Rust-Verfahren wird zur Farce
Urteil über Kautionsantrag von Farmer wird weiter verschleppt
Von Marc Springer, Windhoek
In Ermangelung des Gutachtens wurde das Verfahren von Magistratsrichter Masule Kwizi auf den 14. November vertagt. Bis dahin sollen weitere Untersuchungen eines Spezialisten in Windhoek klären, ob Rust tatsächlich unter Herzproblemen leidet, die seine bedingte Freilassung aus gesundheitlichen Gründen rechtfertigen würden. Die Diagnose eines zuvor konsultierten Arztes hatte diese Maßnahme dringend empfohlen – Kwizi jedoch wollte dessen Befund durch die zusätzliche Meinung eines Spezialisten in Windhoek bestätigen oder widerlegen lassen.
Wie Verteidiger Jan Wessels gestern auf Anfrage mitteilte, habe Rust (43) zwei mit dem Spezialisten vereinbarte Termine am 20. und 27. Oktober nicht einhalten können, weil es die Polizei versäumt habe, ihn aus der Haftanstalt in Okahandja nach Windhoek zu transportieren. Das sei vor allem für die Angehörigen des Angeklagten „bedauerlich und schwer verständlich“, weil sich dadurch die Diagnose und mit ihr auch das Gutachten verzögert habe.
Ferner sei es „schade“, dass die Verhandlung des Kautionsantrags nun erst am 14. November fortgesetzt werde, weil Kwizi nach eigenen Angaben vorher Examen schreiben müsse und deshalb verhindert sei. Der Anwalt wertete es jedoch als Fortschritt, dass Kwizi die Verlegung seines Mandanten in ein Gefängnishospital nach Windhoek verfügt habe. Obwohl dieser Anordnung bisher nicht entsprochen worden sei, hoffe er, dass dies „so schnell wie möglich“ passieren werde, weil die Haftbedingungen im Gefängniskrankenhaus auf jeden Fall besser seien, als in den Polizeizellen in Okahandja, wo Rust derzeit gefangen gehalten werde.
Dessen Vater Burkhart teilte auf Nachfrage mit, sein Sohn habe inzwischen Medikamente erhalten, die zumindest die Symptome seiner Herzprobleme lindern würden. Eine wirkliche Besserung sei jedoch erst zu erwarten, wenn er aus der Untersuchungshaft frei komme, weil die Schmerzen in der Brust und damit verbundenen Atembeschwerden vor allem durch die Anspannung und Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Kautionsverhandlung ausgelöst würden.
Derzeit ist es den Eltern des Beschuldigten erlaubt, dem Sohn täglich Nahrung zur Polizeistation in Okahandja zu bringen. Das hält Wessels für wesentlich, weil Rust aufgrund seines erhöhten Blutdruck und der damit verbundenen Gefahr eines Infarkts oder Schlaganfalls eine Spezialdiät benötige, die ihm die Polizei in Okahandja nicht bieten könne.
Der erste Kautionsantrag wurde am 29. Februar von Kwizi abgelehnt und diese Entscheidung unter anderem damit begründet, dass er während seiner Vernehmung zu Detailfragen geschwiegen habe. Folglich bliebe die Version der Staatsanwaltschaft unwidersprochen, wonach Rust am 26. Januar auf seiner Farm Otukaru bei Okahandja auf vier mutmaßliche Wilderer geschossen und in Person von Andreas Ukandanga dabei einen von ihnen tödlich getroffen habe.
Eine Berufung gegen dieses Urteil ist am 27. Juni am Obergericht gescheitert. Zur Begründung hatte Richterin Dinnah Usiku unter anderem erhöhte Fluchtgefahr genannt und es dem Angeklagten zum Nachteil ausgelegt, dass jener die Existenz einer zwischenzeitlich in Deutschland lebenden Schwester „verschwiegen“ habe, bei der er Unterschlupf finden und sich damit seinem Prozess entziehen könnte (AZ berichtete).
In Ermangelung des Gutachtens wurde das Verfahren von Magistratsrichter Masule Kwizi auf den 14. November vertagt. Bis dahin sollen weitere Untersuchungen eines Spezialisten in Windhoek klären, ob Rust tatsächlich unter Herzproblemen leidet, die seine bedingte Freilassung aus gesundheitlichen Gründen rechtfertigen würden. Die Diagnose eines zuvor konsultierten Arztes hatte diese Maßnahme dringend empfohlen – Kwizi jedoch wollte dessen Befund durch die zusätzliche Meinung eines Spezialisten in Windhoek bestätigen oder widerlegen lassen.
Wie Verteidiger Jan Wessels gestern auf Anfrage mitteilte, habe Rust (43) zwei mit dem Spezialisten vereinbarte Termine am 20. und 27. Oktober nicht einhalten können, weil es die Polizei versäumt habe, ihn aus der Haftanstalt in Okahandja nach Windhoek zu transportieren. Das sei vor allem für die Angehörigen des Angeklagten „bedauerlich und schwer verständlich“, weil sich dadurch die Diagnose und mit ihr auch das Gutachten verzögert habe.
Ferner sei es „schade“, dass die Verhandlung des Kautionsantrags nun erst am 14. November fortgesetzt werde, weil Kwizi nach eigenen Angaben vorher Examen schreiben müsse und deshalb verhindert sei. Der Anwalt wertete es jedoch als Fortschritt, dass Kwizi die Verlegung seines Mandanten in ein Gefängnishospital nach Windhoek verfügt habe. Obwohl dieser Anordnung bisher nicht entsprochen worden sei, hoffe er, dass dies „so schnell wie möglich“ passieren werde, weil die Haftbedingungen im Gefängniskrankenhaus auf jeden Fall besser seien, als in den Polizeizellen in Okahandja, wo Rust derzeit gefangen gehalten werde.
Dessen Vater Burkhart teilte auf Nachfrage mit, sein Sohn habe inzwischen Medikamente erhalten, die zumindest die Symptome seiner Herzprobleme lindern würden. Eine wirkliche Besserung sei jedoch erst zu erwarten, wenn er aus der Untersuchungshaft frei komme, weil die Schmerzen in der Brust und damit verbundenen Atembeschwerden vor allem durch die Anspannung und Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Kautionsverhandlung ausgelöst würden.
Derzeit ist es den Eltern des Beschuldigten erlaubt, dem Sohn täglich Nahrung zur Polizeistation in Okahandja zu bringen. Das hält Wessels für wesentlich, weil Rust aufgrund seines erhöhten Blutdruck und der damit verbundenen Gefahr eines Infarkts oder Schlaganfalls eine Spezialdiät benötige, die ihm die Polizei in Okahandja nicht bieten könne.
Der erste Kautionsantrag wurde am 29. Februar von Kwizi abgelehnt und diese Entscheidung unter anderem damit begründet, dass er während seiner Vernehmung zu Detailfragen geschwiegen habe. Folglich bliebe die Version der Staatsanwaltschaft unwidersprochen, wonach Rust am 26. Januar auf seiner Farm Otukaru bei Okahandja auf vier mutmaßliche Wilderer geschossen und in Person von Andreas Ukandanga dabei einen von ihnen tödlich getroffen habe.
Eine Berufung gegen dieses Urteil ist am 27. Juni am Obergericht gescheitert. Zur Begründung hatte Richterin Dinnah Usiku unter anderem erhöhte Fluchtgefahr genannt und es dem Angeklagten zum Nachteil ausgelegt, dass jener die Existenz einer zwischenzeitlich in Deutschland lebenden Schwester „verschwiegen“ habe, bei der er Unterschlupf finden und sich damit seinem Prozess entziehen könnte (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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