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Ringen um Erindi
Ringen um Erindi

Ringen um Erindi

Eigentümer von Gästefarm verklagt Ministerium
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung einer entsprechenden Klage, die gestern auf den 6. Juli vertagt wurde, weist der Besitzer von Erindi, Paul Joubert, in einer eidesstattlichen Erklärung darauf hin, es gebe niemanden in Namibia, der sich seine im Distrikt Omaruru gelegene Gästefarm leisten könne. Sollte die Regierung also nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen oder können, habe er Anspruch auf eine entsprechende Verzichtserklärung, die es ihm ermögliche, Erindi an einen Ausländer zu veräußern.

Die Genehmigung habe ihm das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung jedoch verweigert und stattdessen 265 Millionen N$ für die Farm angeboten, was angesichts von deren Wert „nicht ernst gemeint“ seien könne. Schließlich sei allein der Gästebetrieb rund 218 Millionen N$ wert und der etwa 65000 Hektar umfassende Grund und Boden, abzüglich der darauf vorhandenen Infrastruktur und Wildtiere weitere 1 Milliarden Namibia Dollar.

Da die Antragsgegner gewusst haben müssten, dass ihr Angebot bestenfalls einen Bruchteil des Werts von Erindi ausmache, könne dies nicht als authentisch oder aufrichtig gemeint gelten. In diesem Fall wäre es rein juristisch so, als ob die Regierung sein Verkaufsangebot abgelehnt habe und folglich auf ihr Vorkaufsrecht verzichten müsse.

Zweifel an der Ernsthaftigkeit des ministeriellen Kaufangebots hat Joubert ferner deshalb, weil ihm die dort Verantwortlichen trotz mehrfacher Anfragen bisher Einsicht in ihre Berechnungsgrundlage verweigert hätten. Dies würde sich bei bevorstehenden Verhandlungen zu seinem Nachteil auswirken, weil das Ministerium Detailkenntnis über seinen, von südafrikanischen Experten erstellten Abschätzungsbericht hätten, den er jenem zur Verfügung gestellt und der ihn 1 Millionen N$ gekostet habe.

In seiner eidesstattlichen Erklärung dokumentiert Joubert zahlreiche Versuche, telefonisch oder per E-Mail eine Kopie der Berechnungsgrundlage des Ministeriums zu erlangen. Dies sei notwendig, weil seine südafrikanischen Fachleute zunächst die Berechnung des Ministeriums studieren müssten, bevor sie nach Namibia fliegen und sich hier an Verhandlungen über einen möglichen Verkauf von Erindi an den Staat beteiligen könnten. Dies sei unmöglich, solange den Experten die Berechnungsgrundlage des Ministeriums unbekannt sei und sie die Verhandlungen folglich „blind“ führen müssten.

Die Gespräche über einen möglichen Verkauf von Erindi hätten Joubert zufolge deshalb nicht begonnen, weil sich das Minister bisher nicht auf einen verbindlichen Termin hätte festlegen bzw. ihm Einsicht in die Berechnungsgrundlage für ihr Kaufangebot habe gewähren wollen. Weil dies Voraussetzung für sinnvolle Verhandlungen sei und ihm das Ministerium vorher nicht den Privatverkauf von Erindi erlauben wolle, müsse er sich die Akteneinsicht nun einklagen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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