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Richterin prüft Shaduka-Urteil
Richterin prüft Shaduka-Urteil

Richterin prüft Shaduka-Urteil

Windhoek - Richterin Kato van Niekerk hatte ihr damals verhängtes Strafmaß damit begründet, dass Shaduka (38) zwar grob fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt habe, als er seine Frau Selma Shaimemanya (33) am 13. Juli 2008 durch einen von ihm ausgelösten Schuss tödlich verletzte (AZ berichtete).
Die Richterin hatte zwar Zweifel an der Version des Angeklagten geäußert, wonach sich der Schuss versehentlich gelöst habe, als seine Frau rückwärts gegen ihn "gefallen" sei, nachdem er ihr zuvor seine geladene Pistole abgenommen habe. Sie hob jedoch auch hervor, dass Shaduka der einzig überlebende Zeuge der Ereignisse sei und sich seine Version eines Unfalls in Abwesenheit entgegengesetzter Beweise nicht ohne jeden Zweifel widerlegen ließe.
In dem gestern verhandelten Berufungsantrag betonte Staatsanwältin Belinda Wantenaar mehrmals, dass das oberste Gericht bei einer Neubewertung der Sachlage während eines Revisionsverfahrens zu einem anderen Ergebnis kommen könnte. Schließlich sei eindeutig erwiesen, dass Shaduka die Waffe weder entsichert, noch von seiner Frau weggerichtet habe, bevor sich diese nach seiner Darstellung von einem Sofa erhoben habe und dabei gegen ihn gestürzt sei. Da Shaduka die "fatalen Folgen" seines Handels hätte vorhersehen müssen, liege die Vermutung nahe, dass er den möglichen Tod seiner Frau billigend in Kauf genommen habe.
Wantenaar erinnerte ferner daran, dass van Niekerk in ihrem Urteil die Unfallversion Shadukas als unglaubwürdig zurückgewiesen habe. Daraus ergibt sich nach Einschätzung der Staatsanwältin die zwingende Schlussfolgerung, dass der tödliche Schuss nicht versehentlich, sondern durch Einwirkung von Shaduka ausgelöst wurde.
"Wenn der Schuss nicht durch den angeblichen Sturz des Opfers ausgelöst wurde, muss Shaduka den Abzug betätigt haben", erklärte Wantenaar. Außerdem verwies sie darauf, dass der Unternehmer die tödliche Verletzung seiner Frau zunächst als Folge eines Selbstmordversuches dargestellt habe, als er sie am 13. Juli 2008 in ein Krankenhaus gebracht habe. Damit habe er sich erwiesener Maßen der versuchten Justizbehinderung schuldig gemacht und damit ein Vergehen begangen, das normaler Weise mit einer Gefängnisstrafe geahndet würde.
Shadukas Anwalt Albert Strydom appellierte an van Niekerk den Revisionsantrag abzulehnen, da ein Berufungsverfahren keine Erfolgsaussichten habe. Schließlich werde es der Staatsanwaltschaft auch vor dem obersten Gericht nicht gelingen, Shaduka die absichtliche Tötung seiner Frau nachzuweisen.
"Die Anklage konnte nicht eindeutig widerlegen, dass es ein Unfall war und wird dies auch in einem Revisionsprozess nicht können", erklärte Strydom. Da das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden müsse und die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten weder einen Vorsatz nachweisen noch ein Mordmotiv anführen könne, sei keine Grundlage für eine Berufung vorhanden.
Des Weiteren wies Strydom darauf hin, dass sein Mandant zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe. Demnach sei die Darstellung der Staatsanwaltschaft irreführend, wonach Shaduka für das Vergehen der fahrlässigen Tötung ohne Haftstrafe davongekommen sei.
Richterin van Niekerk behielt sich ein Urteil über den Revisionsantrag vor. Ihr angeblich mildes Strafmaß gegen den prominenten Geschäftsmann hatte auch deshalb öffentliche Empörung ausgelöst, weil jener seine Frau nach Aussagen von Zeugen bereits vor dem tödlichen Zwischenfall mehrmals tätlich angegriffen hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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