Richter bleiben überlastet
Prozessfülle und Personalmangel erschweren Rechtssprechung
Von Marc Springer
Windhoek
Es freut mich mitteilen zu können, dass sich die Bewältigung von Prozessen in der gesamten Hierarchie unseres Justizwesens verbessert hat“, erklärte Shivute am Mittwoch während der symbolischen Eröffnung des neuen Gerichtsjahrs und ergänzte: „Die Anstellung zusätzlicher Recherche-Assistenten ist Richtern von großer Hilfe und hat wesentlich dazu beigetragen, die Anzahl ausstehender Urteile zu reduzieren.“
Ferner habe das andauernde Fortbildungsprogramm für Magistratsrichter erste Erfolge gezeigt und nicht nur die Fachkompetenz der Teilnehmer verbessert, sondern sie auch für eine eventuelle Beförderung ans Obergericht vorbereitet.
Die generelle Straffung der Prozessführung habe unter anderem dazu geführt, dass die Anzahl der per Tertial am Obersten Gericht verhandelten Fälle von 10 auf 15 gestiegen seien und sich die Dauer der Urteilsfindung deutlich verkürzt habe. So seien in höchster Instanz im vergangenen Jahr insgesamt 37 Urteile ergangen, von denen einige seit geraumer Zeit überfällig gewesen seien.
Ähnliche Erfolge hätten andauernde Reformen am Obergericht erzielt. Das sei vor allem der Einführung elektronischer Prozessführung (bei der beteiligte Anwälte vor Beginn der Beweisführung ihre Argumente auf digitalem Wege austauschen) sowie den neuerdings verpflichtenden Schlichtungsverfahren zu verdanken, bei denen sich Prozessgegner in Zivilverfahren vor Verhandlungsbeginn um eine außergerichtliche Lösung bemühen müssen.
Ungeachtet der gemachten Fortschritte sei die Arbeitslast der Richter dennoch enorm. So hätten sich die fünf permanenten und allein für Strafverfahren zuständigen Richter am Obergericht im vergangenen Jahr mit 89 Fällen beschäftigt, von denen 69 aus dem Vorjahr übertragen worden seien. Darüber hinaus hätten die Richter rund 2000 Urteile aus unterer Instanz überprüft und knapp 200 Anträge auf Berufungserlaubnis angehört.
Von den fünf ausschließlich mit arbeits- und zivilrechtlichen Verfahren befassten Richtern habe jeder im vergangenen Jahr zwischen 100 und 250 Verfahren im Stadium der Vorverhandlung begleitet.
Angesichts dieser Statistiken wies Shivute darauf hin, dass die fünf ausschließlich für Strafverfahren zuständigen Dauerrichter im vergangenen Jahr eine Arbeitslast bewältigt hätten, für die unter normalen Umständen sieben Richter erforderlich wären. Ähnliches gelte bei den arbeits- und zivilrechtlichen Fällen, wo die acht verantwortlichen Richter die Arbeit von üblicher Weise etwa 15 Amtskollegen vollbracht hätten.
Ungeachtet dieser Überlastung hätten die 15 Richter am Obergericht im vergangenen Jahr 191 Zivilverfahren und 25 arbeitsrechtliche Klagen entschieden und 205 Strafprozesse abgehandelt, bzw. von Verurteilten eingelegte Berufungen angehört.
Auf der Ebene der Magistratsgerichte seien in den ersten beiden Quartalen des Vorjahrs 25787 Strafverfahren verhandelt und davon 12768 abgschlossen worden, was einer Quote von knapp 50 Prozent abgeschlossener Verfahren entspreche.
Windhoek
Es freut mich mitteilen zu können, dass sich die Bewältigung von Prozessen in der gesamten Hierarchie unseres Justizwesens verbessert hat“, erklärte Shivute am Mittwoch während der symbolischen Eröffnung des neuen Gerichtsjahrs und ergänzte: „Die Anstellung zusätzlicher Recherche-Assistenten ist Richtern von großer Hilfe und hat wesentlich dazu beigetragen, die Anzahl ausstehender Urteile zu reduzieren.“
Ferner habe das andauernde Fortbildungsprogramm für Magistratsrichter erste Erfolge gezeigt und nicht nur die Fachkompetenz der Teilnehmer verbessert, sondern sie auch für eine eventuelle Beförderung ans Obergericht vorbereitet.
Die generelle Straffung der Prozessführung habe unter anderem dazu geführt, dass die Anzahl der per Tertial am Obersten Gericht verhandelten Fälle von 10 auf 15 gestiegen seien und sich die Dauer der Urteilsfindung deutlich verkürzt habe. So seien in höchster Instanz im vergangenen Jahr insgesamt 37 Urteile ergangen, von denen einige seit geraumer Zeit überfällig gewesen seien.
Ähnliche Erfolge hätten andauernde Reformen am Obergericht erzielt. Das sei vor allem der Einführung elektronischer Prozessführung (bei der beteiligte Anwälte vor Beginn der Beweisführung ihre Argumente auf digitalem Wege austauschen) sowie den neuerdings verpflichtenden Schlichtungsverfahren zu verdanken, bei denen sich Prozessgegner in Zivilverfahren vor Verhandlungsbeginn um eine außergerichtliche Lösung bemühen müssen.
Ungeachtet der gemachten Fortschritte sei die Arbeitslast der Richter dennoch enorm. So hätten sich die fünf permanenten und allein für Strafverfahren zuständigen Richter am Obergericht im vergangenen Jahr mit 89 Fällen beschäftigt, von denen 69 aus dem Vorjahr übertragen worden seien. Darüber hinaus hätten die Richter rund 2000 Urteile aus unterer Instanz überprüft und knapp 200 Anträge auf Berufungserlaubnis angehört.
Von den fünf ausschließlich mit arbeits- und zivilrechtlichen Verfahren befassten Richtern habe jeder im vergangenen Jahr zwischen 100 und 250 Verfahren im Stadium der Vorverhandlung begleitet.
Angesichts dieser Statistiken wies Shivute darauf hin, dass die fünf ausschließlich für Strafverfahren zuständigen Dauerrichter im vergangenen Jahr eine Arbeitslast bewältigt hätten, für die unter normalen Umständen sieben Richter erforderlich wären. Ähnliches gelte bei den arbeits- und zivilrechtlichen Fällen, wo die acht verantwortlichen Richter die Arbeit von üblicher Weise etwa 15 Amtskollegen vollbracht hätten.
Ungeachtet dieser Überlastung hätten die 15 Richter am Obergericht im vergangenen Jahr 191 Zivilverfahren und 25 arbeitsrechtliche Klagen entschieden und 205 Strafprozesse abgehandelt, bzw. von Verurteilten eingelegte Berufungen angehört.
Auf der Ebene der Magistratsgerichte seien in den ersten beiden Quartalen des Vorjahrs 25787 Strafverfahren verhandelt und davon 12768 abgschlossen worden, was einer Quote von knapp 50 Prozent abgeschlossener Verfahren entspreche.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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