SACU-Schutz vor Importen: Für EU-Huhn mehr bezahlen
Windhoek (cev) • Die Zollunion des südlichen Afrikas (SACU) wird vorübergehend eine Abgabe von 13,9 Prozent auf gefrorenes Huhn verlangen, das aus der Europäischen Union importiert wird. So will vor allem Südafrika die eigenen Geflügelproduzenten schützen, erklärte jetzt der hiesige Handelsverband Handelsforum NTA (Namibia Trade Forum) schriftlich: „Auch namibische Importeure werden davon betroffen sein, wenn sie Huhn aus der EU einführen.“
Laut schriftlicher NTA-Erklärung bezieht sich die befristete Importabgabe nur auf gefrorenes Hühnerfleisch, das als Grillpäckchen verkauft oder einzeln, schockgefroren im Tiefkühlfach angeboten wird. „Die vorübergehende Einfuhrgebühr von 13,9 Prozent ist auf eine Laufzeit von 200 Tagen begrenzt und endet somit am 3. Juli 2017 – danach liegt es im Ermessen des südafrikanischen Ministers für Handel und Industrie, ob diese Frist verlängert wird oder nicht“, schreibt NTA.
In Namibia gibt es bereits seit 2015 einen entsprechenden Industrieschutz (AZ berichtete): „Seit Veröffentlichung im Amtsblatt 2015 besteht eine Einfuhrbeschränkung, die den Import von Geflügel auf 1500 Tonnen Hühnerfleisch pro Monat begrenzt“, so das Handelsforum. „Namibias einziger Geflügelproduzent, Namib Poultry Industries, liefert zurzeit rund 1200 Tonnen Huhn. Mehr als 60 Prozent dieser Produktion ist schockgefrorenes Huhn bzw. tiefgekühlte Portionen mit Knochen.“ Der landesweite Konsum Namibias belaufe sich auf monatliche 3000 Tonnen Huhn.
Die aktuelle, befristete SACU-Importabgabe geht laut NTA auf Entwicklungen im Jahr 2015 zurück: „Damals hat das südafrikanische Geflügelgewerbe sich an die Handelskommission ITAC (South Africa International Trade Administration Commission) gewandt und Schutz vor Importen aus der EU beantragt.“ Damals war der Handel zwischen der EU und Südafrika an das Trade Development Cooperation Agreement (TDCA) gebunden, das im Oktober vergangenen Jahres durch EPA, dem wirtschaftlichen SADC-EU-Partnerschaftsabkommen, abgelöst wurde. „Angesichts dieser Kooperation ist es das ständige Ziel, Importabgaben und Zölle zu reduzieren – es sei denn, die Exporte des einen Landes stören den Binnenmarkt eines anderen Landes“, so NTA. „In dem Fall können Schutzmaßnahmen in Form von Einfuhrabgaben angewendet werden.“
Laut schriftlicher NTA-Erklärung bezieht sich die befristete Importabgabe nur auf gefrorenes Hühnerfleisch, das als Grillpäckchen verkauft oder einzeln, schockgefroren im Tiefkühlfach angeboten wird. „Die vorübergehende Einfuhrgebühr von 13,9 Prozent ist auf eine Laufzeit von 200 Tagen begrenzt und endet somit am 3. Juli 2017 – danach liegt es im Ermessen des südafrikanischen Ministers für Handel und Industrie, ob diese Frist verlängert wird oder nicht“, schreibt NTA.
In Namibia gibt es bereits seit 2015 einen entsprechenden Industrieschutz (AZ berichtete): „Seit Veröffentlichung im Amtsblatt 2015 besteht eine Einfuhrbeschränkung, die den Import von Geflügel auf 1500 Tonnen Hühnerfleisch pro Monat begrenzt“, so das Handelsforum. „Namibias einziger Geflügelproduzent, Namib Poultry Industries, liefert zurzeit rund 1200 Tonnen Huhn. Mehr als 60 Prozent dieser Produktion ist schockgefrorenes Huhn bzw. tiefgekühlte Portionen mit Knochen.“ Der landesweite Konsum Namibias belaufe sich auf monatliche 3000 Tonnen Huhn.
Die aktuelle, befristete SACU-Importabgabe geht laut NTA auf Entwicklungen im Jahr 2015 zurück: „Damals hat das südafrikanische Geflügelgewerbe sich an die Handelskommission ITAC (South Africa International Trade Administration Commission) gewandt und Schutz vor Importen aus der EU beantragt.“ Damals war der Handel zwischen der EU und Südafrika an das Trade Development Cooperation Agreement (TDCA) gebunden, das im Oktober vergangenen Jahres durch EPA, dem wirtschaftlichen SADC-EU-Partnerschaftsabkommen, abgelöst wurde. „Angesichts dieser Kooperation ist es das ständige Ziel, Importabgaben und Zölle zu reduzieren – es sei denn, die Exporte des einen Landes stören den Binnenmarkt eines anderen Landes“, so NTA. „In dem Fall können Schutzmaßnahmen in Form von Einfuhrabgaben angewendet werden.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen