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RKI-Kommentar
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Vorbemerkung

Ich nehme das Recht der freien Meinungsäußerung für mich in Anspruch, das in § 21 der namibischen Verfassung festgelegt ist, und das auch nicht durch irgendwelche Regularien im Rahmen des „state of emergency“ ausgehebelt werden kann, vor allem dann nicht, wenn dieser längst beendet ist.

Zunächst zur Kommunikationsstrategie des RKI

Der Chefredakteur der AZ musste mehrfach beim Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin nachfragen, um Informationen über den RKI-Besuch zu erhalten. Ergebnis: Weder Interview hier vor Ort noch nachträglich telefonisch nach dem Besuch und erst mal auch keine Pressemitteilung.

Dann, nach einer Rüge in der AZ „Arrogante Doppel-Moral des RKI“ gab es doch eine gemeinsame Pressenotiz des Gesundheitsministeriums (MHSS) und der Deutschen Botschaft: eine Einladung zur offiziellen Übergabe des vom RKI mitgebrachten Equipments. Die Pressenotiz wurde dreieinhalb Stunden vor dem Termin versandt. Der darin angegebene Ort war falsch, da das Ministerium kurzerhand den Tagungsort verlegt hatte, ohne die Presse zu informieren. So musste sogar die Botschaft erst beim Ministerium nachfragen, wohin denn die Veranstaltung verlegt worden war. Ergebnis: Auf diese Weise wurde die freie Presse zuverlässig ausgeschlossen, nur die Systemmedien waren vertreten.

Allerdings gelang es dem Autor, mit erheblicher Verspätung, den endgültigen Tagungsort noch zu erreichen und ein Interview mit zwei RKI-Vertretern durchzuführen.

Die Frage ist: Was war bei beiden Institutionen, RKI und MHSS, der Grund? Inkompetenz kann man beim MHSS nicht ausschließen, nicht jedoch beim RKI, sondern eher Kolonialherren-Gehabe: „Was wir in Namibia machen, geht Euch nichts an!“ Für beide Institutionen bleibt als schlüssige Erklärung nur der zwingende Verdacht: Man hat wohl etwas zu verbergen.

Zum Thema Masken

Und so saßen sie da, in Anzügen und die NGO-Mitglieder in Overall-Jacken, die eher als Outdoor-Bekleidung im namibischen Winter gepasst hätten, eine davon sogar mit Sicherheitsschuhen, mit ihren Masken, mit schweißglänzenden Gesichtern und teilweise Schweißtropfen auf der Stirn, sichtbare Opfer ihrer eigenen Agenda.

Das RKI hat die Masken-Agenda der namibischen Regierung nicht infrage gestellt, sondern tapfer unter den Masken geschwitzt, und das, obwohl selbst die WHO inzwischen von einer Maskenpflicht abgerückt ist.

Dieses Thema wird in einem Folge-Kommentar vertieft.

Zu den PCR-Tests

Im Interview wurden noch einmal gültige medizinische Validierung der PCR-Tests und deren Zuverlässigkeit betont.

Das sehen allerdings angesehene internationale Wissenschaftler anders. In Hearings vor dem deutschen Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss (https://acu2020.org/) haben sie das bestätigt, was der Erfinder des PCR-Tests, der Nobelpreisträger Kary Mullis, bei jeder sich bietenden Gelegenheit immer wieder betont hat: Der PCR-Test ist nur für klinische Zwecke, aber keinesfalls für Diagnosen geeignet.

Wenn Prof. Drosten, der als Erster den Test für SARS-CoV-2 angepasst und mit seiner Partner-Firma produziert hat, Gegenteiliges behauptet und das RKI und auch die WHO seinen Test empfiehlt, auf deren Basis bisher weltweit nie gekannte drastische Maßnahmen durchgeführt wurden mit irreparablen Schäden, dann ist man im Bereich der Produkthaftung. Das musste zuletzt die Volkswagen AG erkennen („unsere Diesel stinken nicht“), die in den USA im Rahmen einer Sammelklage zu 6 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verdonnert wurde.

Und da Drosten-PCR-Tests auch in die USA exportiert worden sind, wird dort zurzeit eine Sammelklage vorbereitet, an der sich jetzt schon Tausende von deutschen Geschädigten als Kläger eingetragen haben.

Die gute Nachricht:

Diese Tests wurden bereits am 10. Februar vom RKI nach Namibia exportiert. Es handelt sich also um das gleiche Schadensereignis, und so können sich auch geschädigte namibische Unternehmen und Selbstständige dieser Sammelklage anschließen. Die Vorbereitungen dazu sind im vollen Gange. Sobald die dazu notwendige Webseite scharf geschaltet ist, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.

