Rothen droht Haftstrafe
Windhoek (ms) – Dem gebürtigen Schweizer Hans-Peter Rothen droht eine Haftstrafe, nachdem er gestern am Obergericht von Richterin Naomi Shivute in 11 von 12 Anklagepunkten des Betrugs schuldig gesprochen wurde.
Ungeachtet seiner Verurteilung wurde ihm nicht wie in solchen Fällen sonst üblich wegen gestiegener Fluchtgefahr die Kaution entzogen, weil er gesundheitlich angeschlagen ist. Deshalb wird er weiter auf freiem Fuß bleiben, bis sein Verfahren am 26. März mit den Strafanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft fortgesetzt wird.
Die Vorwürfe gegen Rothen stützen sich auf den Verdacht, dass er sich an einer für die Firma Seaside Properties Investment CC bestimmten Rückzahlung von Mehrwertsteuer in Höhe von rund 1 Millionen N$ bereichert hat (AZ berichtete). Seine seit 2006 laufendes Verhandlung hatte sich unter anderem deshalb so lange hingezogen, weil Rothen nach eigenen Angaben durch das Strafverfahren und einen parallel dazu laufenden Zivilprozess Rechtskosten in Höhe von rund 3 Millionen N$ entstanden seien. Deshalb könne er den Rechtsbeistand des Anwalt und Advokaten nicht weiter bezahlen, die mit seinem Fall eng vertraut seien und die er ungern gegen einen staatlich finanzierten Pflichtverteidiger würde austauschen wollen.
Diesem Gesuch wurde von Shivute mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung und das Rechts auf ein faires Verfahren entsprochen und Rothen über eine lange Verhandlungspause die Gelegenheit geboten, Finanzmittel für seine weitere Verteidigung aufzubringen.
Ungeachtet seiner Verurteilung wurde ihm nicht wie in solchen Fällen sonst üblich wegen gestiegener Fluchtgefahr die Kaution entzogen, weil er gesundheitlich angeschlagen ist. Deshalb wird er weiter auf freiem Fuß bleiben, bis sein Verfahren am 26. März mit den Strafanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft fortgesetzt wird.
Die Vorwürfe gegen Rothen stützen sich auf den Verdacht, dass er sich an einer für die Firma Seaside Properties Investment CC bestimmten Rückzahlung von Mehrwertsteuer in Höhe von rund 1 Millionen N$ bereichert hat (AZ berichtete). Seine seit 2006 laufendes Verhandlung hatte sich unter anderem deshalb so lange hingezogen, weil Rothen nach eigenen Angaben durch das Strafverfahren und einen parallel dazu laufenden Zivilprozess Rechtskosten in Höhe von rund 3 Millionen N$ entstanden seien. Deshalb könne er den Rechtsbeistand des Anwalt und Advokaten nicht weiter bezahlen, die mit seinem Fall eng vertraut seien und die er ungern gegen einen staatlich finanzierten Pflichtverteidiger würde austauschen wollen.
Diesem Gesuch wurde von Shivute mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung und das Rechts auf ein faires Verfahren entsprochen und Rothen über eine lange Verhandlungspause die Gelegenheit geboten, Finanzmittel für seine weitere Verteidigung aufzubringen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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