Rukoro motiviert Vergütungsanspruch
Der Anspruch auf Wiedergutmachung der Herero ist eine universelle Frage für die gesamte Menschheit. Auf dieser Basis erläuterte der Jurist Reinhard Vekuii Rukoro in dieser Woche die Forderung nach Reparationen, die Hererochef Riruako für sein gesamtes Volk stellt.
Windhoek - Die Forderung der Herero richtet sich an die heutige deutschen Bundesregierung für die menschlichen und materiellen Verluste des Kolonialkrieges von 1904 bis 1908. Genau wie die Bundesregierung die Altlasten eines vorigen Regimes übernommen und Juden und Zigeuner entschädigt habe, so müsse sie ebenso den Anspruch auf Wiedergutmachung erfüllen, der aus der Kolonialära stamme, ergänzte der leitende Hererochef Riruako den Juristen Rukoro. Der Hauptredner Rukoro, ansonsten führender Direktor der Versicherungsgesellschaft Sanlam, stellte bei dem Wohltätigkeitsdinee des Genozid-Gedenk-Komitees gleich voran, dass er als Privatbürger und als Gemeinschaftsaktivist und nicht als irgendein Amtsträger auftrete.
Rukoro wollte in seinem sorgfältig formulierten Vortrag nicht auf die Rechtsposition der Bundesregierung eingehen, sondern die legale sowie die moralische Grundlage näher definieren, die nach seiner Auffassung beide für sich und ohne Zweifel einen Entschädigungsanspruch darstellen. So stellte er die Themenfrage, ob die Nachfahren der Herero-Opfer von 1904- 1908 außerhalb der Genozid-Konvention von 1948 Reparationen rechtfertigen könnten. "Wenn der deutsche Staat die Reparationszahlung an Juden von der Genozid-Konvention von 1948 und anderen modernen kodifizierten Verträgen nach dem 2. Weltkrieg ableitet und damit aber gleichzeitig die Zahlung an das Hererovolk zurückweist, handelt es sich nicht nur um eine Beleidigung der kollektiven Intelligenz der Menschheit, sondern um nackten Rassismus, der auf die Tagesordnung der zuständigen UN-Organe zur öffentlichen Debatte und zur Rechtsprechung gehört", so Rukoro. Die Konvention von 1948 sei ohnehin aus bereits zuvor existierenden internationalen Rechtsgrundsätzen hervorgegangen. Die deutsche Bundesregierung irre sich gewaltig, wenn sie sich in der Reparationsfrage an der zweideutigen Haltung der namibischen Regierung orientiere. "Lasst uns am runden Tisch zusammenkommen, um uns zu dem zu einigen, wovon beide Seiten von uns wissen, dass es Not tut, so dass nachfolgende Generationen für immer ausgesöhnt sind." Rukoro warnt vor der "Vogel-Strauß-Politik" der Bundesregierung und plädiert für eine beiderseitig einvernehmliche Lösung - win-win situation. Ohnedem werde das Volk der Herero mit Millionen von wohlgesinnten Deutschen und anderen Menschen das Kapitel offen halten, bis "der Sieg endlich erzielt" sei.
Rukoros Anklage beruht auf der kolonialen Landnahme des Kommunalbodens der Herero; auf nichtige Kaufverträge damaliger Herero-Häuptlinge, die nicht befugt gewesen seien, Land zu veräußern; auf die Beschlagnahme von Herero-Rindern während des Krieges; auf die Vernichtung von etwa zwei Drittel der Herero; auf die vorsätzliche Zerstörung der Herero-Kultur und der Stammesstrukturen im Zuge der Kolonialpolitik; auf den Missbrauch von Herero-Frauen durch deutsche Soldaten und auf dem Los der Hererogefangenen in den Gefangenenlagern.
"Wir wollen vergeben, aber nicht vergessen", sagte Riruako im Anschluss. Er bereite sich vor, den Deutschen bei Verhandlungen "auf halber Strecke entgegenzugehen".
Windhoek - Die Forderung der Herero richtet sich an die heutige deutschen Bundesregierung für die menschlichen und materiellen Verluste des Kolonialkrieges von 1904 bis 1908. Genau wie die Bundesregierung die Altlasten eines vorigen Regimes übernommen und Juden und Zigeuner entschädigt habe, so müsse sie ebenso den Anspruch auf Wiedergutmachung erfüllen, der aus der Kolonialära stamme, ergänzte der leitende Hererochef Riruako den Juristen Rukoro. Der Hauptredner Rukoro, ansonsten führender Direktor der Versicherungsgesellschaft Sanlam, stellte bei dem Wohltätigkeitsdinee des Genozid-Gedenk-Komitees gleich voran, dass er als Privatbürger und als Gemeinschaftsaktivist und nicht als irgendein Amtsträger auftrete.
Rukoro wollte in seinem sorgfältig formulierten Vortrag nicht auf die Rechtsposition der Bundesregierung eingehen, sondern die legale sowie die moralische Grundlage näher definieren, die nach seiner Auffassung beide für sich und ohne Zweifel einen Entschädigungsanspruch darstellen. So stellte er die Themenfrage, ob die Nachfahren der Herero-Opfer von 1904- 1908 außerhalb der Genozid-Konvention von 1948 Reparationen rechtfertigen könnten. "Wenn der deutsche Staat die Reparationszahlung an Juden von der Genozid-Konvention von 1948 und anderen modernen kodifizierten Verträgen nach dem 2. Weltkrieg ableitet und damit aber gleichzeitig die Zahlung an das Hererovolk zurückweist, handelt es sich nicht nur um eine Beleidigung der kollektiven Intelligenz der Menschheit, sondern um nackten Rassismus, der auf die Tagesordnung der zuständigen UN-Organe zur öffentlichen Debatte und zur Rechtsprechung gehört", so Rukoro. Die Konvention von 1948 sei ohnehin aus bereits zuvor existierenden internationalen Rechtsgrundsätzen hervorgegangen. Die deutsche Bundesregierung irre sich gewaltig, wenn sie sich in der Reparationsfrage an der zweideutigen Haltung der namibischen Regierung orientiere. "Lasst uns am runden Tisch zusammenkommen, um uns zu dem zu einigen, wovon beide Seiten von uns wissen, dass es Not tut, so dass nachfolgende Generationen für immer ausgesöhnt sind." Rukoro warnt vor der "Vogel-Strauß-Politik" der Bundesregierung und plädiert für eine beiderseitig einvernehmliche Lösung - win-win situation. Ohnedem werde das Volk der Herero mit Millionen von wohlgesinnten Deutschen und anderen Menschen das Kapitel offen halten, bis "der Sieg endlich erzielt" sei.
Rukoros Anklage beruht auf der kolonialen Landnahme des Kommunalbodens der Herero; auf nichtige Kaufverträge damaliger Herero-Häuptlinge, die nicht befugt gewesen seien, Land zu veräußern; auf die Beschlagnahme von Herero-Rindern während des Krieges; auf die Vernichtung von etwa zwei Drittel der Herero; auf die vorsätzliche Zerstörung der Herero-Kultur und der Stammesstrukturen im Zuge der Kolonialpolitik; auf den Missbrauch von Herero-Frauen durch deutsche Soldaten und auf dem Los der Hererogefangenen in den Gefangenenlagern.
"Wir wollen vergeben, aber nicht vergessen", sagte Riruako im Anschluss. Er bereite sich vor, den Deutschen bei Verhandlungen "auf halber Strecke entgegenzugehen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen