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Richter hebt kurioses Urteil gegen Staatsanwalt auf

Windhoek - In einem ungewöhnlichen Vorgang hat das Obergericht ein Urteil gegen Staatsanwalt Linus Samaria aufgehoben, der vor kurzem in Mariental wegen Missachtung des Gerichts bestraft wurde.
Samaria war am 20. Oktober 2010 von Magistratsrichter Ivan !Gawanab mit einer Geldbuße von 1000 N$ belegt worden, da er das Gericht "belogen und getäuscht" habe. Hintergrund ist eine vorangegangene Entscheidung des Richters, in einem laufenden Verfahren die Beweisführung des Staatsanwaltes vorzeitig zu beenden.
Nach Darstellung von !Gawanab habe Samaria darauf hin eine "kurze Toilettenpause" erbeten und versprochen, in fünf Minuten zurückzukehren. Da er dies nach zwanzig Minuten noch immer nicht getan habe, sei die Verhandlung auf den Mittag vertagt worden.
Dann sei Samaria zwar anwesend gewesen, habe jedoch keine Erklärung oder Entschuldigung für sein Verhalten angeboten, sondern sich energisch darüber beschwert, dass er seine Vernehmung eines Zeugen zuvor habe abbrechen müssen. Nach Angaben des Richters habe der Staatsanwalt trotz mehrfacher Ermahnung "nicht lockergelassen" und sei wegen seines respektlosen Verhaltens schließlich wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden.
Diese Maßnahme hatte der Richter damit begründet, Samaria habe "weder vorgehabt auf die Toilette zu gehen, noch wie versprochen nach fünf Minuten zurückzukehren". Vielmehr habe er "das Gericht frustrieren" und damit seinem Ärger über die zuvor gefällte Entscheidung gegen die Staatsanwaltschaft Luft machen wollen. Indem Samaria "dem Gericht den Rücken gekehrt hat und verschwunden ist" habe er sich der Missachtung der Justiz schuldig gemacht und eine Geldstrafe verdient.
Diese Begründung wies Richter Louis Botes nach Überprüfung des Urteils als Irrtum zurück. In seinem gestern verkündeten Befund hebt er zunächst hervor, dass die Missachtung des Gericht in Namibia nur mit einer Geldbuße von höchstens 100 N$ oder drei Monaten Haft geahndet werden könne. Außerdem weist er darauf hin, dass es keine Information darüber gebe, wo sich Samaria während der Prozesspause aufgehalten habe und warum er erst verspätet zurückgekehrt sei.
Deshalb sei die Schlussfolgerung unzulässig, dass der Staatsanwalt nicht auf der Toilette gewesen sei und das Gericht über seinen Verbleib belogen habe. Da der Richter für eine Sofortverurteilung wegen Missachtung des Gerichts selbst Zeuge des beanstandeten Verhaltens sein müsse und diese Voraussetzung in dem gegebenen Fall nicht erfüllt sei, hätte es !Gawanab bei einer Verwarnung des Staatsanwaltes belassen müssen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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