Ärztepfusch führt zu Entschädigungsklage
Schlichtung: Frau erlangt Schmerzensgeld für folgenschwere Hysterektomie
Von Marc Springer, Windhoek
In dem neusten Fall hat die Klägerin Frieda Martin bereits einen wichtigen Teilerfolg errungen, nachdem das Gesundheitsministerium bei einem Schlichtungsverfahren bedingungslose Haftung für den medizinischen Fehlgriff übernommen hat. Nun muss lediglich die Höhe der dafür fälligen Wiedergutmachung festgelegt und dafür Sachverständige befragt werden. Weil dies dem Vermittler zufolge in den nächsten vier Wochen gelingen sollte, wurde die Verhandlung des Entschädigungsantrags am Dienstag auf den 8. Mai vertagt.
Zur Begründung ihres Gesuchs führt Martin in einer eidesstattlichen Erklärung an, sie sei am 21. September 2015 am Staatskrankenhaus in Windhoek aufgenommen worden und habe dort nach Kaiserschnitt ein Mädchen zur Welt gebracht. Einige Zeit darauf sei eine zweite Operation an ihr durchgeführt und dabei wie sie später erfahren habe, ihre Gebärmutter entfernt worden. Nach dem Eingriff sei sie ins Koma gefallen und erst zwei Monate später wieder erwacht.
Seitdem sei sie in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, habe erheblich an Sehkraft verloren, Erinnerungsvermögen teilweise eingebüßt und könne kaum sprechen. Bei zwei anschließenden Ärztebesuchen im Katutura Staatshospital sei ihr mitgeteilt worden, dass diese Symptome irreversibel seien und ihr nicht medizinisch geholfen werden könne.
Martin zufolge sei sie nicht vor der Hysterektomie konsultiert, oder über die Ursachen ihres anschließenden Komas bzw. die dadurch offenbar verursachten Folgeschäden informiert worden. Außerdem sei ihr keine psychologische Betreuung angeboten und Einsicht in ihre Krankenakte verweigert worden. Ferner führt sie an, dass Handlungen bzw. Unterlassungen von Medizinern zu ihrer teilweisen Lähmung und Erblindung, sowie ihren Sprachschwierigkeiten geführt hätten, durch die sie arbeitsunfähig geworden sei.
Aufgrund des dadurch verursachten Einkommensausfalls, sowie dem Verlust an Lebensqualität und dem durch die körperliche Beeinträchtigung entstandenen Trauma verlangt Martin sieben Millionen N$ an Wiedergutmachung. Das schließt medizinische Behandlungskosten für Operationen und Rehabilitierung ein, für die sie vier Millionen N$ berechnet.
Obwohl das beklagte Gesundheitsministerium die Verantwortung für den von Martin als „illegal“ bezeichneten Eingriff übernimmt, verweist es in einer Klageerwiderung dennoch darauf, die Operation sei als „lebensrettende Maßnahme“ erforderlich gewesen, weil die Klägerin nach dem Kaiserschnitt stark zu bluten begonnen habe und ihr deshalb sofort und auch ohne ausdrückliche Zustimmung die Gebärmutter hätte entfernt werden müssen.
In dem neusten Fall hat die Klägerin Frieda Martin bereits einen wichtigen Teilerfolg errungen, nachdem das Gesundheitsministerium bei einem Schlichtungsverfahren bedingungslose Haftung für den medizinischen Fehlgriff übernommen hat. Nun muss lediglich die Höhe der dafür fälligen Wiedergutmachung festgelegt und dafür Sachverständige befragt werden. Weil dies dem Vermittler zufolge in den nächsten vier Wochen gelingen sollte, wurde die Verhandlung des Entschädigungsantrags am Dienstag auf den 8. Mai vertagt.
Zur Begründung ihres Gesuchs führt Martin in einer eidesstattlichen Erklärung an, sie sei am 21. September 2015 am Staatskrankenhaus in Windhoek aufgenommen worden und habe dort nach Kaiserschnitt ein Mädchen zur Welt gebracht. Einige Zeit darauf sei eine zweite Operation an ihr durchgeführt und dabei wie sie später erfahren habe, ihre Gebärmutter entfernt worden. Nach dem Eingriff sei sie ins Koma gefallen und erst zwei Monate später wieder erwacht.
Seitdem sei sie in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, habe erheblich an Sehkraft verloren, Erinnerungsvermögen teilweise eingebüßt und könne kaum sprechen. Bei zwei anschließenden Ärztebesuchen im Katutura Staatshospital sei ihr mitgeteilt worden, dass diese Symptome irreversibel seien und ihr nicht medizinisch geholfen werden könne.
Martin zufolge sei sie nicht vor der Hysterektomie konsultiert, oder über die Ursachen ihres anschließenden Komas bzw. die dadurch offenbar verursachten Folgeschäden informiert worden. Außerdem sei ihr keine psychologische Betreuung angeboten und Einsicht in ihre Krankenakte verweigert worden. Ferner führt sie an, dass Handlungen bzw. Unterlassungen von Medizinern zu ihrer teilweisen Lähmung und Erblindung, sowie ihren Sprachschwierigkeiten geführt hätten, durch die sie arbeitsunfähig geworden sei.
Aufgrund des dadurch verursachten Einkommensausfalls, sowie dem Verlust an Lebensqualität und dem durch die körperliche Beeinträchtigung entstandenen Trauma verlangt Martin sieben Millionen N$ an Wiedergutmachung. Das schließt medizinische Behandlungskosten für Operationen und Rehabilitierung ein, für die sie vier Millionen N$ berechnet.
Obwohl das beklagte Gesundheitsministerium die Verantwortung für den von Martin als „illegal“ bezeichneten Eingriff übernimmt, verweist es in einer Klageerwiderung dennoch darauf, die Operation sei als „lebensrettende Maßnahme“ erforderlich gewesen, weil die Klägerin nach dem Kaiserschnitt stark zu bluten begonnen habe und ihr deshalb sofort und auch ohne ausdrückliche Zustimmung die Gebärmutter hätte entfernt werden müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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