Wohl gemerkt: Die Klage richtet sich nicht gegen den namibischen Staat, sondern gegen die drei oben genannten Institutionen und damit in Gestalt des RKI praktisch gegen die deutsche Regierung.

Wenn der Klage stattgegeben wird, kann man die Entschädigungssumme sozusagen als deutsche Entwicklungshilfe für den Wiederaufbau der namibischen Wirtschaft betrachten.

Wie tödlich ist das Virus überhaupt?

Die offizielle Statistik Worldometer (https://www.worldometers.info/coronavirus/#countries), die auch die Namibia Statistics Agency (NSA) beliefert bzw. nutzt, besagt zum 30.10.2020:

Fälle insgesamt 12988, Tote insgesamt 133, also Überlebende 12855, d. h. 98,98 % der Fälle überleben.

Kritische Fälle 3, also unkritische Fälle 12985 , d. h, 99,83 % keine oder milde Symptome.

Aber Präsident Geingob sagt: Der Virus ist tödlich.

Stimmt : für 1,0249 % der Fälle bzw. für 0,0519 % der Bevölkerung.

Pro Jahr sterben in Namibia rund 500 Menschen im Straßenverkehr, fast viermal so viel wie an Corona.

Ja, Autofahren ist wirklich tödlich.

Jeder Todesfall ist einer zu viel, aber man muss trotzdem die Ursachen und Todeszahlen in Relation zueinander setzen.

Gibt es Ursachen, an denen mehr Menschen als an SARS-Cov-2 sterben?

Oh ja: HIV/AIDS und sexuell übertragbare Infektionen, kardiovaskuläre Erkrankungen, Atemwegsinfektionen und Tuberkulose, Neoplasmen, mütterliche und neonatale Störungen, enterische Infektionen, Diabetes und Nierenerkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Verdauungskrankheiten, Selbstverletzung und zwischenmenschliche Gewalt, neurologische Störungen, Transportverletzungen, unbeabsichtigte Verletzungen, andere nicht übertragbare Krankheiten, andere Infektionskrankheiten, Ernährungsmängel.

Und keine Ursache ist Anlass für die Ausrufung einer Pandemie? Merkwürdig!

Impfungen

Nach Aussage des RKI im Interview gibt es zurzeit keine zugelassenen Impfstoffe. Alle Impfstoffe sind noch in der klinischen Erprobung.

Nach drei voneinander unabhängigen Quellen sind Impfstoffe nach Namibia eingeführt worden, und deren Einsatz ist geplant.

Man kann diesen Aussagen glauben oder auch nicht. Aber für den Fall, dass sie zutreffen, stellen sich doch folgende Fragen:

Handelt es sich bei dem möglichen Einsatz in Namibia tatsächlich nur um eine klinische Erprobung?

Wissen die Patienten, dass sie geimpft werden?

Wissen die Pateienten, dass sie an einem klinischen Test eines nicht freigegebenen Impfstoffs teilnehmen?

Hat man sie in vollem Umfang über die möglichen Risiken aufgeklärt?

Zahlt man ihnen ein Teilnahme-Entgelt (in Deutschland betrug es bei einem Test 1.780 €).

Trifft es zu, dass die Chinesen bereits Tests durchführen? (Auf die entsprechende Frage antworteten die RKI-Mitarbeiter, dass sie davon nichts wüssten. Das erscheint nicht besonders glaubwürdig, da sie mit Sicherheit über das Impf-Thema mit dem MHSS gesprochen haben).

Wurden womöglich auch Impfstoffe aus Deutschland eingeführt?

Ist deren Einsatz geplant?

Und wenn ja, in welchem Umfang könnte es sein, dass insbesondere die schwarze Bevölkerung in Namibia Versuchskaninchen bei der Neuentwicklung von Impfstoffen spielt, mit Duldung und Billigung des namibischen Gesundheitsministeriums?

Ist auszuschließen, dass das namibische Gesundheitsministerium die eigene Bevölkerung an die internationalen Impfstoffhersteller sozusagen verkauft hat?

Es ist ja nicht das erste Mal, dass neue Impfstoffe in Afrika und auch zum Beispiel in Indien ohne Wissen der Betroffenen getestet wurden. Insofern ist es berechtigt, diese Fragen zu stellen.

Wie würden sie wohl beantwortet?

Wenn sie überhaupt jemand beantwortet.

Werner Gertz

Windhoek

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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