat die Registrierungs-Auflagen gelockert, die Stimmberechtigten für eine Teilnahme an künftigen Lokalwahlen erfüllen müssen. Die Opposition ist "entsetzt".

Windhoek - Wie Wahldirketor Joram Rukambe gestern Abend mitteilte, habe die Wahlkommission beschlossen, die "Möglichkeiten auszudehnen", mittels derer Stimmberechtigte beweisen können, dass sie seit mindestens einem Jahr in einer bestimmten Ortschaft sesshaft und damit zur Teilnahme an Kommunalwahlen in dieser Ortschaft berechtigt sind. Die bis gestern gültigen Vorschriften sahen vor, dass Personen, die sich im Zuge der Neuerfassung aller Stimmberechtigter für künftige Stadtratswahlen registrieren wollen, dafür zwei Rechnungen der Telecom oder Stadtverwaltung vorlegen mussten.


Diese Dokumente deren Ausstellungsdatum 12 Monate auseinanderliegen muss, sollen belegen, dass der jeweilige Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Stadt sesshaft ist, in der er sich für kommende Kommunalwahlen registrieren will. "Uns ist am ersten Tage der Neuregistrierung gestern aufgefallen, dass viele Personen diese Rechnungen nicht vorlegen konnten", sagte Rukambe. Die Grenzen des relevanten Registrierungs-Systems machte er dabei an Hand des Beispiels von Präsident Sam Nujoma deutlich, der sich gestern medienwirksam in der alten Turnhalle hat registrieren lassen.


"Der Präsident hatte zwar die beiden erforderlichen Rechnungen dabei - diese waren jedoch in seinem Namen ausgestellt und konnten deshalb nicht als Beweis dafür genutzt werden, dass seine Frau Kuvambo ebenfalls seit mindestens einem Jahr in Windhoek sesshaft ist", teilte Rukambe mit. Aus diesem Grunde habe er (Rukambe) und Präsident Nujoma in zwei getrennten eidesstattlichen Erklärungen dafür bürgen müssen, dass die First Lady tatsächlich seit einem Jahr in Windhoek wohnt und deshalb zur Teilnahme an künftigen Kommunalwahlen in der Hauptstadt berechtigt ist.


Angesichts dieser "Schwierigkeiten" habe die Wahlkommission beschlossen, die Registrierungs-Auflagen zu lockern, die Antragsteller zu einer Teilnahme an künftigen Stadtratswahlen befugt. Im Zuge dieser Neuerung werden Registrierungsbeamte ab heute nicht mehr auf den beiden Rechnungsbelegen bestehen, sondern auch die alten und inzwischen ungültigen Lokalwahl-Karten als Beweis dafür akzeptieren, dass deren Inhaber tatsächlich seit über einem Jahr in einer jeweiligen Ortschaft wohnhaft ist.


Darüber hinaus habe die Wahlkommission entschieden, dass ab heute auch eine eidesstattliche Erklärung von "anerkannten Gemeinschaftsführern" für die Registrierung von Personen ausreichend sein wird, die nicht die bis gestern erforderlichen Rechnungsbelege vorlegen können. "Was ist der Sinn einer Neuregistrierung, wenn über 90 Prozent der Bewerber nicht die relevanten Dokumente vorlegen und sich deshalb nicht für eine Teilnahme für künftige Lokalwahlen registrieren können?", rechtfertigte Rukambe die Entscheidung der Wahlkommission. Dieser sei gestern klar geworden, dass es nicht ausreichend sei, wenn (wie bisher vorgesehen) zwei registrierte Wähler für die Identität eines Stimmberechtigten bürgen, der sich selbst nicht ausweisen oder nicht die beiden Rechnungen vorlegen kann.


"Da der Registrierungsprozess relativ langsam anläuft, wird es Personen, die nicht über die notwendigen Dokumente verfügen, schwerfallen, zwei bereits registrierte Bekannte zu finden, die für ihre Identität bürgen", erklärte Rukambe. Weil das Registrierungs-Verfahren jedoch "beschleunigt" werden müsse, wenn dieses wie geplant am 30. August abgeschlossen werden solle, habe die Wahlkommission "gemäß ihrer Befugnisse" beschlossen, die Registrierungs-Auflagen zu "erweitern".


"Ich bin darüber entsetzt und schockiert, dass fünf Mitglieder der Wahlkommission ohne Rücksprache mit den Parteien eine Entscheidung von solcher Tragweite gefasst haben", sagte der Generalsekretär der CoD, Ignatius Shixwameni, in seiner Reaktion auf die Ankündigung. Die "Aufweichung" der Registrierungs-Auflagen werde "definitiv zu Missbrauch und Betrug" führen. Aus diesem Grunde werde sich die CoD "sofort" mit ihren Anwälten beraten und "mit allem Mitteln" gegen die "Verwässerung" der Registrierungs-Vorschriften kämpfen, damit "niemandem ermöglicht wird, in einer Ortschaft zu wählen, in der er nicht lebt".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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