Richter reduziert Bodensteuer
Abschätzungsgericht lässt Farmwerte um 40 Prozent verringern
Windhoek (ms) • In einer überraschenden Wendung hat der Vorsitzende des Abschätzungsgericht, Magistratsrichter Johannes Shuuveni, gestern sämtlichen durch Anwälte vertretenen Farmern, die Einspruch gegen die ihnen berechnete Bodensteuer eingelegt haben, eine Verringerung derselben um 40 Prozent gewährt.
Nachdem die Anwälte in den vergangenen Wochen hartnäckig die Legitimation der Bodensteuer angefochten haben, soll dieser Schritt sie offenbar befrieden und die Farmer dazu bringen, auf weiteren Protest zu verzichten. Ob Shuuveni allerdings befugt war, allgemeingültig den zuvor ermittelten Wert aller Farmen im Besitz der rund 3000 betroffenen Landwirte um 40 Prozent zu senken und damit auch die Höhe ihrer Bodensteuer zu verringern, scheint indes fraglich.
Die Anwälte Charlie Bodenstein und Mark Kutzner hoben auf Anfrage hervor, man werde weiterhin juristisch gegen die angeblich irregulär berechnete Bodensteuer vorgehen und sich dabei auch durch die „willkürliche“ Maßnahme seitens Shuuveni nicht beirren lassen. Schließlich hätten Farmer im Interesse der Planungssicherheit Klarheit darüber verdient, wie es mit der Bodensteuer weitergehen solle.
Ungeachtet der Intervention von Shuuveni sei nämlich eine juristisch einwandfreie Abschätzungsliste erforderlich, deren zahlreiche Defekte auch durch das offenbar als Kompromissangebot gemeinte Entgegenkommen von Shuuveni nicht behoben würden.
Nachdem die Anwälte in den vergangenen Wochen hartnäckig die Legitimation der Bodensteuer angefochten haben, soll dieser Schritt sie offenbar befrieden und die Farmer dazu bringen, auf weiteren Protest zu verzichten. Ob Shuuveni allerdings befugt war, allgemeingültig den zuvor ermittelten Wert aller Farmen im Besitz der rund 3000 betroffenen Landwirte um 40 Prozent zu senken und damit auch die Höhe ihrer Bodensteuer zu verringern, scheint indes fraglich.
Die Anwälte Charlie Bodenstein und Mark Kutzner hoben auf Anfrage hervor, man werde weiterhin juristisch gegen die angeblich irregulär berechnete Bodensteuer vorgehen und sich dabei auch durch die „willkürliche“ Maßnahme seitens Shuuveni nicht beirren lassen. Schließlich hätten Farmer im Interesse der Planungssicherheit Klarheit darüber verdient, wie es mit der Bodensteuer weitergehen solle.
Ungeachtet der Intervention von Shuuveni sei nämlich eine juristisch einwandfreie Abschätzungsliste erforderlich, deren zahlreiche Defekte auch durch das offenbar als Kompromissangebot gemeinte Entgegenkommen von Shuuveni nicht behoben würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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