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Rukoro öffentliche Entgleisung
Rukoro öffentliche Entgleisung

Rukoro öffentliche Entgleisung

Herero-Chef beschimpft Botschafter und droht Deutschstämmigen mit Folgen
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Das Landesoberhaupt der Herero-Bevölkerung in Namibia, Adv. Vekuui Rukoro, gab sich gestern, knapp eine Woche vor der Anhörungs-Fortsetzung der Völkermordklage in New York am 25. Januar 2018, nicht nur kämpferisch und herausfordernd, sondern auch undiplomatisch.

Entgegen seiner sonst ausgeglichenen Art, gab er sarkastisch vor, nicht zu wissen welche Zeitung es war, aber er habe „gehört, dass eine Zeitung in ihrer Schlagzeile von einer Klage spricht, die sich ‚im Limbo‘ befindet. An dieser Klage hängt absolut gar nichts in der Luft!“ Er gab sich die Antwort selbst und wies unmissverständlich auf die staatsbetriebene Zeitung New Era: „Es muss sich um ein Blatt handeln, dass von der Regierung subventioniert wird.“

Laut Rukoro hat die deutsche Regierung ihre erste Schlappe im New Yorker Gericht einstecken müssen: „ Auch das mächtige Deutschland und die Merkel müssen sich an die Regeln des Gerichts halten. Deutschland behauptet immer wieder, dass es nicht die Befugnis des Kreisgerichts in New York akzeptiert, aber jetzt haben sie gemerkt, dass wir dann auf ein Versäumnisurteil berechtigt sind. Dann dürfen wir beschließen, wie viele Nullen auf dem Blanko-Scheck eingetragen werden, der uns dann zusteht. Deswegen haben sie jetzt uns und unseren Anwalt Kenneth McCallion in der vergangenen Woche aufgefordert, die Klage zurückzuziehen. Dieser Anmaßung haben wir natürlich nicht zugestimmt, sie haben aber in der vergangenen Woche trotzdem einen entsprechenden Antrag an das Gericht gestellt, die Klage zu verwerfen. Richterin Laura Taylor Swain hat den Antrag des deutschen Verteidigers, Jeffrey Harris, abgewiesen.“

Rukoro präsentierte einen Gerichtsbefehl der Richterin Swain und wenngleich er keinen Namen nannte, war den Anwesenden klar, dass er von Botschafter Christian Schlaga sprach, als er frohlockte: „Ich hoffe der Chef-Propagandist der deutschen Regierung hier in Namibia hört gut zu. Deutschland ist von Richterin Swain abgewiesen worden. Die erste Runde ging an uns!“ Die Kopie des Gerichtsbefehls, die Rukoro verteilte, scheint allerdings eher einen informativen Zweck zu erfüllen, indem der Antrag zwar wegen eines fehlenden Dokuments abgewiesen wurde, die korrigierte Nachreichung aber am 9. Februar noch möglich ist. Ferner informiert die Richterin die Verteidigung über den gängigen Schriftverkehr und Informationsaustausch vor einem Gerichtstermin, der sich mit einer Zivilklage befasst (also keinem Kriminalfall).

Dies steht im Kontrast zu der Antwort Rukoros auf die Frage der AZ, ob ein US-Kreisgericht zur Rechtsprechung über einen souveränen Staat berechtigt sei, woraufhin er erklärte: „Wir haben die Klage bewusst in Amerika eingereicht, weil dies das einzige Land ist, dass allen Bürgern der Welt erlaubt, eine Klage wegen eines kriminellen Verbrechens an der Menschheit, bspw. Genozid, auf amerikanischen Boden gegen ein Land einzuklagen.“ Von dem Einwand, dass diese Feststellung nicht mit der Staatenimmunität, wie sie als Grundsatz des Völkerrechts festgelegt ist, konform geht, wollte Rukoro nichts wissen.

Über den im Ausland gefundenen Schiessbefehl des Kommandeurs Lothar von Trotha wollte sich Rukoro nicht genau äußern. „Nächste Woche werdet ihr sehen, wir werden Recht bekommen. Das Dokument ist für echt befunden“, meinte Rukoro und holte dann unverhofft zum Generalschlag aus: „Ich sage der deutschen Regierung hier heute unverhohlen und ganz bestimmt: Wir werden kämpfen und streiten bis wir Recht bekommen! Wenn unser Recht nicht bestätigt wird, werden wir die deutschen Bürger hier im Lande auf einer ganz anderen Ebenen bekämpfen (on a totally different level)!“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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