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SA-Grenzen bleiben geschlossen
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Entlassungsprozedere für hiesige genesene COVID-19-Fälle wirft Fragen auf
Erwin Leuschner
Von Frank Steffen und Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek

Am heutigen Mittwoch um 23.59 Uhr sind die aktuellen COVID-19-Auflagen in Namibia außer Kraft – bis zum gestrigen Redaktionsschluss gab es noch keine Ankündigung, ob Präsident Hage Geingob oder Gesundheitsminister Dr. Kalumbi Shanugla neue Auflagen verkünden werden.

Shangula betonte gestern Nachmittag lediglich während seines täglichen COVID-19-Updates, dass eine Selbstquarantäne bei einer COVID-19-Infektion ausschlaggebend sei. „Selbst wenn COVID-19 eine Person nicht sehr krank macht, kann das Virus eine andere Person infizieren, die einen Krankenhausaufenthalt benötigt oder sterben kann“, sagte Shangula. Aus diesem Grund könne die Bedeutung einer Quarantäne bei Verdachtsfällen nicht genug betont werden.

Shangula kündigte gestern 269 Neuinfektionen, drei Todesopfer und 476 Genesungen an. Die höchste Anzahl Neuinfektionen stammt aus der Region Khomas (54), gefolgt von Karas (41), Erongo (31) und Kunene (26). Unter der Anzahl Neuinfektionen befinden sich 14 Personen aus dem Gesundheitswesen: Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich in Namibia bis dato mehr als 1 200 Personen aus dem Gesundheitswesen mit COVID-19 infiziert.

Derweil in Namibia noch auf eine Ankündigung über neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie gewartet wird, hat Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa am Montagabend die Maßnahmen verschärft und die Landesgrenzen geschlossen. „Die zurzeit 20 geöffneten Landesgrenzen bleiben bis zum 15. Februar für die allgemeine Ein- und Ausreise geschlossen“, sagte er. Obwohl er betonte, dass die Einreise für „tägliche Pendler aus Nachbarländern, die in Südafrika zur Schule gehen“ weiterhin möglich sei, herrscht die Befürchtung, dass einige namibische Studenten in Südafrika nicht in das Land reisen dürften.

„Lücke im System“

Ramaphosa begründete die strengen Maßnahmen mit der hohen Anzahl Personen, die ins Krankenhaus eingeliefert worden seien und die künstliche Beatmung benötigten. Der massive Anstieg an Neuinfektionen sei hauptsächlich auf die neue Variante des Coronavirus (501.v2) zurückzuführen, die sich viel schneller verbreitet. Der Präsident kündigte außerdem ein „umfangreiches Impfprogramm“ an, um die Immunität der Bevölkerung zu erhöhen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Indessen hat die AZ das sogenannte „Entlassungsprozedere“ für namibische COVID-19-Fälle mitverfolgen können. Corona-Erkrankte werden relativ schnell informiert, sobald die Infizierung mittels eines Testes bestätigt worden ist. Da die Krankenhäuser momentan überlaufen sind, werden Personen in erster Linie aufgefordert, sich zuhause unter Selbstquarantäne zu begeben. Durch regelmäßige Anrufe von einem Ärzteteam hält sich der Staat auf dem Laufenden.

Nach zehn Tagen gelten Infizierte grundsätzlich als genesen, müssen sich dafür aber für einen „Entlassungsschein“ im namibischen Gesundheitsausbildungsinstitut (Health Training Institute) anstellen. Dort müssen die oftmals soeben genesenen und noch geschwächten Personen bis zu zwei Stunden in der Sonne stehen, bevor ihnen vom in klimatisierten Büroräumen arbeitenden Gesundheitspersonal eine entsprechende Entlassung ausgestellt wird. Diese erfolgt, indem Patienten ihren Ausweis vorlegen und sagen, an welchen Tag sie die COVID-19-Infizierung bestätigt bekommen haben. Warum dies per Aussage und nicht durch ein elektronisches Kontrollsystem geschieht, konnte der Staatssekretär des Gesundheitsministeriums, Ben Nangombe, der AZ nicht erklären. Theoretisch kann sich momentan eine infizierte Person binnen 24 Stunden selbst entlassen, indem sie falsche Angaben macht.

„Wir werden diese Lücken im System schließen müssen“, erklärte Nangombe und zeigte sich auch darüber erstaunt, dass Patienten ferner selbst angeben dürfen, für wie lange sie sich (an einem separaten Pult) krankschreiben lassen wollen (im Falle der AZ wurde jedes beliebige Datum akzeptiert).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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