Ringen um Rückversicherung dauert an
Finanzminister rückt ins Zentrum von Rechtsstreit – Disput um Unterlagen
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine am 27. Juni in Kraft getretene Anordnung des Finanzministeriums, die Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern. Gegen diese als administrative Nötigung wahrgenommene Neuerung hatten zunächst 8 Versicherungen eine kollektive Verfassungsbeschwerde eingereicht, die derzeit am Obergericht anhängig ist.
Weil es rund zwei Jahre dauern könnte, bis ein endgültiges Urteil vorliegt, hatte das Finanzministerium versucht, eine Übergangsregelung zu erzwingen. Die dabei angestrebte Anordnung, die sämtliche Versicherungen verpflichtet hätte, sich solange den neuen Bestimmungen zu beugen, bis ihre Klage entschieden wurde, hat das Obergericht jedoch verweigert.
Zur Begründung hatte Richter Thomas Masuku angeführt, die Klage des Finanzministeriums werfe ähnliche Fragen auf, wie die Verfassungsbeschwerde der Versicherungen. Deshalb sei es ratsam, zunächst über deren Anliegen zu entscheiden und dabei abschließend zu klären, ob die von ihnen beanstandete Verordnung rechtsmäßig ist.
Damit sind nun wieder die Versicherungen am Zug, die in einem gestern behandelten Antrag zunächst versuchen wollen, Schlettwein zu mündlichen Einvernehmung vorzuladen bzw. ihn juristisch dazu verpflichten zu lassen, ihnen diverse Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Dokumente, zu denen Finanzberichte, Gutachten und Studien aller Art zählen, wollen die Versicherungen klären, welche Informationen der Finanzminister vor Einführung der umstrittenen Verfügung berücksichtigt hat. Ferner wollen sie darüber Auskunft erlangen, welche Statistiken Schlettwein als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung verwendet hat, wonach sie genau 20 Prozent ihres Portfolios lokal rückversichern sollen.
Anhand der erhofften Unterlagen, deren Existenz Schlettwein angeblich leugnet bzw. die er vermeintlich unter Verschluss hält, wollen die Versicherungen belegen, dass die zwangsweise Rückversicherung unredlich sei. Dieses Argument nutzen die Versicherungen auch zur Begründung ihrer Hauptklage, in der sie der Regierung vorwerfen, sie wolle Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger erlangen und sich damit „auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen bereichern“. Das Finanzministerium rechtfertigt die Neuerung als Maßnahme gegen Kapitalabschluss und rechnet vor, dass dem Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich Versicherungen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Hintergrund ist eine am 27. Juni in Kraft getretene Anordnung des Finanzministeriums, die Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern. Gegen diese als administrative Nötigung wahrgenommene Neuerung hatten zunächst 8 Versicherungen eine kollektive Verfassungsbeschwerde eingereicht, die derzeit am Obergericht anhängig ist.
Weil es rund zwei Jahre dauern könnte, bis ein endgültiges Urteil vorliegt, hatte das Finanzministerium versucht, eine Übergangsregelung zu erzwingen. Die dabei angestrebte Anordnung, die sämtliche Versicherungen verpflichtet hätte, sich solange den neuen Bestimmungen zu beugen, bis ihre Klage entschieden wurde, hat das Obergericht jedoch verweigert.
Zur Begründung hatte Richter Thomas Masuku angeführt, die Klage des Finanzministeriums werfe ähnliche Fragen auf, wie die Verfassungsbeschwerde der Versicherungen. Deshalb sei es ratsam, zunächst über deren Anliegen zu entscheiden und dabei abschließend zu klären, ob die von ihnen beanstandete Verordnung rechtsmäßig ist.
Damit sind nun wieder die Versicherungen am Zug, die in einem gestern behandelten Antrag zunächst versuchen wollen, Schlettwein zu mündlichen Einvernehmung vorzuladen bzw. ihn juristisch dazu verpflichten zu lassen, ihnen diverse Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Dokumente, zu denen Finanzberichte, Gutachten und Studien aller Art zählen, wollen die Versicherungen klären, welche Informationen der Finanzminister vor Einführung der umstrittenen Verfügung berücksichtigt hat. Ferner wollen sie darüber Auskunft erlangen, welche Statistiken Schlettwein als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung verwendet hat, wonach sie genau 20 Prozent ihres Portfolios lokal rückversichern sollen.
Anhand der erhofften Unterlagen, deren Existenz Schlettwein angeblich leugnet bzw. die er vermeintlich unter Verschluss hält, wollen die Versicherungen belegen, dass die zwangsweise Rückversicherung unredlich sei. Dieses Argument nutzen die Versicherungen auch zur Begründung ihrer Hauptklage, in der sie der Regierung vorwerfen, sie wolle Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger erlangen und sich damit „auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen bereichern“. Das Finanzministerium rechtfertigt die Neuerung als Maßnahme gegen Kapitalabschluss und rechnet vor, dass dem Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich Versicherungen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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