SACU-Länder nicht betroffen
Liebe AZ, nachdem neulich Ihr Artikel erschien, in dem mitgeteilt wurde, dass alle in Namibia zugelassenen Autos, die von Studenten und Reisenden nach Südafrika gefahren werden, für drei Monate registriert werden müssen und diese Registration bis zu zwölf Monate verlängert werden kann, muss ich mich auch nun dazu äußern.
Da die o.g. Situation auch meine Tochter betrifft, weil sie noch drei weitere Jahre in Kapstadt studiert und ihr Auto solange dort bleibt, bin ich am 12. Dezember zum südafrikanischen Steueramt (SARS) gegangen und habe mich dort bei der Zollabteilung hierüber erkundigt. Die Mitarbeiterin Jasmina Rashid war mir sehr behilflich und hat mir eine "External Policy" für Reisende gegeben. Demnach sind von der Registrierung nur Autos aus den Ländern betroffen, die nicht der Zollunion SACU angehören. Da wir jedoch Teil der SACU sind, betrifft uns das nicht und werden die Autos wie vorher in Südafrika zugelassen (zur SACU gehören: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland, die Red.).
Ich habe Ihnen hiermit eine Kopie dieser "External Policy" angeheftet, die am 30. November 2012 in Kraft getreten ist. Der wichtige Satz ist Paragraph 2.1 (f) und (g) - dies erklärt alles. Der Rat von Frau Rashid an uns war, dass jeder Student dieses Papier bei sich haben sollte und dazu eine eidesstattliche Erklärung des Fahrzeugbesitzers (wenn zutreffend), in dem die Erlaubnis erteilt wird, dass die Person den Wagen benutzen darf. Ebenso sollte man polizeilich bestätigte Kopien von den Registrationspapieren dabei haben. Frau Rashid bestätigte mir gegenüber, dass viele Grenzenbeamte keine oder wenig Ahnung haben, was SACU ist und daher meinen, dass alle Autos von dieser neuen Regelung betroffen sind. Daher ist es wichtig, die Regelung immer dabei zu haben. Es ist traurig, wie schlecht informiert das hiesige Südafrikanische Hochkommissariat in dieser Hinsicht ist.
Ernst Ahrens, Windhoek
Anm. der Red.: Das zweiseitige Dokument der südafrikanischen Finanzbehörde SARS mit dem Titel "Customs External Policy Traveller Processing" (Deckblatt und Textseite) ist auf der AZ-Webseite www.az.com.na in einer jpg-Version als aktiver Link unter diesem Artikel zum Lesen oder Ausdrucken zu finden.
Lesen: SARS Seite 1 und SARS Seite 2">
Da die o.g. Situation auch meine Tochter betrifft, weil sie noch drei weitere Jahre in Kapstadt studiert und ihr Auto solange dort bleibt, bin ich am 12. Dezember zum südafrikanischen Steueramt (SARS) gegangen und habe mich dort bei der Zollabteilung hierüber erkundigt. Die Mitarbeiterin Jasmina Rashid war mir sehr behilflich und hat mir eine "External Policy" für Reisende gegeben. Demnach sind von der Registrierung nur Autos aus den Ländern betroffen, die nicht der Zollunion SACU angehören. Da wir jedoch Teil der SACU sind, betrifft uns das nicht und werden die Autos wie vorher in Südafrika zugelassen (zur SACU gehören: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland, die Red.).
Ich habe Ihnen hiermit eine Kopie dieser "External Policy" angeheftet, die am 30. November 2012 in Kraft getreten ist. Der wichtige Satz ist Paragraph 2.1 (f) und (g) - dies erklärt alles. Der Rat von Frau Rashid an uns war, dass jeder Student dieses Papier bei sich haben sollte und dazu eine eidesstattliche Erklärung des Fahrzeugbesitzers (wenn zutreffend), in dem die Erlaubnis erteilt wird, dass die Person den Wagen benutzen darf. Ebenso sollte man polizeilich bestätigte Kopien von den Registrationspapieren dabei haben. Frau Rashid bestätigte mir gegenüber, dass viele Grenzenbeamte keine oder wenig Ahnung haben, was SACU ist und daher meinen, dass alle Autos von dieser neuen Regelung betroffen sind. Daher ist es wichtig, die Regelung immer dabei zu haben. Es ist traurig, wie schlecht informiert das hiesige Südafrikanische Hochkommissariat in dieser Hinsicht ist.
Ernst Ahrens, Windhoek
Anm. der Red.: Das zweiseitige Dokument der südafrikanischen Finanzbehörde SARS mit dem Titel "Customs External Policy Traveller Processing" (Deckblatt und Textseite) ist auf der AZ-Webseite www.az.com.na in einer jpg-Version als aktiver Link unter diesem Artikel zum Lesen oder Ausdrucken zu finden.
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Kommentar
Allgemeine Zeitung
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