Rettungsring für Fischer
Swakopmund - Namibias Sardinenbranche darf zwischenzeitlich aufatmen. Gestern hat Fischereiminister Abraham Iyambo offiziell angekündigt, dass namibische Firmen, die sich auf den Fang der Südafrikanischen Sardine spezialisieren, unter gewissen Bedingungen in Südafrikas Gewässern fischen dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis Ende Dezember. Gleichzeitig wurde aus Kreisen der Industrie bekannt, dass sich derzeit riesige Schwärme von Sardinen unterhalb der Oranjemündung bewegen.
Iyambo schilderte vor Vertretern der Sardinenbranche und Gewerkschaftlern detailliert die Bedingungen, die an das ab sofort gültige Zugeständnis geknüpft sind. Zeitgleich sprach Südafrikas Minister für Umwelt und Tourismus, Valli Moosa, vor der südafrikanischen pelagischen Industrie. Moosas Ministerium ist für Fischerei und Meeresresourcen zuständig.
Die Einigung sieht vor, dass Südafrikas Quotenhalter maximal 25 Prozent ihrer diesjährigen pelagischen Quote an namibische Unternehmen verkaufen dürfen. "Namibias Firmen haben keine eigene Quote, sondern lediglich Zugang zu einem Viertel des bereits existierenden Zuschlags", stellte Iyambo ausdrücklich fest. Die an südafrikanische Unternehmen zuerkannte Fangmasse für Sardinen beläuft sich 2002 auf insgesamt etwa 280000 Tonnen.
Nur namibische Boote, die über Fangrechte außerhalb des hiesigen Hoheitsgebiets verfügen, dürfen in den Gewässern am Kap Sardinen und Sardellen fangen. Die Lizenz wird erteilt, sobald der Antragsteller die Gebühren in Höhe von 10840 Rand bezahlt hat. Hiesige Boote dürfen sich nur mit einem südafrikanischen Fischereibeobachter an Bord in südafrikanischen Gewässern aufhalten. Die Kosten (250 bis 450 Rand pro Beobachter pro Tag) muss von den namibischen Firmen getragen werden.
"Ich weiß, dass die Zeit drängt", gab Iyambo zu, "aber ich bin überzeugt, dass die Industrie entsprechend vorbereitet ist." Iyambo hatte im Mai das Mandat von den hiesigen Firmen erhalten, Moosa um Hilfe zu bitten. Zuvor hatte die Regierung für das Jahr 2002 eine Nullquote für Sardinen festgelegt, weil die Vorkommen dieser pelagischen Fischart in hiesigen Gewässern auf ein kritisches Tief gesunken waren. Südafrika erfreut sich in diesem Jahr eines gewaltigen Überschusses an Sardinen.
Iyambo warnte die hiesigen Firmen eindringlich davor, die Großzügigkeit des Nachbarn im Süden zu missbrauchen: "Wer gegen Südafrikas Gesetze verstößt, verliert umgehend seine Lizenz."
Die Weiteren an das Übereinkommen geknüpften Auflagen sind: Jedes namibische Boot, das in Südafrika Sardinen fischt, muss mit einem funktionierenden Fahrzeug-Ortungssystem ausgestattet sein und in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden in Kapstadt stehen; Südafrikas Quotenhalter müssen die auf namibischen Booten eingeholten Fänge registrieren und an die Abteilung Seefischerei weiterleiten; Namibias pelagische Industrie muss auf den Sitzungen des Südafrikanischen Komitees für Pelagisches Meeresmanagement vertreten sein; Jedes namibische Boot unterwirft sich den in Südafrika gültigen Permitbedingungen; Jede namibische Firma, deren Boote in Südafrika fischen, muss finanzielle und andere Garantien liefern, um alle Obligationen erfüllen zu können. Finanzielle Absicherung muss ebenfalls vorhanden sein für den Fall, dass sich ein namibisches Boot der Seeverschmutzung schuldig macht oder in Not gerät; namibische Boote, die in südafrikanischen Gewässern fischen, dürfen die Ladung nur an Orten landen, die im Permit als Landestation angegeben sind. Das Entladen geschieht nur unter der Aufsicht eines südafrikanischen Fischerei-Kontrollbeamten und eines südafrikanischen Fischereiinspektors.
