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Richter ordnet Abfindung an
Richter ordnet Abfindung an

Richter ordnet Abfindung an

Arbeiter wurde wegen der Worte „Ching Chong Pang“ entlassen
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek

In seinem vor kurzem gefällten Urteil vor dem Obergericht kam Richter Thomas Masuku zum Schluss, dass das Unternehmen Swakop Uranium, das die Husab-Uranmine betreibt, Cyrill Möller nach der Wiedereinstellung eine Abfindung in Höhe von 720 000 N$ zahlen muss. Sollte er seinen Posten nicht wieder einnehmen, muss die Firma 960 000 N$ auszahlen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen die Worte „Ching Chong Pang“, die Möller in einer internen E-Mail benutzt hatte. In dem Urteil erklärte Masuku, dass Swakop Uranium eine überwiegend chinesische Firma und ein Tochterunternehmen von China Guandong Nuclear Power Holding Corporation mit Sitz in Peking/China sei. Am 31. August 2017 soll Kevin Duan, ein Angestellter in Peking, eine E-Mail an mehrere Personalmitglieder verschickt haben - inklusive an Möller. Der Inhalt sei in Mandarin gewesen. Möller, der den Posten technischer Koordinator: Training, Engineering und Maintenance innehatte, habe darauf geantwortet: „Ich bin nicht chinesisch. Wer sind Sie?“ Duan habe wiederrum geantwortet und erklärt, dass die E-Mail ein Versehen gewesen sei und Angestellte von Swakop Uranium nicht betroffen seien. Darauf habe Möller mit den Worten „Ching Chong Pang“ reagiert.

Diese Worte habe die Firma als rassistisch und abwertend bezeichnet. Es würden hauptsächlich englischsprachige Personen diesen Begriff benutzen, um Chinesen zu verspotten. Es sei daher ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und obwohl Möller dabei erklärte, dass er nicht böswillig reagiert habe, sei er entlassen worden. Möller sei daraufhin vor das Arbeitsgericht gezogen, das in seinen Gunsten geurteilt habe. Demnach sei Swakop Uranium aufgefordert worden, ihn wiedereinzustellen und/oder die genannte Abfindung auszuzahlen.

Swakop Uranium hat aber gegen diese Entscheidung Berufung am Obergericht eingereicht. Das Urteil wurde jetzt gefällt. „Das einzige Problem, das zu ernsthaften Kopfschmerzen führt, ist die Tatsache, dass der Beschwerdeführer (Swakop Uranium) während des Disziplinarverfahrens keine Beweise vorgelegt hat, dass der verwendete Begriff, wie behauptet, rassistisch oder abwertend für Menschen chinesischer Herkunft ist“, sagte Masuku. Und: „Es waren offenbar einige Angestellten über die Wörter verletzt, doch niemand aufgefordert, während des Disziplinarverfahrens derartige Beweise zu präsentieren.“

Der Richter kommt daher zum Schluss, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts korrekt und das Disziplinarverfahren fehlerhaft gewesen sei und urteilte in Möllers Gunsten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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