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Ringen um Caprivi-Exilanten dauert an
Ringen um Caprivi-Exilanten dauert an

Ringen um Caprivi-Exilanten dauert an

Muyongo fordert botswanische Regierung zum Verzicht auf Abschiebung auf
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Wie Muyongo in einer Presseerklärung mitteilte, würde es die Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Botswana beschädigen, falls Flüchtlinge aus dem Caprivi (heute Sambesi-Region) gegen ihren Willen zur Rückkehr gezwungen würden. Schließlich seien bereits einige Caprivier nach der Repatriierung „verhaftet, verschleppt, gefoltert und erschossen“ worden.

Ferner argumentiert er, die Einwohner des Caprivi seien historisch und kulturell eng miteinander verbunden und lediglich durch eine koloniale Grenze getrennt. Dies werde auch daran deutlich, dass die Regierung in Botswana hunderten Einwohnern der heutigen Sambesi-Region politisches Asyl gewährt habe, nachdem sie im Anschluss an die bewaffnete Erhebung vom 2. August 1999 und den anschließenden Repressalien namibischer Sicherheitskräfte aus dem damaligen Caprivi geflohen seien.

Demnach solle die Regierung Botswanas nicht dem Drängen der namibischen Behörden nachgeben und die Asylanten durch ihre Deportation „ans Messer liefern“. Schließlich entspreche es entgegen eines richterlichen Befunds vom 26. Juli dieses Jahres nicht den Tatsachen, dass Anhängern der UDP im Falle einer Rückkehr keine Gefahr drohe. Das werde nicht zuletzt durch das Verbot der UDP belegt, die von der namibischen Regierung für separatistische Bestrebungen im Caprivi verantwortlich gemacht werde und deren Sympathisanten nach einer möglichen Auslieferung eine Anklage wegen Hochverrats drohe.

Die rund 600 in Botswana verharrenden Caprivi-Exilanten sind bereits seit langem mit einer möglichen Abschiebung konfrontiert, weil die dortige Regierung der Auffassung ist, dass sich die Lage in der Sambesi-Region stabilisiert hat und einer Heimkehr der Großteils im Flüchtlingslager Dukwe verharrenden Namibier nichts mehr im Wege steht.

Die Betroffenen konnten bisher eine zwangsweise Rückführung in die Heimat juristisch abwenden und bereits zwei Mal am Gericht in Lobatse eine Verfügung erwirken, die ihre Abschiebung nach Namibia untersagt. Dennoch versucht die Regierung Botswanas weiterhin, den inzwischen unwillkommenen Gästen den Asylstatus zu entziehen und sie zu illegalen Immigranten ohne Bleiberecht zu erklären, weil ihnen in der Heimat keine Repressalien mehr drohen würden.

Dies beteuert auch die namibische Regierung und verweist dabei auf die Tatsache, dass inzwischen über die Hälfte der rund 2000 Namibier unbeschadet heimgekehrt seien, die nach dem bewaffneten Aufstand vom August 1999 wegen Drangsalierung der Sicherheitskräften nach Botswana ausgewichen waren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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