Risikoanalyse durchgeführt
Unnachvollziehbarer Einsatz von Notfallbeschaffung gibt Anlass zur Sorge
Von Steffi Balzar, Windhoek
Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) stellte gestern in Windhoek in Zusammenarbeit mit der Hans Seidel Stiftung eine Risikoanalyse bezüglich der Vorgehensweise der Regierung bei einer Notfallbeschaffung vor.
„Im Rahmen des Berichts wurden die in der öffentlichen Beschaffung angewandten Praktiken untersucht, um einige damit verbundene Risikoindikatoren, die auf Korruption hindeuten können, aufzuzeigen. Die besagten Praktiken, die in diesem Jahr sichtbar zugenommen haben, schließen auch solche ein, die während des Notzustands von April bis September 2020 eingesetzt wurden“, so Frederico Links, einer der Autoren.
Hintergrund der Publikation ist laut Erklärung die Ineffizienz der namibischen Behörden bei der Durchführung des neuen Gesetzes für öffentliche Beschaffung (Public Procurement Act of 2015), das im April 2017 in Kraft trat und theoretisch eine längst überfällige und drastische Verbesserung gegenüber des alten Ausschreibungssystems sein sollte. Ziel sei es somit, die Versäumnisse der zuständigen namibischen Behörden in diesem Bereich hervorzuheben, darunter die des Finanzministeriums, sowie vor Korruption zu warnen.
Die Verwendung oder der Missbrauch nicht wettbewerbsfähiger Beschaffungsmethoden sei nach wie vor höchst umstritten. Das Gesetz zur öffentlichen Beschaffung von 2015 lege grundsätzlich offene Ausschreibungen als Standard im öffentlichen Sektor fest, allerdings erlaube es staatlichen Einrichtungen, eine Vielzahl von Beschaffungsmethoden zu nutzen, wenn und/oder falls erforderlich. Zwei dieser Methoden seien die Notfallbeschaffung und die Direktbeschaffung, die beide nicht wettbewerbsfähig sind.
Während des COVID-19-bedingten Notstands sind laut IPPR-Bericht die folgenden „Warnsignale“ im öffentlichen Beschaffungswesen aufgetaucht: „Kurze Ausschreibungsfristen, nur sehr wenige Bieter oder nur ein einziger Bieter, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, wenige oder keine Aufträge, die im Wettbewerb vergeben wurden sowie unklare oder unzugängliche Unternehmensregistrierung und/oder Eigentumsinformationen der Bieter.“
Laut Links wurde ein problematischer Gebrauch dieser Methoden bereits vor der Ausrufung des Notstands deutlich. „Im Juli 2019 erstellte die Abteilung für Beschaffungspolitik (PPU) des Finanzministeriums einen Bericht für das Geschäftsjahr 2018/2019. Laut dem Bericht gaben die 32 geprüften öffentlichen Körperschaften circa 60 Millionen N$ durch Notfall- oder Direktbeschaffung aus“, so Links. Die PPU habe aufgrund der angegebenen Gründe für die Wahl der angewandten Methode festgestellt, dass es sich häufig nur um dringliche Angelegenheiten gehandelt habe, die sich jedoch nicht rechtfertigen ließen und somit auch mit anderen Mitteln des Wettbewerbs hätten durchgeführt werden können.
Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) stellte gestern in Windhoek in Zusammenarbeit mit der Hans Seidel Stiftung eine Risikoanalyse bezüglich der Vorgehensweise der Regierung bei einer Notfallbeschaffung vor.
„Im Rahmen des Berichts wurden die in der öffentlichen Beschaffung angewandten Praktiken untersucht, um einige damit verbundene Risikoindikatoren, die auf Korruption hindeuten können, aufzuzeigen. Die besagten Praktiken, die in diesem Jahr sichtbar zugenommen haben, schließen auch solche ein, die während des Notzustands von April bis September 2020 eingesetzt wurden“, so Frederico Links, einer der Autoren.
Hintergrund der Publikation ist laut Erklärung die Ineffizienz der namibischen Behörden bei der Durchführung des neuen Gesetzes für öffentliche Beschaffung (Public Procurement Act of 2015), das im April 2017 in Kraft trat und theoretisch eine längst überfällige und drastische Verbesserung gegenüber des alten Ausschreibungssystems sein sollte. Ziel sei es somit, die Versäumnisse der zuständigen namibischen Behörden in diesem Bereich hervorzuheben, darunter die des Finanzministeriums, sowie vor Korruption zu warnen.
Die Verwendung oder der Missbrauch nicht wettbewerbsfähiger Beschaffungsmethoden sei nach wie vor höchst umstritten. Das Gesetz zur öffentlichen Beschaffung von 2015 lege grundsätzlich offene Ausschreibungen als Standard im öffentlichen Sektor fest, allerdings erlaube es staatlichen Einrichtungen, eine Vielzahl von Beschaffungsmethoden zu nutzen, wenn und/oder falls erforderlich. Zwei dieser Methoden seien die Notfallbeschaffung und die Direktbeschaffung, die beide nicht wettbewerbsfähig sind.
Während des COVID-19-bedingten Notstands sind laut IPPR-Bericht die folgenden „Warnsignale“ im öffentlichen Beschaffungswesen aufgetaucht: „Kurze Ausschreibungsfristen, nur sehr wenige Bieter oder nur ein einziger Bieter, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, wenige oder keine Aufträge, die im Wettbewerb vergeben wurden sowie unklare oder unzugängliche Unternehmensregistrierung und/oder Eigentumsinformationen der Bieter.“
Laut Links wurde ein problematischer Gebrauch dieser Methoden bereits vor der Ausrufung des Notstands deutlich. „Im Juli 2019 erstellte die Abteilung für Beschaffungspolitik (PPU) des Finanzministeriums einen Bericht für das Geschäftsjahr 2018/2019. Laut dem Bericht gaben die 32 geprüften öffentlichen Körperschaften circa 60 Millionen N$ durch Notfall- oder Direktbeschaffung aus“, so Links. Die PPU habe aufgrund der angegebenen Gründe für die Wahl der angewandten Methode festgestellt, dass es sich häufig nur um dringliche Angelegenheiten gehandelt habe, die sich jedoch nicht rechtfertigen ließen und somit auch mit anderen Mitteln des Wettbewerbs hätten durchgeführt werden können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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