Richter Teek erleidet Niederlage
Windhoek (sno) - Pio Teek, ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof (Supreme Court) hat eine Klage in Höhe von knapp 23 Millionen N$ gegen die namibische Regierung verloren.
Ein Richter des Obersten Gerichtshofs in Windhoek gab vergangene Woche einem Antrag auf Freistellung statt, nachdem er feststellen musste, dass Teek keine Beweise für seine Klage gegen den Minister für Sicherheit und Justiz, der damaligen Generalstaatsanwältin Martha Imalwa und den ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwalt Danie Small vorgelegt hatte.
Der Betrag summierte sich folgendermaßen: wirtschaftliche und finanzielle Verluste in Höhe von 13,66 Mio. N$ (Einkommensverlust wegen der erzwungenen Frühpensionierung), verfassungsrechtlicher Schadenersatz in Höhe von 3 Mio. N$ für Schock, Trauma, Schmerz und Leiden, 3 Mio. N$ für die Verletzung seiner Würde und 3 Mio. N$ für Strafschadenersatz. Außerdem forderte er 500 000 N$ für die Prozesskosten, einschließlich der Anwaltskosten.
Die Anklage gegen Teek geht auf den Vorwurf zurück, dass er am Abend des 28. Januar 2005 in Katutura zwei Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren aufgegriffen und die beiden Minderjährigen in sein Haus nach Brakwater gebracht habe, wo er ihnen Alkohol verabreicht und sie sexuell genötigt haben soll.
Teek beteuerte seine Unschuld in allen Anklagepunkten. Er wurde in allen Punkten im April 2009 freigesprochen, doch der Staat legte Berufung ein.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde Teeks Prozess vor dem Obergericht (High Court) fortgesetzt und endete dann im Dezember 2010 erneut mit einem Freispruch in den verbliebenen Anklagepunkten. Der Staat legte jedoch auch gegen dieses Urteil Berufung ein. Die drei vom Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) beauftragten Berufungsrichter wiesen jedoch auch diese Berufung im Dezember 2018 zurück.
Nachdem er mit mehreren Klagen gegen Regierungsbehörden gescheitert war, reichte er im Februar des vergangenen Jahres die jüngste Klage ein. Die Antragsgegner machen jedoch geltend, dass sie durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs, in dem die Schadensersatzforderungen von Teek abgewiesen worden waren, sie automatisch von jeglicher Haftung befreit seien. Richter Boas Usiku stimmte dem am vergangenen Freitag zu mit dem Grund, dass Teek keine handfesten Beweise für seinen Schadensersatzklagen liefern konnte.
Ein Richter des Obersten Gerichtshofs in Windhoek gab vergangene Woche einem Antrag auf Freistellung statt, nachdem er feststellen musste, dass Teek keine Beweise für seine Klage gegen den Minister für Sicherheit und Justiz, der damaligen Generalstaatsanwältin Martha Imalwa und den ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwalt Danie Small vorgelegt hatte.
Der Betrag summierte sich folgendermaßen: wirtschaftliche und finanzielle Verluste in Höhe von 13,66 Mio. N$ (Einkommensverlust wegen der erzwungenen Frühpensionierung), verfassungsrechtlicher Schadenersatz in Höhe von 3 Mio. N$ für Schock, Trauma, Schmerz und Leiden, 3 Mio. N$ für die Verletzung seiner Würde und 3 Mio. N$ für Strafschadenersatz. Außerdem forderte er 500 000 N$ für die Prozesskosten, einschließlich der Anwaltskosten.
Die Anklage gegen Teek geht auf den Vorwurf zurück, dass er am Abend des 28. Januar 2005 in Katutura zwei Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren aufgegriffen und die beiden Minderjährigen in sein Haus nach Brakwater gebracht habe, wo er ihnen Alkohol verabreicht und sie sexuell genötigt haben soll.
Teek beteuerte seine Unschuld in allen Anklagepunkten. Er wurde in allen Punkten im April 2009 freigesprochen, doch der Staat legte Berufung ein.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde Teeks Prozess vor dem Obergericht (High Court) fortgesetzt und endete dann im Dezember 2010 erneut mit einem Freispruch in den verbliebenen Anklagepunkten. Der Staat legte jedoch auch gegen dieses Urteil Berufung ein. Die drei vom Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) beauftragten Berufungsrichter wiesen jedoch auch diese Berufung im Dezember 2018 zurück.
Nachdem er mit mehreren Klagen gegen Regierungsbehörden gescheitert war, reichte er im Februar des vergangenen Jahres die jüngste Klage ein. Die Antragsgegner machen jedoch geltend, dass sie durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs, in dem die Schadensersatzforderungen von Teek abgewiesen worden waren, sie automatisch von jeglicher Haftung befreit seien. Richter Boas Usiku stimmte dem am vergangenen Freitag zu mit dem Grund, dass Teek keine handfesten Beweise für seinen Schadensersatzklagen liefern konnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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