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Rekordstrafe für Schwersttäter
Rekordstrafe für Schwersttäter

Rekordstrafe für Schwersttäter

Von Marc Springer, Windhoek Die gestern gegen den 43-jährigen Quinton Pieters verhängte Haftstrafe folgte, nachdem jener am 5. März wegen Vergewaltigung in drei Fällen, versuchter Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. In ihrer Urteilsbegründung sah es Richterin Naomi Shivute damals als erwiesen an, dass Pieters am 20. August 2004 in Keetmanshoop versucht hat, ein 11-jährigen Mädchen zu vergewaltigen. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass er sich in derselben Ortschaft am 21. Juni 2005 an einer anderen Frau vergangen und dort am 27. Oktober in zwei getrennten Übergriffen ein 13-jähriges Mädchen und einen 10-jährigen Jungen sexuell missbraucht hat. In ihrer Strafmaßverkündung wies Shivute gestern darauf hin, dass Pieters ein langes Strafregister habe, das bis ins Jahr 1995 zurückreiche und illegalen Drogenbesitz, Diebstahl, Einbruch, schweren Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und Mord einschließe. Da ein Großteil dieser Vergehen jedoch mehr als zehn Jahre zurückliege, habe sie diese bei der Strafmaßbemessung im aktuellen Fall nicht berücksichtigt. Dennoch würden die Vorstrafen belegen, dass der Angeklagte eine „akute Bedrohung für Frauen und Kinder“ darstelle und eine schwere Strafe verdient habe. Dies sei auch deshalb geboten, weil Pieters während seiner Vernehmung weder Reue gezeigt, noch mildernde Umstände vorgebracht habe. Vielmehr habe er sämtliche ihm zur Last gelegten Verbrechen geleugnet und damit auch demonstriert, dass er nicht reformfähig sei. Außerdem hob sie hervor, dass sie im Falle von Pieters keinen triftigen Grund erkennen könne, von der bei Vergewaltigung geltenden Mindeststrafe von 45 Jahren Gefängnis abzuweichen. Demnach verurteilte sie den Triebtäter zu jeweils 45 Jahren Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung in drei Fällen, wobei sie jeweils zehn Jahre zur Bewährung aussetzte. Darüber hinaus legte sie dem Angeklagten fünf Jahre Haft wegen versuchter Vergewaltigung auf und ahndete die von ihm begangene Körperverletzung mit zwei Jahren Gefängnis, die er parallel zu der Haftstrafe wegen versuchter Vergewaltigung wird verbüßen müssen. Als erschwerenden Umstand nannte die Richterin, dass es sich bei zwei der Opfern um Minderjährige gehandelt habe, die Zeit ihres Lebens durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert sein würden. Angesichts der besonderen Schwere der Schuld müsse an Pieters ein Exempel statuiert werden und von seinem Urteil eine Abschreckungswirkung für „geistesverwandte Personen“ ausgehen, die keinen Respekt für ihre Mitmenschen hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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