Rekordstrafe für Triebtäter
Von Marc Springer, Windhoek
Mit der Strafmaßverkündung ist eine Vergewaltigungsserie geahndet, die sich von Juni 2008 bis April 2009 erstreckt hat und der zwei Frauen und drei Teenager in der Umgebung des Zentralkrankenhauses und Staatshospitals in Windhoek zum Opfer gefallen sind. Vier der Opfer, von denen eines zur Tatzeit 13 und zwei weitere 16 Jahre alt waren, wurden vor der Vergewaltigung zum Teil bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Bei seiner gestrigen Strafmaßverkündung nannte Ersatzrichter Collins Parker den dafür verantwortlichen Engelbert Oxurub (49) einen „grausamen und verachtenswerten Mann“, der seinen Opfer keine Gnade gezeigt habe und vom Gericht folglich ebenfalls keine Milde verdiene. Die Umstände der Verbrechen, die dem Modus Operandi der Strangulierung und anschließenden Vergewaltigung gefolgt und vom Tathergang damit „praktisch deckungsgleich“ seien, würden eine besondere Gefühlskälte auf Seiten des Sexualverbrechers deutlich machen.
Da sich jener über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Opfern vergangenen habe und „keinen Funken Reue“ für seine „abscheulichen“ Taten gezeigt habe, müsse er als reformresistent gelten. Angesichts des unauslöschlichen Traumas, das er den Opfern verursacht habe, gebe es in seinem Fall ferner keinen Grund dafür, von der für Wiederholungstäter vorgeschriebenen Mindeststrafe von 25 Jahren abzuweichen.
Parker zufolge würden die persönlichen Umstände des Angeklagten im Vergleich zu der „menschenverachtenden Brutalität“ seiner Verbrechen „zur Bedeutungslosigkeit verblassen“. Demnach wollte er auch nicht als mildernden Umstand gelten lassen, dass Oxurub fünf Kinder hat, um die er sich nach Angaben seines Bruders kümmern müsse. Dieses Argument habe Parker zufolge schon deshalb kein Gewicht, weil die Kinder bei ihren jeweiligen Müttern leben würden und Oxurub bereits vor seiner Festnahme nicht zu ihren Unterhalt beigetragen habe.
„Eine milde Strafe wäre nicht Ausdruck von Sanftmut sondern Zeichen deplatzierten Mitleids mit dem Angeklagten“, erklärte Parker, der ferner an die Charakterisierung von Staatsanwaltschaft Simba Nduna erinnerte, wonach sich Oxurub „wie ein Tier und nicht wie ein Mensch verhalten“ habe.
Demnach verurteilte Parker den Angeklagten zu effektiv 80 Jahren Haft wegen Vergewaltigung in fünf Fällen und zusätzlichen zwei Jahren wegen schwerer Körperverletzung. Außerdem legte er ihm 12 Monate Haft wegen schweren Raubes auf, weil Oxurub einem der Opfer Gegenstände im Werte von rund 1300 N$ entwendet hatte. Diese Strafe wird Oxurub parallel zu dem wegen Vergewaltigung und Körperverletzung auferlegten Freiheitsentzug verbüßen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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