Roads-Authority erneut in Verzug
Bauarbeiten an der neuen Windhoek-Okahandja-Hauptstraße geraten ins Stocken
Von Frank Steffen und Catherine Sasman, Windhoek
Im November 2016 hatte Finanzminister Calle Schlettwein die Bürgschaft für 449 Millionen N$ übernommen, welchen Betrag die Straßenbaubehörde (RA) bei der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Fertigstellung der neuen Fernstraße zwischen Windhoek und Okahandja, zu einem kostengünstigen Zinssatz geliehen hatte (AZ berichtete). Schlettwein hatte bei der Ankündigung stolz erklärt, dass diese Straße „ein integraler Teil unseres Straßennetzwerks“ sei und man das Ziel verfolge, Namibia zu einem regionalen Logistik-Drehkreuz zu entwickeln. Das Geld sei dazu bestimmt, den ersten von vier Bauabschnitten, welcher „fast fertiggestellt“ sei, zu beenden. Das Gesamtprojekt soll im Jahr 2019 zu einem Kostenpunkt von 2,92 Milliarden N$ abgeschlossen sein.
Nun stellt sich die Frage, was aus dem Geld wurde, wenn die RA zugibt, dass sie im Januar Zahlungen hätte leisten müssen, diese aber weiterhin ausstehend seien? Laut verschiedener Aussagen von Zulieferern am Montag, die aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Staatsbetriebes ungenannt bleiben wollen, hat die Mehrheit der Vertragspartner die Arbeit am Freitagabend um 17 Uhr niedergelegt, da die RA sie bis dahin, entgegen Absprachen nicht gezahlt habe. Man spekuliert ob diese Stornierung bis in den März andauern könnte.
Indes stritt der Hauptgeschäftsführer der RA, Conrad Lutombi, ab, dass die Arbeiten stillstehen würden. Er befindet sich noch bis zum 17. Januar im Urlaub, und behauptet, dass die Straßenbaugesellschaften ihm telefonisch versichert hätten, dass sie weiter arbeiten würden. Es handele sich um ein paar ausstehende Zahlungen, die Anfang Januar hätten getätigt werden müssen: „Dies wird bald aussortiert.“ Er beruft sich erneut auf eine Klausel, laut welcher die Arbeiten nicht ohne eine 21-tägige Ankündigung gestoppt werden dürfen. Zornige Kleinunternehmer weisen darauf hin, dass diese andauernden Verzögerungen ihnen zusätzliche Kosten bereiten und sie ihren guten Ruf verlieren, zumal sie nicht von der RA vorgewarnt werden, wenn diese spät zahlt.
Im November 2016 hatte Finanzminister Calle Schlettwein die Bürgschaft für 449 Millionen N$ übernommen, welchen Betrag die Straßenbaubehörde (RA) bei der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Fertigstellung der neuen Fernstraße zwischen Windhoek und Okahandja, zu einem kostengünstigen Zinssatz geliehen hatte (AZ berichtete). Schlettwein hatte bei der Ankündigung stolz erklärt, dass diese Straße „ein integraler Teil unseres Straßennetzwerks“ sei und man das Ziel verfolge, Namibia zu einem regionalen Logistik-Drehkreuz zu entwickeln. Das Geld sei dazu bestimmt, den ersten von vier Bauabschnitten, welcher „fast fertiggestellt“ sei, zu beenden. Das Gesamtprojekt soll im Jahr 2019 zu einem Kostenpunkt von 2,92 Milliarden N$ abgeschlossen sein.
Nun stellt sich die Frage, was aus dem Geld wurde, wenn die RA zugibt, dass sie im Januar Zahlungen hätte leisten müssen, diese aber weiterhin ausstehend seien? Laut verschiedener Aussagen von Zulieferern am Montag, die aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Staatsbetriebes ungenannt bleiben wollen, hat die Mehrheit der Vertragspartner die Arbeit am Freitagabend um 17 Uhr niedergelegt, da die RA sie bis dahin, entgegen Absprachen nicht gezahlt habe. Man spekuliert ob diese Stornierung bis in den März andauern könnte.
Indes stritt der Hauptgeschäftsführer der RA, Conrad Lutombi, ab, dass die Arbeiten stillstehen würden. Er befindet sich noch bis zum 17. Januar im Urlaub, und behauptet, dass die Straßenbaugesellschaften ihm telefonisch versichert hätten, dass sie weiter arbeiten würden. Es handele sich um ein paar ausstehende Zahlungen, die Anfang Januar hätten getätigt werden müssen: „Dies wird bald aussortiert.“ Er beruft sich erneut auf eine Klausel, laut welcher die Arbeiten nicht ohne eine 21-tägige Ankündigung gestoppt werden dürfen. Zornige Kleinunternehmer weisen darauf hin, dass diese andauernden Verzögerungen ihnen zusätzliche Kosten bereiten und sie ihren guten Ruf verlieren, zumal sie nicht von der RA vorgewarnt werden, wenn diese spät zahlt.
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Allgemeine Zeitung
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