Reiseunternehmen muss bezahlen
Transportfirma erstreitet Entschädigung für Unfall-Schaden
Windhoek (ms) • Mehr als fünf Jahre nachdem sieben Menschen bei einer Kollision zwischen einem Lastwagen und Reisebus zwischen Okahandja und Otjiwarongo getötet wurden, hat das Obergericht ein Reiseunternehmen verpflichtet, einer Transportfirma 802000 N$ für den dabei entstandenen Sachschaden zu zahlen.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil gibt Richter Thomas Masuku einer Klage der Firma Gear Transport statt, die sich gegen die Firma Springbok Touring Of Namibia richtet. Zur Begründung führt er an, die Augenzeugen hätten wenig zur Klärung der Unfallursache beitragen können, weil sie größtenteils widersprüchliche und ungenaue Angaben gemacht hätten. Deshalb habe er sich auf diverse Sachverständige verlassen müssen, die den Hergang des Unfalls rekonstruiert hätten.
Weil der von Springbok Touring gerufene Unfallforscher David Viljoen seine fachliche Qualifikation nicht hinreichend habe belegen können, habe er dessen Expertise weitgehend unbeachtet gelassen, wonach der Fahrer des Lastwagens den Unfall verursacht habe. Stattdessen sei er der Schlussfolgerung der anderen Sachverständigen gefolgt, wonach Robert Bekker als Fahrer des Reisebusses mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und auf die entgegenkommende Fahrbahn geraten sei.
Weil die Straße nach einem Regenschauer nass und der Reisebus rund 100km schnell gewesen sei, habe Bekker nicht mehr rechtzeitig bremsen oder zurück in seine Fahrbahn einschwenken können. Gleichzeitig sieht es Masuku als erwiesen an, dass der Fahrer des Lastwagens die Kollision nicht habe verhindern können. Weil ihn folglich keinerlei Schuld treffe, könne auch die Gegenklage von Springbok Touring keinen Bestand haben, die ihrerseits von Gear Transport eine Entschädigung von 855000 N$ für den am Reisebus entstandenen Schaden verlangt hatte.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil gibt Richter Thomas Masuku einer Klage der Firma Gear Transport statt, die sich gegen die Firma Springbok Touring Of Namibia richtet. Zur Begründung führt er an, die Augenzeugen hätten wenig zur Klärung der Unfallursache beitragen können, weil sie größtenteils widersprüchliche und ungenaue Angaben gemacht hätten. Deshalb habe er sich auf diverse Sachverständige verlassen müssen, die den Hergang des Unfalls rekonstruiert hätten.
Weil der von Springbok Touring gerufene Unfallforscher David Viljoen seine fachliche Qualifikation nicht hinreichend habe belegen können, habe er dessen Expertise weitgehend unbeachtet gelassen, wonach der Fahrer des Lastwagens den Unfall verursacht habe. Stattdessen sei er der Schlussfolgerung der anderen Sachverständigen gefolgt, wonach Robert Bekker als Fahrer des Reisebusses mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und auf die entgegenkommende Fahrbahn geraten sei.
Weil die Straße nach einem Regenschauer nass und der Reisebus rund 100km schnell gewesen sei, habe Bekker nicht mehr rechtzeitig bremsen oder zurück in seine Fahrbahn einschwenken können. Gleichzeitig sieht es Masuku als erwiesen an, dass der Fahrer des Lastwagens die Kollision nicht habe verhindern können. Weil ihn folglich keinerlei Schuld treffe, könne auch die Gegenklage von Springbok Touring keinen Bestand haben, die ihrerseits von Gear Transport eine Entschädigung von 855000 N$ für den am Reisebus entstandenen Schaden verlangt hatte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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