Richter wiesen Einwände des Staates ab
Windhoek - Nicht einmal eine halbe Stunde dauerte der Gerichtstermin im Fall Hans-Jürgen Koch gestern Morgen im Gerichtssaal A im Obergericht in Windhoek. Richter Sylvester Mainga verkündete kurz und bündig, dass die Einwände des Staates abgelehnt sind. Danach sagte der Verteidiger des mutmaßlichen Millionenbetrügers Koch, Advokat Louis Botes, dass er sich mit dem Gerichtsregistrar in den kommenden zwei Wochen in Verbindung setzen werde, um einen neuen Termin festzulegen. Staatsankläger Danie Small meinte daraufhin, dass das Gericht ein Datum festlegen sollte, um den Fall nicht unnötig weiterhin hinauszuzögern. Richterin Kato van Niekerk, die Richter Mainga zur Seite steht, fragte warum die Verteidigung sich nicht sofort auf ein Datum festlegen könnte. Advokat Botes meinte, dass Advokat Rudi Cohrssen, mit dem er zusammen Koch vertritt, mit einem anderen Fall beschäftigt sei und er dessen Terminkalender nicht kenne. Staatsankläger und Verteidigung wurden aufgefordert, sich abzusprechen und das Gericht vertagte sich auf 14.15 Uhr. Am Nachmittag wurde die wohl endgültige Verhandlung auf den 28. und 29 Oktober dieses Jahres vertagt. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr am 28. Oktober.
Am 3. Juni dieses Jahres begann der Berufungsantrag von Hans-Jürgen Koch, dem Eigentümer der Jagdfarm La Rochelle im Norden des Landes, im Obergericht in Windhoek. Das Magistratsgericht in Tsumeb hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass der ehemalige Finanzberater Koch nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Staatsankläger Small forderte am ersten Verhandlungstag Anfang Juni, dass sämtliche Beweisführung aus dem Auslieferungsverfahren und dem Kautionsantrag in Betracht gezogen wird. Außerdem wies Staatsankläger Small darauf hin, dass in den Verhandlungen im Magistratsgericht in Tsumeb zwei Magistratsrichter eingesetzt wurden, was Small zufolge gegen die Bestimmungen des namibischen Auslieferungsgesetzes verstoßen habe. Kochs Verteidiger dagegen vertraten die Meinung, dass der Kautionsantrag, der im Magistrats- und Obergericht abgewiesen wurde, ein eigenständiger Fall sei und nichts mit dem Auslieferungsverfahren zu tun habe. Richter Mainga und Richterin Van Niekerk gaben der Verteidigung gestern recht. Beobachtern zufolge scheinen die Verteidiger von Koch mit ihrer Strategie Erfolg zu haben und wird bereits die Vermutung geäußert, dass Koch schon bald auf freien Fuß sein könnte, nach fast zwei Jahren im Gefängnis in Tsumeb und Grootfontein. Sollte dies der Fall sein, müsste Deutschland einen neuen Auslieferungsantrag stellen. Ob dieser im Hinblick auf die selben Klagen eingereicht werden kann, müsste juristisch geklärt werden, war aus gutinformierten Quellen zu hören. Koch soll deutsche Kommunen um 43 Millionen Euro betrogen haben.
Am 3. Juni dieses Jahres begann der Berufungsantrag von Hans-Jürgen Koch, dem Eigentümer der Jagdfarm La Rochelle im Norden des Landes, im Obergericht in Windhoek. Das Magistratsgericht in Tsumeb hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass der ehemalige Finanzberater Koch nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Staatsankläger Small forderte am ersten Verhandlungstag Anfang Juni, dass sämtliche Beweisführung aus dem Auslieferungsverfahren und dem Kautionsantrag in Betracht gezogen wird. Außerdem wies Staatsankläger Small darauf hin, dass in den Verhandlungen im Magistratsgericht in Tsumeb zwei Magistratsrichter eingesetzt wurden, was Small zufolge gegen die Bestimmungen des namibischen Auslieferungsgesetzes verstoßen habe. Kochs Verteidiger dagegen vertraten die Meinung, dass der Kautionsantrag, der im Magistrats- und Obergericht abgewiesen wurde, ein eigenständiger Fall sei und nichts mit dem Auslieferungsverfahren zu tun habe. Richter Mainga und Richterin Van Niekerk gaben der Verteidigung gestern recht. Beobachtern zufolge scheinen die Verteidiger von Koch mit ihrer Strategie Erfolg zu haben und wird bereits die Vermutung geäußert, dass Koch schon bald auf freien Fuß sein könnte, nach fast zwei Jahren im Gefängnis in Tsumeb und Grootfontein. Sollte dies der Fall sein, müsste Deutschland einen neuen Auslieferungsantrag stellen. Ob dieser im Hinblick auf die selben Klagen eingereicht werden kann, müsste juristisch geklärt werden, war aus gutinformierten Quellen zu hören. Koch soll deutsche Kommunen um 43 Millionen Euro betrogen haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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