Ringen um Rückversicherung dauert an
Angeblicher befangener Richter gibt Rechtsstreit eine unerwartete Wendung
Von Marc Springer, Windhoek
Wie Finanzminister Calle Schlettwein am Freitag ankündigte, habe er tags zuvor beim Obersten Gericht eine Anhörung beantragt, um einen Beschluss von Ersatzrichter Theo Frank vom 29. Januar anzufechten. Damals hatte jener dem Finanzministerium die Erlaubnis verweigert, in höchster Instanz gegen ein früheres Urteil von Richter Thomas Masuku in Berufung zu gehen.
Dieser war am 20. September vergangenen Jahres zu dem Ergebnis gekommen, die acht vom Finanzministerium verklagten Versicherungen könnten solange nicht zur Rückversicherung in Namibia verpflichtet werden, bis eine von jenen angestrengte Verfassungsklage entschieden sei. Diese Klage richtet sich gegen eine im Juni 2018 in Kraft getretene Verfügung, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern.
Schlettwein zufolge könnten bis zur Klärung der Verfassungsklage rund zwei Jahre vergehen und würden der Fiskus in dieser Zeit rund 2 Milliarden N$ verlieren, weil sich die betroffenen Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden. Deshalb hatte das Finanzministerium versucht, die Versicherungen durch einstweilige Verfügung zumindest solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen, bis deren Verfassungsklage gegen die als Nötigung empfundenen Bestimmungen entschieden wurde.
Nachdem eine entsprechende Klage von Masuku abgelehnt wurde, hatte Schlettwein am Obersten Gericht Revisionserlaubnis beantragt. Dass diese von Ersatzrichter Frank verweigert wurde, bezeichnet der Minister als irregulär, weil jener befangen sei. Schließlich habe Frank bereits im Jahre 2001 eine Gruppe Versicherungen bei einem Rechtsstreit mit NamibRe als Anwalt vertreten und sei derzeit Vorsitzender der Firma NedNamibia Holdings die ihrerseits Mutterkonzern der Versicherung NedNamibia Life Assurance sei. Abgesehen davon, dass er für diese Tätigkeit bezahlt werde, sei er auch in der Vergangenheit Direktor des Unternehmens Trustco gewesen, dass ebenfalls an dem derzeitigen Rechtsstreit beteiligt sei.
Daraus ergebe sich für Frank ein Interessenskonflikt und hätte er nicht über den Antrag auf Berufungserlaubnis entscheiden dürfen. Schlettwein zufolge seien ihm dies erst vor kurzem bekannt geworden und habe er nicht vorher gewusst, dass Frank über den Antrag auf Revisionserlaubnis entscheiden würde. Hätte er dies früher erfahren, hätte er Einspruch dagegen erhoben, dass der angeblich voreingenommene Richter über dieses Gesuch befinde.
Wie Finanzminister Calle Schlettwein am Freitag ankündigte, habe er tags zuvor beim Obersten Gericht eine Anhörung beantragt, um einen Beschluss von Ersatzrichter Theo Frank vom 29. Januar anzufechten. Damals hatte jener dem Finanzministerium die Erlaubnis verweigert, in höchster Instanz gegen ein früheres Urteil von Richter Thomas Masuku in Berufung zu gehen.
Dieser war am 20. September vergangenen Jahres zu dem Ergebnis gekommen, die acht vom Finanzministerium verklagten Versicherungen könnten solange nicht zur Rückversicherung in Namibia verpflichtet werden, bis eine von jenen angestrengte Verfassungsklage entschieden sei. Diese Klage richtet sich gegen eine im Juni 2018 in Kraft getretene Verfügung, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern.
Schlettwein zufolge könnten bis zur Klärung der Verfassungsklage rund zwei Jahre vergehen und würden der Fiskus in dieser Zeit rund 2 Milliarden N$ verlieren, weil sich die betroffenen Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden. Deshalb hatte das Finanzministerium versucht, die Versicherungen durch einstweilige Verfügung zumindest solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen, bis deren Verfassungsklage gegen die als Nötigung empfundenen Bestimmungen entschieden wurde.
Nachdem eine entsprechende Klage von Masuku abgelehnt wurde, hatte Schlettwein am Obersten Gericht Revisionserlaubnis beantragt. Dass diese von Ersatzrichter Frank verweigert wurde, bezeichnet der Minister als irregulär, weil jener befangen sei. Schließlich habe Frank bereits im Jahre 2001 eine Gruppe Versicherungen bei einem Rechtsstreit mit NamibRe als Anwalt vertreten und sei derzeit Vorsitzender der Firma NedNamibia Holdings die ihrerseits Mutterkonzern der Versicherung NedNamibia Life Assurance sei. Abgesehen davon, dass er für diese Tätigkeit bezahlt werde, sei er auch in der Vergangenheit Direktor des Unternehmens Trustco gewesen, dass ebenfalls an dem derzeitigen Rechtsstreit beteiligt sei.
Daraus ergebe sich für Frank ein Interessenskonflikt und hätte er nicht über den Antrag auf Berufungserlaubnis entscheiden dürfen. Schlettwein zufolge seien ihm dies erst vor kurzem bekannt geworden und habe er nicht vorher gewusst, dass Frank über den Antrag auf Revisionserlaubnis entscheiden würde. Hätte er dies früher erfahren, hätte er Einspruch dagegen erhoben, dass der angeblich voreingenommene Richter über dieses Gesuch befinde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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