Sachliche Kenntnis fehlt
Betr.: Leserbrief "Aussage hält nicht stand" von Philip Kusch aus Berlin (AZ, 19. April 2004)
Der Vorwurf völliger Unkenntnis des Sachverhaltes in höchst aggressiver Form erfordert eine Antwort meinerseits, obwohl ich keineswegs die Absicht habe, mit Herrn Kusch einen Streit in Form von Leserbriefen auszutragen, diese Antwort.
Zunächst einmal sollte man, bevor man Kritik übt, des Lesens kundig sein. Doch das ist Herr Kusch scheinbar nicht, denn ich hatte in meiner Zuschrift keineswegs behauptet, dass es sich bei den Geiseln um Partisanen gehandelt habe. Im Gegenteil, es waren unschuldige Zivilisten, auch Frauen und Kinder, die bei dem heimtükischen Anschlag auf die Kompanie der Landesschützen in der Via Rasella ums Leben kamen, also auch ihre eigenen Landsleute, was die Partisanen kaltschnäuzig in Kauf nahmen, sich aber selbst in Sicherheit brachten, und auch bei den Geiseln handelte es sich um unschuldige Zivilisten.
Was das Kriegsrecht betrifft, muss ich Herrn Kusch insofern aufklären, dass im Völkerrecht sowohl freiwillige als auch zwangsweise Gestellung von Geiseln besonders im Kriege als Repressalie üblich, allerdins auch umstritten ist. Kein Staat kann es sich leisten, die eigenen Soldaten von Zivilisten ermorden zu lassen. So drohten zum Beispiel die anglo-amerikanischen und französischen Truppen in Stuttgart an, im Falle der Tötung eines ihrer Soldaten 25 und in Berlin sogar 50 Deutsche zu erschießen. Wegen der Häufigkeit der Überfälle italienischer Partisanen blieb der deutschen Militärverwaltung nichts anderes übrig, als zu diesem Mittel zu greifen, und zwar im Verhältnis von 1:10.
Ferner ist es eine böswillige Unterstellung, die deutsche Besatzung in Italien habe "in brutalster Weise die Zivilbevölkerung gequält!. Wäre dem so gewesen, dann wäre Generalfeldmarschall Kesselring als Oberkommendierender der deutschen Streitkräfte in Italien nicht 1947 von dem englischen Gericht, das Vergehen bei der Bekämpfung von Partisanen bestrafen sollte, freigesprochen worden. Es gelang dem Gericht in Venedig nicht, den Beweis zu führen, dass sich Feldmarschall Kesselring schuldig gemacht hätte.
Herr Philip Kusch sollte sich die Mühe machen und das Buch "Forum der Rache" von Hrowe H. Saunders, erschienen im Druffel-Verlag, 8137 Leoni am Starnberger See zu Rate zu ziehen, bevor er mir den Vorwurf völliger geschichtlicher und völkerrechtlicher Unkenntnis macht. Dort findet er auf den Seiten 297-301, was ihm an sachlicher Kenntnis fehlt.
Was nun den letzten deutschen Kriegsgefangenen, den ehemaligen Hauptmann Erich Priebke betrifft, den Herr Kusch als "Nazi-Kriegsverbrecher bezeichnet, so ist das eine böswillige ehrenrührige Behauptung. Auch Herr Priebke war von einem italienischen Gericht freigesprochen worden. Als jedoch gewalttätige Linksextremisten auf den Straßen randalierten, beugte sich jedoch die italienische Justiz und machte den Freispruch rückgängig, und so befindet er sich noch heute als Kriegsgefangener in Haft. Ich stehe mit ihm in brieflicher Verbindung und habe ihn nur als einen Ehrenmann kennengelernt. Ich werde ihm die betreffenden Leserbriefe zustellen, damit er sich gegen den unglaublichen Vorwurf, Geiseln durch Genickschuss getötet zu haben, verteidigen kann.
Werner Talkenberg, Windhoek
Der Vorwurf völliger Unkenntnis des Sachverhaltes in höchst aggressiver Form erfordert eine Antwort meinerseits, obwohl ich keineswegs die Absicht habe, mit Herrn Kusch einen Streit in Form von Leserbriefen auszutragen, diese Antwort.
Zunächst einmal sollte man, bevor man Kritik übt, des Lesens kundig sein. Doch das ist Herr Kusch scheinbar nicht, denn ich hatte in meiner Zuschrift keineswegs behauptet, dass es sich bei den Geiseln um Partisanen gehandelt habe. Im Gegenteil, es waren unschuldige Zivilisten, auch Frauen und Kinder, die bei dem heimtükischen Anschlag auf die Kompanie der Landesschützen in der Via Rasella ums Leben kamen, also auch ihre eigenen Landsleute, was die Partisanen kaltschnäuzig in Kauf nahmen, sich aber selbst in Sicherheit brachten, und auch bei den Geiseln handelte es sich um unschuldige Zivilisten.
Was das Kriegsrecht betrifft, muss ich Herrn Kusch insofern aufklären, dass im Völkerrecht sowohl freiwillige als auch zwangsweise Gestellung von Geiseln besonders im Kriege als Repressalie üblich, allerdins auch umstritten ist. Kein Staat kann es sich leisten, die eigenen Soldaten von Zivilisten ermorden zu lassen. So drohten zum Beispiel die anglo-amerikanischen und französischen Truppen in Stuttgart an, im Falle der Tötung eines ihrer Soldaten 25 und in Berlin sogar 50 Deutsche zu erschießen. Wegen der Häufigkeit der Überfälle italienischer Partisanen blieb der deutschen Militärverwaltung nichts anderes übrig, als zu diesem Mittel zu greifen, und zwar im Verhältnis von 1:10.
Ferner ist es eine böswillige Unterstellung, die deutsche Besatzung in Italien habe "in brutalster Weise die Zivilbevölkerung gequält!. Wäre dem so gewesen, dann wäre Generalfeldmarschall Kesselring als Oberkommendierender der deutschen Streitkräfte in Italien nicht 1947 von dem englischen Gericht, das Vergehen bei der Bekämpfung von Partisanen bestrafen sollte, freigesprochen worden. Es gelang dem Gericht in Venedig nicht, den Beweis zu führen, dass sich Feldmarschall Kesselring schuldig gemacht hätte.
Herr Philip Kusch sollte sich die Mühe machen und das Buch "Forum der Rache" von Hrowe H. Saunders, erschienen im Druffel-Verlag, 8137 Leoni am Starnberger See zu Rate zu ziehen, bevor er mir den Vorwurf völliger geschichtlicher und völkerrechtlicher Unkenntnis macht. Dort findet er auf den Seiten 297-301, was ihm an sachlicher Kenntnis fehlt.
Was nun den letzten deutschen Kriegsgefangenen, den ehemaligen Hauptmann Erich Priebke betrifft, den Herr Kusch als "Nazi-Kriegsverbrecher bezeichnet, so ist das eine böswillige ehrenrührige Behauptung. Auch Herr Priebke war von einem italienischen Gericht freigesprochen worden. Als jedoch gewalttätige Linksextremisten auf den Straßen randalierten, beugte sich jedoch die italienische Justiz und machte den Freispruch rückgängig, und so befindet er sich noch heute als Kriegsgefangener in Haft. Ich stehe mit ihm in brieflicher Verbindung und habe ihn nur als einen Ehrenmann kennengelernt. Ich werde ihm die betreffenden Leserbriefe zustellen, damit er sich gegen den unglaublichen Vorwurf, Geiseln durch Genickschuss getötet zu haben, verteidigen kann.
Werner Talkenberg, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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