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Richter weist Olufuko-Klage ab
Richter weist Olufuko-Klage ab

Richter weist Olufuko-Klage ab

Menschenrechtsgesellschaft NamRights scheitert mit Verbots-Antrag
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Das Gesuch von NamRights wurde am Freitag von Ersatzrichter Collins Parker mit der Begründung verworfen, die Antragsteller hätten keine Klageberechtigung nachgewiesen. Schließlich hätten sie nicht belegt, dass sie im Auftrag oder Interesse der Minderjährigen handeln würden, die an dem Olufuko-Event teilnehmen und deren Menschenrechte nach Einschätzung der Antragsteller verletzt würden.

Ferner habe NamRights nicht dokumentiert, welches Verhältnis sie mit den Teilnehmern des Events bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten verbinde, oder warum diese nicht selbst die Klage hätten anstrengen können. Weil die Antragsteller darüber hinaus nicht bewiesen hätten, dass die meist minderjährigen Mädchen zur Teilnahme an der Veranstaltung gezwungen, oder ihrer Freiheit beraubt würden, könnten sie auch nicht reklamieren, sie seien zur Intervention verpflichtet und müssten stellvertretend für die mutmaßlich Geschädigten ein Verbot von Olufuko anstreben.

NamRights selbst bezeichnete das Urteil von Parker als „schockierend“ und kündigte in einer Mitteilung an, in höherer Instanz Berufung einlegen zu wollen. Das sei die Organisation den unmündigen Teilnehmern der als Kulturfestival getarnten „Stripshow“ Olufuko schuldig, die dort erniedrigt und ohne ihr informiertes Einverständnis vermählt würden.

Ferner betont NamRights, man habe zu keinem Zeitpunkt beansprucht, die Olufuko-Teilnehmerinnen offiziell zu „repräsentieren“, oder in deren Auftrag zu agieren. Weil jedoch außer Zweifel stehe, dass die Klage in deren „Interesse“ sei, werde NamRights nicht hinnehmen, dass deren Menschenrechte dem angeblich veralteten Prinzip der Klageberechtigung geopfert würden. Schließlich werde das Urteil unter Menschenrechtlern, Richtern, Juristen und Frauenbewegungen einen „Aufschrei“ verursachen und betrachte es NamRights deshalb als seine Pflicht, dieses vor dem Obersten Gericht anzufechten.

In seiner Klagebegründung hatten die Antragsteller argumentiert, dass Olufuko eine unzeitgemäße Veranstaltung sei, weil die Feier patriarchalische Rollenklischees festige und den teilnehmenden Mädchen suggeriere, sie hätten sich ihren Ehemännern zu unterwerfen. Darüber hinaus sei die Darbietung für die beteiligten Mädchen entwürdigend, weil sich jene nicht nur teilweise entkleiden, sondern auch demütigende Rituale ertragen müssten.

So seien beispielsweise Untersuchungen üblich, die klären sollten, ob die Mädchen noch Jungfrauen seien, was nicht nur deren Privatsphäre und Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzte, sondern auch gegen das verfassungsrechtliche Verbot gegen grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung verstoße.

Abgesehen davon, dass die Mädchen „wie Objekte zur Schau gestellt“ würden, sei das Olufuko-Festival auch deshalb schädlich, weil die Teilnehmerinnen nach dessen Abschluss als erwachsene Frauen gelten würden und anschließend verheiratet werden könnten. Dies geschehe häufig gegen den Willen der Betroffenen und setze sie der Gefahr aus, von einem meist deutlich älteren Ehemann misshandelt und missbraucht zu werden.

Die hauptbeklagte Regierung hatte dem entgegengehalten, dass die Teilnahme an dem Festival „komplett freiwillig“ sei und dort „niemals sexuelle Aktivitäten“ stattfinden würden. Das Festival, das seit 2012 jährlich in Outapi (Omusati-Region) abgehalten werde, sei eine rein kulturelle Veranstaltung, bei der Mädchen diverse Fertigkeiten vermittelt und sie auf ihre Rolle als Frauen vorbereitet würden.

Ferner hatte die Regierung betont, sie sei weder an der Vorbereitung, noch Durchführung dieses „Initiationsritus“ beteiligt, das auf eine gemeinsame Initiative des Stadtrats von Outapi und Regionalrats von Omusati zurückgehe und auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und Förderung des Tourismus beitragen solle.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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