Räumungsklage verworfen
Gästefarm versucht vergeblich, entlassene Manager auszuweisen
Von Marc Springer, Windhoek
Ein entsprechender Eilantrag der Kläger wurde gestern von Ersatzrichter Orben Sibeya mangels Dringlichkeit verworfen. Die Antragsteller werden sich folglich mit den Beklagten einigen, oder riskieren müssen, dass sich der Bau der Lodge erheblich verzögert, für den sie nach eigener Aussage bereits einen Millionenbetrag investiert haben.
Zur Begründung der Klage hatte der Geschäftsführer der Marula Game Ranch, Johannes Kotze, in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, die beiden Antragsgegner Elena Morales und Willa Liebenberg seien beide im September 2017 suspendiert und wenig später entlassen worden. Während ihrer Tätigkeit für die Kläger hätten die beiden in einem Gehöft gewohnt, das als administratives Zentrum der Farm und der darauf gelegenen Otjimukona-Lodge fungiere.
Kotze zufolge seien die zwei Beklagten nach ihrer Entlassung zwar an einen ihm unbekannten Ort weggezogen, hätten aber einige Besitztümer und Hunde in dem Gehöft zurückgelassen, das ihnen zuvor als Unterkunft gedient habe. Weil sie anschließend beim Arbeitskommissar gegen ihre Entlassung geklagt hätten und dieser Arbeitsdisput bisher nicht entschieden sei, könne er das Mobiliar und die anderen, nicht näher definierten, Wertsachen der Antragsgegner nicht entfernen.
Dieser Zustand habe erhebliche Folgen, weil die Kläger beabsichtigten, in der Nähe der bereits existierenden Otjimukona-Lodge eine weitere Fünf-Sterne-Lodge zu errichten, deren Bau im September hätte beginnen sollen. Dieses Vorhaben setzte jedoch die Räumung des Gehöfts voraus, das Bauarbeiter beherbergen und auf dessen Standort die neuen Unterkünfte entstehen sollten.
Kotze zufolge würden die zuvor als Lodge- und Farmmanager beschäftigten Antragsgegner die Klage gegen ihre Entlassung „sehr gemütlich“ verfolgen und den für sie tätigen Anwalt nur sporadisch bezahlen. Deshalb sei der Arbeitsdisput bis heute nicht entschieden, was von den Beklagten offenbar beabsichtigt sei. Diese würden den Arbeitsdisput scheinbar absichtlich in die Länge ziehen und ihre Besitztümer allein deshalb weiterhin in dem Gehöft zwischenlagern, um den geplanten Bau der Lodge zu sabotieren.
Dass die Beklagten dabei in erpresserischer Absicht handeln würden, hält Kotze angesichts der Tatsache für offensichtlich, dass Morales und Liebenberg beide „astronomische Summen“ dafür gefordert hätten, „ihre Entlassung zu akzeptieren.“
Die Beklagten hatten dem entgegengehalten, Kotze habe bereits im Juli mit dem Unternehmen Habitas den Bau der neuen Lodge vereinbart und habe Vorbereitungen für deren Errichtung getroffen, obwohl der bis heute anhängige Arbeitsdisput noch nicht entschieden worden sei. Er habe also die nun angeblich vorhandene Dringlichkeit selbst verschuldet und könne nicht vom Gericht erwarten, ihm zu solch später Stunde zur Hilfe zu eilen bzw. seinen Angriff auf das Arbeitsgesetz zu legitimieren.
Ein entsprechender Eilantrag der Kläger wurde gestern von Ersatzrichter Orben Sibeya mangels Dringlichkeit verworfen. Die Antragsteller werden sich folglich mit den Beklagten einigen, oder riskieren müssen, dass sich der Bau der Lodge erheblich verzögert, für den sie nach eigener Aussage bereits einen Millionenbetrag investiert haben.
Zur Begründung der Klage hatte der Geschäftsführer der Marula Game Ranch, Johannes Kotze, in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, die beiden Antragsgegner Elena Morales und Willa Liebenberg seien beide im September 2017 suspendiert und wenig später entlassen worden. Während ihrer Tätigkeit für die Kläger hätten die beiden in einem Gehöft gewohnt, das als administratives Zentrum der Farm und der darauf gelegenen Otjimukona-Lodge fungiere.
Kotze zufolge seien die zwei Beklagten nach ihrer Entlassung zwar an einen ihm unbekannten Ort weggezogen, hätten aber einige Besitztümer und Hunde in dem Gehöft zurückgelassen, das ihnen zuvor als Unterkunft gedient habe. Weil sie anschließend beim Arbeitskommissar gegen ihre Entlassung geklagt hätten und dieser Arbeitsdisput bisher nicht entschieden sei, könne er das Mobiliar und die anderen, nicht näher definierten, Wertsachen der Antragsgegner nicht entfernen.
Dieser Zustand habe erhebliche Folgen, weil die Kläger beabsichtigten, in der Nähe der bereits existierenden Otjimukona-Lodge eine weitere Fünf-Sterne-Lodge zu errichten, deren Bau im September hätte beginnen sollen. Dieses Vorhaben setzte jedoch die Räumung des Gehöfts voraus, das Bauarbeiter beherbergen und auf dessen Standort die neuen Unterkünfte entstehen sollten.
Kotze zufolge würden die zuvor als Lodge- und Farmmanager beschäftigten Antragsgegner die Klage gegen ihre Entlassung „sehr gemütlich“ verfolgen und den für sie tätigen Anwalt nur sporadisch bezahlen. Deshalb sei der Arbeitsdisput bis heute nicht entschieden, was von den Beklagten offenbar beabsichtigt sei. Diese würden den Arbeitsdisput scheinbar absichtlich in die Länge ziehen und ihre Besitztümer allein deshalb weiterhin in dem Gehöft zwischenlagern, um den geplanten Bau der Lodge zu sabotieren.
Dass die Beklagten dabei in erpresserischer Absicht handeln würden, hält Kotze angesichts der Tatsache für offensichtlich, dass Morales und Liebenberg beide „astronomische Summen“ dafür gefordert hätten, „ihre Entlassung zu akzeptieren.“
Die Beklagten hatten dem entgegengehalten, Kotze habe bereits im Juli mit dem Unternehmen Habitas den Bau der neuen Lodge vereinbart und habe Vorbereitungen für deren Errichtung getroffen, obwohl der bis heute anhängige Arbeitsdisput noch nicht entschieden worden sei. Er habe also die nun angeblich vorhandene Dringlichkeit selbst verschuldet und könne nicht vom Gericht erwarten, ihm zu solch später Stunde zur Hilfe zu eilen bzw. seinen Angriff auf das Arbeitsgesetz zu legitimieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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