Richterin lehnt Befangenheitsantrag ab
Angeklagter scheitert bei Versuch, eine Neuauflage seines Verfahrens zu erzwingen
Windhoek (ms) - Ein ehemaliger Polizeibeamter, der vor zwei Jahren seine zwei Söhne in Gobabis ermordet haben soll, ist mit einem Antrag auf Selbstablehnung seiner Richterin gescheitert.
Der Angeklagte Albertus !Ganeb (32) hatte den Befangenheitsantrag gegen Richterin Dinah Usiku damit begründet, dass jene angeblich voreingenommen sei und er unter ihrem Vorsitz folglich kein faires Verfahren erwarten könne. Konkret hatte er vorgebracht, Usiku habe die Staatsanwaltschaft bevorteilt, indem sie seinem früheren Verteidiger Boris Isaacks eine intensive Befragung einiger Zeugen der Anklage untersagt habe.
Dem hielt Usiku in ihrem am Donnerstag ergangenen Zwischenurteil entgegen, !Ganeb habe keinerlei Nachweis für ihre vermeintliche Parteinahme erbracht. Außerdem habe er während des gesamten Verfahrens keinerlei derartige Vorwürfe erhoben, sondern erst, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen habe. !Ganeb will Berufung gegen den Befund von Usiku einlegen und weiter dafür kämpfen, dass sein Verfahren vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird.
Er wird beschuldigt, am 25. April 2014 seine beiden Söhne Tertius Romeo (7) und Gregory O´Grady (4) mit einem Messer angegriffen und dabei dem Älteren vier und dem Jüngeren sechs Stichwunden zugefügt zu haben. Tertius Romeo wurde dabei laut Staatsanwaltschaft sofort getötet und Gregory O´Grady derart schwer verletzt, dass er am 1. Mai im Krankenhaus in Windhoek seinen Verletzungen erlag.
!Ganeb wird ferner vorgeworfen, seine Lebensgefährtin Romilly Swartz in zwei getrennten Vorfällen schwer misshandelt zu haben. Der ehemalige Polizist hatte auf unschuldig plädiert, obwohl er sich angeblich wegen schwerer Trunkenheit an nichts erinnern könne.
Der Angeklagte Albertus !Ganeb (32) hatte den Befangenheitsantrag gegen Richterin Dinah Usiku damit begründet, dass jene angeblich voreingenommen sei und er unter ihrem Vorsitz folglich kein faires Verfahren erwarten könne. Konkret hatte er vorgebracht, Usiku habe die Staatsanwaltschaft bevorteilt, indem sie seinem früheren Verteidiger Boris Isaacks eine intensive Befragung einiger Zeugen der Anklage untersagt habe.
Dem hielt Usiku in ihrem am Donnerstag ergangenen Zwischenurteil entgegen, !Ganeb habe keinerlei Nachweis für ihre vermeintliche Parteinahme erbracht. Außerdem habe er während des gesamten Verfahrens keinerlei derartige Vorwürfe erhoben, sondern erst, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen habe. !Ganeb will Berufung gegen den Befund von Usiku einlegen und weiter dafür kämpfen, dass sein Verfahren vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird.
Er wird beschuldigt, am 25. April 2014 seine beiden Söhne Tertius Romeo (7) und Gregory O´Grady (4) mit einem Messer angegriffen und dabei dem Älteren vier und dem Jüngeren sechs Stichwunden zugefügt zu haben. Tertius Romeo wurde dabei laut Staatsanwaltschaft sofort getötet und Gregory O´Grady derart schwer verletzt, dass er am 1. Mai im Krankenhaus in Windhoek seinen Verletzungen erlag.
!Ganeb wird ferner vorgeworfen, seine Lebensgefährtin Romilly Swartz in zwei getrennten Vorfällen schwer misshandelt zu haben. Der ehemalige Polizist hatte auf unschuldig plädiert, obwohl er sich angeblich wegen schwerer Trunkenheit an nichts erinnern könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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