Ärztekammer bekommt Recht
Windhoek - Die namibische Ärztekammer und der Doktor Pieter Pretorius haben im Rechtsstreit um das neue Medikamentengesetz gestern einen weiteren Sieg gegen das Gesundheitsministerium und den Apothekenrat erzielt.
Im Kern geht der Disput darum, dass Ärzten im neuen Medikamenten-Gesetz untersagt wird, Arznei direkt an ihre Patienten auszugeben, wenn sie dafür keine Sondergenehmigung haben. Mediziner, die dies dennoch tun, sind gemäß Gesetz von einer Geldstrafe bis zu 40000 N$ bzw. einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder beidem bedroht.
Das Gesetz wurde bereits im Jahre 2003 verabschiedet, ist aber erst im Juli 2008 in Kraft getreten. Es sieht eine Übergangsfrist von drei Monaten vor, binnen der Ärzte eine Erlaubnis beantragen müssen, wenn sie ihren Patienten künftig weiterhin in der Praxis Medikamente ausgeben wollen, anstatt sie an eine Apotheke zu verweisen.
Nach Angaben der Kläger hätten sich viele Ärzte bei dem Medikamenten-Kontrollrat um eben diese Genehmigung bemüht, wobei jedoch sämtliche Anträge abgelehnt worden seien. Das Obergericht hatte bereits am 28. Juni 2010 die in Absatz 46 des Gesetzes vorgesehene Übergangsfrist ausgesetzt, bis das Gesundheitsministerium neue Regularien für den Medikamentenverkauf erarbeitet hat.
Gestern hat das Obergericht dieses Urteil mit dem Hinweis darauf bestätigt, dass dieser Befund solange gelten soll, bis das oberste Gericht über die Revision der Beklagten entschieden hat. Die erforderliche Sondergenehmigung bleibt somit bis auf weiteres unwirksam und Ärzte dürfen vorläufig weiter Medikamente direkt an ihre Patienten ausgeben.
Im Kern geht der Disput darum, dass Ärzten im neuen Medikamenten-Gesetz untersagt wird, Arznei direkt an ihre Patienten auszugeben, wenn sie dafür keine Sondergenehmigung haben. Mediziner, die dies dennoch tun, sind gemäß Gesetz von einer Geldstrafe bis zu 40000 N$ bzw. einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder beidem bedroht.
Das Gesetz wurde bereits im Jahre 2003 verabschiedet, ist aber erst im Juli 2008 in Kraft getreten. Es sieht eine Übergangsfrist von drei Monaten vor, binnen der Ärzte eine Erlaubnis beantragen müssen, wenn sie ihren Patienten künftig weiterhin in der Praxis Medikamente ausgeben wollen, anstatt sie an eine Apotheke zu verweisen.
Nach Angaben der Kläger hätten sich viele Ärzte bei dem Medikamenten-Kontrollrat um eben diese Genehmigung bemüht, wobei jedoch sämtliche Anträge abgelehnt worden seien. Das Obergericht hatte bereits am 28. Juni 2010 die in Absatz 46 des Gesetzes vorgesehene Übergangsfrist ausgesetzt, bis das Gesundheitsministerium neue Regularien für den Medikamentenverkauf erarbeitet hat.
Gestern hat das Obergericht dieses Urteil mit dem Hinweis darauf bestätigt, dass dieser Befund solange gelten soll, bis das oberste Gericht über die Revision der Beklagten entschieden hat. Die erforderliche Sondergenehmigung bleibt somit bis auf weiteres unwirksam und Ärzte dürfen vorläufig weiter Medikamente direkt an ihre Patienten ausgeben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen