Richter vermisst Details in Anklage gegen Koch
Windhoek - Die Verteidigung des mutmaßlichen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch erhob vorgestern in nächst höherer Instanz Einspruch gegen den am Tsumeber Magistratsgericht abgelehnten Kautionsantrag. Die Anhörung wird heute vor den beiden Richtern Gerhard Maritz und Peter Shivute am Windhoeker Obergericht fortgesetzt. Evert Gous, einer von Kochs Rechtsanwälten, erwartet aber noch keine Entscheidung.
"Der Antragsteller (Koch) hat das Recht auf eine angemessene Vorbereitungszeit sowie die Möglichkeit, eine ordentliche Verteidigung aufzubauen." Mit diesen Worten verwies Advokat Louis Botes auf Paragraph 12 der Namibischen Verfassung, der seiner Ansicht nach dem Angeklagten durch die Kautionsablehnung eindeutig verwehrt wurde. "Sollte die Jagd- und Gästefarm La Rochelle nicht weitergeführt werden, ist der Angeklagte nicht im Stande, für seine Verteidigung aufzukommen", so Botes. Er ist ferner der Ansicht, dass der Staat Zeugenaussagen sowie umfangreiche Dokumentationen nicht vorgelegt bzw. zurückgehalten habe, die einen "eindeutigen Fall" (prima facie) gegen Koch aufzeigen würden. Dies spreche für die Gewährung einer Kaution. Von den 330 klagenden deutschen Gemeinden sei dem namibischen Justizministerium lediglich eine Aussage zur Verfügung gestellt worden. Diese wurde dem Gericht in Tsumeb jedoch nicht vorgelegt.
Staatsanwalt Danie Small argumentierte, dass für die Auslieferung Kochs an Deutschland nicht jedes einzelne Dokument vorgelegt werden müsse. Es sollte auch ohne die Unterlagen möglich sein, die Behörden zu überzeugen. Richter Maritz sagte daraufhin, dass im Kreuzverhör mit dem deutschen Staatsanwalt Reichenberger zur Sprache kam, dass die relevanten Dokumente in Deutschland seien. Koch werde einerseits 203-facher Betrug vorgeworfen, andererseits seien nicht einmal die Namen der Geschädigten bekannt, machte Maritz einen Widerspruch deutlich. "Die Rechtsverteidiger Kochs können sich ohne eine detaillierte Anklage auch nicht dementsprechend vorbereiten", so der Richter.
Koch wurde am 14. Oktober nach einem Auslieferungsantrag auf seinem Wohnsitz, der Farm La Rochelle, verhaftet. Er muss am Freitag abermals vor dem Magistrat in Tsumeb zur Bekanntgabe eines weiteren Gerichtstermins erscheinen.
"Der Antragsteller (Koch) hat das Recht auf eine angemessene Vorbereitungszeit sowie die Möglichkeit, eine ordentliche Verteidigung aufzubauen." Mit diesen Worten verwies Advokat Louis Botes auf Paragraph 12 der Namibischen Verfassung, der seiner Ansicht nach dem Angeklagten durch die Kautionsablehnung eindeutig verwehrt wurde. "Sollte die Jagd- und Gästefarm La Rochelle nicht weitergeführt werden, ist der Angeklagte nicht im Stande, für seine Verteidigung aufzukommen", so Botes. Er ist ferner der Ansicht, dass der Staat Zeugenaussagen sowie umfangreiche Dokumentationen nicht vorgelegt bzw. zurückgehalten habe, die einen "eindeutigen Fall" (prima facie) gegen Koch aufzeigen würden. Dies spreche für die Gewährung einer Kaution. Von den 330 klagenden deutschen Gemeinden sei dem namibischen Justizministerium lediglich eine Aussage zur Verfügung gestellt worden. Diese wurde dem Gericht in Tsumeb jedoch nicht vorgelegt.
Staatsanwalt Danie Small argumentierte, dass für die Auslieferung Kochs an Deutschland nicht jedes einzelne Dokument vorgelegt werden müsse. Es sollte auch ohne die Unterlagen möglich sein, die Behörden zu überzeugen. Richter Maritz sagte daraufhin, dass im Kreuzverhör mit dem deutschen Staatsanwalt Reichenberger zur Sprache kam, dass die relevanten Dokumente in Deutschland seien. Koch werde einerseits 203-facher Betrug vorgeworfen, andererseits seien nicht einmal die Namen der Geschädigten bekannt, machte Maritz einen Widerspruch deutlich. "Die Rechtsverteidiger Kochs können sich ohne eine detaillierte Anklage auch nicht dementsprechend vorbereiten", so der Richter.
Koch wurde am 14. Oktober nach einem Auslieferungsantrag auf seinem Wohnsitz, der Farm La Rochelle, verhaftet. Er muss am Freitag abermals vor dem Magistrat in Tsumeb zur Bekanntgabe eines weiteren Gerichtstermins erscheinen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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