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Riruako klagt in New York

Die Herero-Kläger in der Reparationsforderung an die Bundesrepublik Deutschland wenden sich jetzt auch mit deutschen Anwälten an das Oberste Gericht von New York. Das Bezirksgericht von Columbia (Washington, DC) ist für eine solche Klage nicht mehr zuständig.

Windhoek - Die Reparationsklage wurde ursprünglich im September 2001 vor dem Bezirksgericht in Columbia wegen Verbrechen gegen die Menschheit, Handlungen des Völkermords sowie Gräultaten gegen die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolger des Kaiserreiches sowie deutsche Kolonialunternehmen mit einem Entschädigungsanspruch in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar eingereicht.


Nach dem das Bezirksgericht von Columbia Ende Juni 2003 im Falle der Klage gegen die Woermann Schiffahrtslinie (beziehungsweise ihre Nachfolger) seine Zuständigkeit selbst in Frage gestellt hatte, weil die Woermann Linie keinerlei Interessen und Niederlassungen im Einzugsbereich des Gerichts besitzt, ist ein Zustand eingetreten, der die Verfolgung der gesamten Klage vor selbigem Gericht auch gegen andere Parteien offensichtlich unmöglich gemacht hat. "Unsere Anwälte haben daraufhin beschlossen, das Verfahren von Washington zum Obersten Gericht in New York zu verlegen", erklärte der leitende Herero-Chef Kuaima Riruako, gestern auf Anfrage der AZ. Um ergänzende Aussagen zu seinem kürzlichen Fernsehinterview gebeten, sagte Riruako, dass neben der bisherigen Anwaltskanzlei Musolino & Dessel nun auch vier deutsche Anwälte am Verfahren mitwirkten. Riruako ist überzeugt, dass die Kläger - Herero People"s Reparations Corporation - noch weitere Unterstützung von anderen amerikanischen, aber auch südafrikanischen Anwälten erhalten werden.


Das Oberste Gericht von New York habe bereits erfolgreich Fälle der Entschädigung für Juden behandelt, führte Riruako zur Frage der Erfolgsaussichten an nunmehr einem zweiten Gericht aus. Die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts konnte in jenen Fällen auf der Grundlage geltend gemacht werden, dass die Kläger US-amerikanische Bürger seien. "Einige Herero sind amerikanische Bürger und sie können jedermann vor dem Gericht verklagen. Wir werden durch sie arbeiten."

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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