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Repatriierung beginnt

Windhoek - Vertreter der namibischen und botswanischen Regierung, sowie des UN-Flüchtlingshilfwerks (UNCHR) haben gestern in Windhoek ein Abkommen unterzeichnet, unter dem namibische Flüchtlinge in Dukwe, Botswana, repatriiert werden sollen. Damit wird für die Exilanten, von denen einige bereits seit über zwei Jahren in Dukwe leben, eine Rückkehr nach Namibia endlich möglich.

"Frieden und Stabilität sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Repatriierung der Flüchtlinge. Dank aller Staatsoberhäupter der Sadc, ist die friedliche und stabile Atmosphäre in unserer Region heutzutage vorhanden", sagte die Vizeministerin des namibischen Innenministeriums, Loide Kasingo, anläßlich der Unterzeichnung.


Die Vize-Ministerin wies ferner darauf hin, dass auf Grund des langen Aufenthalts der namibischen Flüchtlinge in Dukwe (seit 1998), von denen viele nach eigenen Angaben wegen Repressalien namibischer Sicherheitskräfte nach Botswana ausgewichen sind, eine gründliche Eingliederung der Menschen in ihre Gemeinschaften im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen müsse. Ebenso wichtig sei die Sicherheit und Würde der Exilanten.


Das Abkommen, dass von allen drei Parteien unterzeichnet wurde, stellt die Basis für ein Repatriierungsprozesse dar. Es bezieht sich auf die UN-Flüchtlingskonvention von 1951, auf die Afrika-spezifische Flüchtlingskonvention der OAU von 1969 und auf die international Menschenrechtserklärung von 1948. Der Vertrag schreibt vor, dass in Kürze eine Kommission gegründet werden soll, die sich mit den konkreten Plänen für eine sichere Rückkehr der Flüchtlinge beschäftigt. Wann die Rückkehr erfolgen wird, stand bei der Pressekonferenz gestern noch nicht fest.


"Wir sehen der Zukunft unser Beziehung zu Namibia mit Optimismus entgegen", sagte der Vertreter aus Botswana, Olifant Mfa, assistierender Minister im Büro des Präsidenten. Ebenso der Vertreter des UNHCR in Namibia, Hesdy Rathling, bezeichnete den Vertrag als "die beste Lösung für die Flüchtlinge".


Momentan sind etwa 2400 Flüchtlinge namibischer Herkunft in Botswana. "Natürlich sind inzwischen auch ein paar der Flüchtlinge gestorben. Dies ist jedoch keine unnatürlich hohe Rate", antwortete ein botswanischer Regierungsvertreter auf Fragen der Presse.


Bei der Konferenz wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass das freiwillige Repatriierungsverfahren nicht für die 13 vermeintlichen namibischen Separatisten gelte, die ebenfalls in Botswana Zuflucht gesucht haben. "Über sie werden die Gerichte entscheiden müssen", bestätigten Mfa und Kasingo.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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