Iyambo schilderte vor Vertretern der Sardinenbranche und Gewerkschaftlern detailliert die Bedingungen, die an das ab sofort gültige Zugeständnis geknüpft sind. Zeitgleich sprach Südafrikas Minister für Umwelt und Tourismus, Valli Moosa, vor der südafrikanischen pelagischen Industrie. Moosas Ministerium ist für Fischerei und Meeresresourcen zuständig.
Die Einigung sieht vor, dass Südafrikas Quotenhalter maximal 25 Prozent ihrer diesjährigen pelagischen Quote an namibische Unternehmen verkaufen dürfen. "Namibias Firmen haben keine eigene Quote, sondern lediglich Zugang zu einem Viertel des bereits existierenden Zuschlags", stellte Iyambo ausdrücklich fest. Die an südafrikanische Unternehmen zuerkannte Fangmasse für Sardinen beläuft sich 2002 auf insgesamt etwa 280000 Tonnen.
Nur namibische Boote, die über Fangrechte außerhalb des hiesigen Hoheitsgebiets verfügen, dürfen in den Gewässern am Kap Sardinen und Sardellen fangen. Die Lizenz wird erteilt, sobald der Antragsteller die Gebühren in Höhe von 10840 Rand bezahlt hat. Hiesige Boote dürfen sich nur mit einem südafrikanischen Fischereibeobachter an Bord in südafrikanischen Gewässern aufhalten. Die Kosten (250 bis 450 Rand pro Beobachter pro Tag) muss von den namibischen Firmen getragen werden.
"Ich weiß, dass die Zeit drängt", gab Iyambo zu, "aber ich bin überzeugt, dass die Industrie entsprechend vorbereitet ist." Iyambo hatte im Mai das Mandat von den hiesigen Firmen erhalten, Moosa um Hilfe zu bitten. Zuvor hatte die Regierung für das Jahr 2002 eine Nullquote für Sardinen festgelegt, weil die Vorkommen dieser pelagischen Fischart in hiesigen Gewässern auf ein kritisches Tief gesunken waren. Südafrika erfreut sich in diesem Jahr eines gewaltigen Überschusses an Sardinen.
Iyambo warnte die hiesigen Firmen eindringlich davor, die Großzügigkeit des Nachbarn im Süden zu missbrauchen: "Wer gegen Südafrikas Gesetze verstößt, verliert umgehend seine Lizenz."
Die Weiteren an das Übereinkommen geknüpften Auflagen sind: Jedes namibische Boot, das in Südafrika Sardinen fischt, muss mit einem funktionierenden Fahrzeug-Ortungssystem ausgestattet sein und in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden in Kapstadt stehen; Südafrikas Quotenhalter müssen die auf namibischen Booten eingeholten Fänge registrieren und an die Abteilung Seefischerei weiterleiten; Namibias pelagische Industrie muss auf den Sitzungen des Südafrikanischen Komitees für Pelagisches Meeresmanagement vertreten sein; Jedes namibische Boot unterwirft sich den in Südafrika gültigen Permitbedingungen; Jede namibische Firma, deren Boote in Südafrika fischen, muss finanzielle und andere Garantien liefern, um alle Obligationen erfüllen zu können. Finanzielle Absicherung muss ebenfalls vorhanden sein für den Fall, dass sich ein namibisches Boot der Seeverschmutzung schuldig macht oder in Not gerät; namibische Boote, die in südafrikanischen Gewässern fischen, dürfen die Ladung nur an Orten landen, die im Permit als Landestation angegeben sind. Das Entladen geschieht nur unter der Aufsicht eines südafrikanischen Fischerei-Kontrollbeamten und eines südafrikanischen Fischereiinspektors.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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